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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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10.3.2.4 Prüfserie 3 wird verwendet um <strong>die</strong> Fragen „Ist der Stoff thermisch stabil?" (Kästchen<br />

10, Abbildung 10.2) und „Ist der Stoff zu gefährlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> in der geprüften Form?" (Kästchen<br />

11, Abbildung 10.2) zu beantworten. Dazu gehören Prüfungen zur Bestimmung der Empfindlichkeit<br />

des Stoffes gegenüber mechanischer Beanspruchung (Schlag und Reibung) und gegenüber<br />

Wärme und Flammen. Die folgenden vier Prüfarten werden verwendet:<br />

Prüfart 3 (a): eine Prüfung mit einem Fallgewicht zur Bestimmung der Schlagempfindlichkeit;<br />

Prüfart 3 (b): eine Prüfung, Reibung oder Schlagreibung, zur Bestimmung der Empfindlichkeit<br />

gegenüber Reibung;<br />

Prüfart 3 (c): eine Prüfung bei erhöhter Temperatur zur Bestimmung der thermischen Stabilität; und<br />

Prüfart 3 (d): eine Anzündprüfung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestimmung des Verhaltens eines Stoffes gegenüber<br />

Feuer.<br />

10.3.2.5 Prüfungen der Prüfserie 4 sollen <strong>die</strong> Frage „Ist der Gegenstand, der verpackte Gegenstand<br />

oder der verpackte Stoff <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> zu gefährlich?" beantworten (Kästchen 16, Abbildung<br />

10.2). Bedingungen, <strong>die</strong> während der <strong>Beförderung</strong> auftreten können, schließen hohe<br />

Temperatur und hohe relative Feuchtigkeit, niedrige Temperatur, Vibration, Stoß und Fall ein. Die<br />

zwei durchzuführenden Prüfarten sind:<br />

Prüfart 4 (a): eine Prüfung der thermischen Stabilität von Gegenständen; und<br />

Prüfart 4 (b): eine Prüfung zur Bestimmung der Gefahr beim Fall.<br />

10.3.3 Anwendung der Prüfverfahren<br />

10.3.3.1 Die Nummerierung der Prüfserien 1 bis 4 bezieht sich mehr auf <strong>die</strong> Beurteilungsfolge<br />

der Resultate als auf <strong>die</strong> Reihenfolge, in der <strong>die</strong> Prüfungen durchgeführt werden. Es kann <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Sicherheit der Prüfer wichtig sein, dass bestimmte Vorprüfungen unter Verwendung geringer<br />

Materialmengen durchgeführt werden, bevor zu einer Prüfung mit größeren Mengen übergegangen<br />

wird. Die Ergebnisse <strong>die</strong>ser Vorprüfungen können <strong>für</strong> das Klassifizierungsverfahren verwendet<br />

werden.<br />

10.3.3.2 Das Zuordnungsverfahren <strong>für</strong> Stoffe, <strong>die</strong> bestimmungsgemäß eine explosive Wirkung<br />

haben, beginnt mit der Anwendung der Prüfarten 3 (a), 3 (b), 3 (c) und 3 (d), um festzustellen, ob der<br />

Stoff in der Form, in der er geprüft wird, <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> zu empfindlich ist. Wenn nachgewiesen<br />

ist, dass er thermisch instabil ist, d.h. er <strong>die</strong> Prüfart 3 (c) nicht besteht, ist es nicht erlaubt, ihn zu befördern.<br />

Wenn der Stoff <strong>die</strong> Prüfarten 3 (a), 3 (b) oder 3 (d) nicht besteht, kann er eingekapselt oder<br />

anderweitig desensibilisiert oder verpackt werden, um seine Sensibilität gegenüber äußeren Beanspruchungen<br />

zu verringern. Beispiele da<strong>für</strong> sind mit Wasser befeuchtete Zündstoffe und Zündstoffe,<br />

<strong>die</strong> in Form von Detonatoren eingekapselt sind. Die so neu gebildeten entstehenden Gegenstände<br />

müssen der Prüfserie 4 und flüssige Stoffe oder verpackte feste Stoffe einer Prüfung der Prüfart<br />

4(b) unterworfen werden, um festzustellen, ob ihr <strong>Beförderung</strong>ssicherheitsniveau mit den Anforderungen<br />

der Klasse 1 übereinstimmt oder nicht. Desensibilisierte Stoffe müssen aus dem gleichen<br />

Grunde erneut der Prüfserie 3 unterworfen werden. Wenn ein Stoff, der <strong>für</strong> eine explosive Wirkung<br />

hergestellt ist, alle Prüfverfahren der Prüfserie 3 besteht, oder wenn ein Gegenstand, der <strong>für</strong> eine<br />

explosive Wirkung hergestellt ist, alle Prüfverfahren der Prüfserie 4 besteht, wird das Zuordnungsverfahren<br />

zur geeigneten Unterklasse angewendet.<br />

10.3.3.3 Wenn Prüfserie 1 zeigt, dass ein Stoff, der nicht wegen seiner explosiven Wirkung hergestellt<br />

ist, doch potenziell explosive Eigenschaften aufweist, ist es zweckmäßiger, <strong>die</strong> Untersuchungen<br />

mit den Prüfverfahren der Prüfserie 3 zu beginnen. Bei <strong>die</strong>sen Prüfverfahren werden nur<br />

relativ kleine Probenmassen verwendet, <strong>die</strong> das Risiko <strong>für</strong> das Prüfpersonal verringern. Wenn <strong>die</strong><br />

Prüfserie 3 zeigt, dass ein Stoff in der geprüften Form <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> zu empfindlich ist, müssen<br />

<strong>die</strong> in 10.3.3.2 beschriebenen Vorgehensweisen zur Verringerung ihrer Empfindlichkeit gegenüber<br />

äußeren Beanspruchungen angewendet werden. Wenn <strong>die</strong> Prüfserie 3 zeigt, dass der Stoff <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

<strong>Beförderung</strong> nicht zu empfindlich ist, ist der nächste Schritt <strong>die</strong> Anwendung der Prüfserie 2. Mit <strong>die</strong>ser<br />

Prüfserie wird festgestellt, ob der Stoff zu empfindlich ist, um der Klasse 1 zugeordnet zu werden. Es<br />

besteht keine Notwendigkeit, <strong>die</strong> Prüfserie 1 an <strong>die</strong>sem Punkt des Klassifizierungsverfahrens durchzuführen,<br />

weil <strong>die</strong> Prüfserie 2 <strong>die</strong> Frage nach dem Grad der Unempfindlichkeit des Stoffes be-<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 17

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