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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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entfernt. Es ist sicherzustellen, dass <strong>die</strong> Folie gespannt ist;<br />

(c) Am anderen Ende des Behälters ist eine Bohrung mit 50 mm Durchmesser und<br />

100 mm Abstand zum Rand so einzubringen, dass <strong>die</strong> Bohrung nach dem Hinlegen<br />

des Behälters <strong>für</strong> den Versuch am höchsten Punkt ist (siehe Abbildung<br />

31.5.1);<br />

(d) Auf einem 200 mm x 200 mm Metallgestell ist eine Kerze aus Paraffinwachs mit<br />

20 mm bis 40 mm Durchmesser und 100 mm Höhe zu platzieren. Die Kerze ist<br />

zu ersetzen, wenn <strong>die</strong> Höhe weniger als 80 mm beträgt. Die Kerzenflamme ist<br />

gegen das Einsprühen des Aerosols mit einem 150 mm breiten und 200 mm hohen<br />

Leitblech zu schützen. Das Leitblech ist in einer Höhe von 150 mm, ausgehend<br />

vom unteren Rand, in einem Winkel von 45 ° zu neigen (Abbildung<br />

31.5.2);<br />

(e) Die Kerze ist mit dem Metallgestell in der Mitte zwischen beiden Enden des Fasses<br />

zu installieren (Abbildung 31.5.3);<br />

(f) Das Fass ist an einem geeigneten Ort auf den Boden oder ein Gestell zu legen,<br />

in dem eine Raumtemperatur zwischen 15 °C und 25 °C herrscht. Das zu prüfende<br />

Produkt ist in das Fass mit einem Volumen von ca. 200 dm 3 zu sprühen, in<br />

dem eine Zündquelle montiert ist.<br />

31.5.2.2.2 Üblicherweise wird das Aerosol in einem 90 °-Winkel zur vertikalen Achse der Druckgaspackung<br />

versprüht. Der Aufbau und das Prüfverfahren beziehen sich auf ein derartiges Aerosolprodukt.<br />

Für den Fall unüblicher Anwendungsweisen eines Aerosols (z. B. vertikal sprühende Druckgaspackungen)<br />

sind <strong>die</strong> notwendigen Änderungen des Aufbaus und des Prüfverfahrens entsprechend<br />

der guten Laborpraxis zu dokumentieren, wie z. B. in ISO/IEC 17025:2005 „Allgemeine<br />

Anforderungen an <strong>die</strong> Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“ angegeben.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 347

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