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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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16.6 Beschreibung der Prüfung zur Prüfserie 6 Prüfart (c)<br />

16.6.1 Prüfung 6 (c): Außenbrand-(Bonfire)-Prüfung<br />

16.6.1.1 Einleitung<br />

Dies ist eine Prüfung mit Versandstücken mit einem explosiven Stoff oder Gegenständen<br />

mit Explosivstoff oder unverpackten Gegenständen mit Explosivstoff, um festzustellen, ob bei<br />

Einwirkung durch einen Außenbrand eine Massenexplosion oder eine Gefahr durch gefährlichen<br />

Wurfteile, Wärmestrahlung und/oder heftigen Abbrand oder andere gefährliche Effekte auftreten.<br />

16.6.1.2 Prüfgeräte und Materialien<br />

Folgende Gegenstände werden benötigt:<br />

(a) eine Anzahl an Versandstücken oder unverpackten Gegenständen, <strong>die</strong> ausreicht,<br />

um ein Gesamtvolumen von mindestens 0,15 m 3 zu ergeben, wenn das<br />

Volumen des Versandstücks mit dem Stoff oder den Gegenständen oder der<br />

unverpackten Gegenstände geringer als 0,15 m 3 ist;<br />

(b) Drei Versandstücke oder unverpackte Gegenstände, wenn das Volumen des<br />

Versandstücks mit dem Stoff oder den Gegenständen oder des unverpackten<br />

Gegenstands gleich oder größer als 0,05 m 3 ist. Ist das Volumen eines Versandstücks<br />

oder unverpackten Gegenstands größer als 0,15 m 3 , kann <strong>die</strong> zuständige<br />

Behörde auf <strong>die</strong> Forderung der Prüfung von drei Versandstücken<br />

oder unverpackten Gegenständen verzichten;<br />

(c) Ein Metallrost, um <strong>die</strong> Produkte über dem Brennstoff zu halten und eine angemessene<br />

Erwärmung zuzulassen. Wird ein Holzfeuer angewendet, sollte<br />

der Rost 1,0 m oberhalb des Bodens sein; bei einem Ölwannenfeuer sollte der<br />

Rost 0,5 m oberhalb des Bodens sein;<br />

(d) Gurte oder Draht, falls erforderlich, um <strong>die</strong> Versandstücke auf dem Halterost<br />

zusammenzuhalten;<br />

(e) ausreichend Brennstoff, um ein Feuer wenigstens 30 Minuten brennen zu lassen<br />

oder bis der Stoff oder Gegenstand ganz sicher genügend Zeit hatte, um<br />

auf das Feuer zu reagieren (siehe 16.6.1.3.8);<br />

(f) geeignete Anzündmittel, um den Brennstoff an wenigstens zwei Seiten zu entzünden,<br />

z. B. bei einem Holzfeuer Kerosin, um das Holz zu durchtränken und<br />

pyrotechnische Anzünder mit Holzwolle;<br />

(g) Drei 2000 mm x 2000 mm x 2 mm 1100-0 Aluminiumbleche (Brinellhärte 23,<br />

Zugfestigkeit 90 Megapascal) oder Äquivalent, <strong>die</strong> als Nachweisschirme <strong>die</strong>nen,<br />

gemeinsam mit geeigneten Halteeinrichtungen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Schirme in senkrechter<br />

Stellung halten. Die Nachweisplatten müssen starr an den Rahmen<br />

befestigt sein. Wird mehr als ein Blech <strong>für</strong> eine Nachweisplatte verwendet,<br />

muss jedes Blech an allen Verbindungsstellen befestigt sein;<br />

(h) Film- oder Videokameras, bevorzugt solche mit Hochgeschwindigkeit und<br />

Normalgeschwindigkeit zur Aufzeichnung der Ereignisse in Farbe.<br />

Druckaufnehmer, Wärmestrahlungsmesser und zugehörige Aufzeichnungseinrichtungen können<br />

ebenfalls verwendet werden.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 159

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