02.11.2012 Aufrufe

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

20.1 Zweck<br />

ABSCHNITT 20<br />

EINLEITUNG TEIL II<br />

20.1.1 Teil II des Prüfhandbuchs stellt das UN-Klassifizierungsschema <strong>für</strong> selbstzersetzliche<br />

Stoffe der Unterklasse 4.1 und organische Peroxide der Unterklasse 5.2 vor (siehe entsprechende<br />

Unterabschnitte 2.4.2.3 und 2.5.3 der Modellvorschriften). Es schließt eine Beschreibung der<br />

Verfahren, Prüfverfahren und Kriterien ein, <strong>die</strong> als <strong>die</strong> geeignetsten angesehen werden, um den<br />

zuständigen Behörden <strong>die</strong> notwendige Information <strong>für</strong> eine richtige <strong>Beförderung</strong>sklassifizierung <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong>se Stoffe zu liefern. Es ist in Verbindung mit den Klassifizierungsprinzipien der Paragraphen 20.4.2<br />

(Unterklasse 4.1) und 20.4.3 (Unterklasse 5.2) und dem Fließdiagramm in Abbildung 20.1 (siehe auch<br />

2.4.2.3.3 und 2.5.3.3 der Modellvorschriften) zu verwenden.<br />

20.1.2 Selbstzersetzliche Stoffe und organische Peroxide sind in sieben Typen entsprechend<br />

ihrer Gefahr zu klassifizieren. Das Fließschema zur Klassifizierung <strong>die</strong>ser Stoffe ist in Abbildung 20.1<br />

dargestellt. Die Prüfungen werden in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe sind zur<br />

Sicherheit der Labormitarbeiter kleine Vorversuche durchzuführen, um <strong>die</strong> Stabilität und <strong>die</strong><br />

Empfindlichkeit des Stoffes zu bestimmen. In der zweiten Stufe sind Prüfungen zur Einstufung<br />

durchzuführen.<br />

20.2 Anwendungsbereich<br />

20.2.1 Neue Stoffe, <strong>die</strong> in der Lage sind, sich exotherm zu zersetzen, sind, wenn sie zur<br />

<strong>Beförderung</strong> aufgegeben werden, den Klassifizierungsverfahren <strong>für</strong> selbstzersetzliche Stoffe, wie in<br />

<strong>die</strong>sem Unterabschnitt beschrieben, zu unterwerfen, es sei denn, dass:<br />

(a) sie explosive Stoffe gemäß den Kriterien der Klasse 1 sind;<br />

(b) sie entzündend (oxi<strong>die</strong>rend) wirkende Stoffe entsprechend dem<br />

Zuordnungsverfahren der Unterklasse 5.1 sind (siehe Abschnitt 34),<br />

ausgenommen Gemische entzündend (oxi<strong>die</strong>rend) wirkender Stoffe, <strong>die</strong><br />

mindestens 5,0 % brennbare organische Stoffe enthalten und <strong>die</strong> dem in der<br />

nachfolgenden Bemerkung festgelegten Klassifizierungsverfahren zu<br />

unterziehen sind;<br />

BEMERKUNG: Gemische entzündend (oxi<strong>die</strong>rend) wirkender Stoffe, <strong>die</strong> den<br />

Kriterien der Klasse 5.1 entsprechen, mindestens 5,0 % brennbare organische<br />

Stoffe enthalten und nicht den in Absatz (a), (b), (d) oder (e) aufgeführten<br />

Kriterien entsprechen, sind dem Klassifizierungsverfahren <strong>für</strong><br />

selbstzersetzliche Stoffe zu unterziehen.<br />

Gemische, welche <strong>die</strong> Eigenschaften selbstzersetzlicher Stoffe der Typen B<br />

bis F aufweisen, sind als selbstzersetzliche Stoffe der Unterklasse 4.1 zu<br />

klassifizieren.<br />

Gemische, welche <strong>die</strong> Eigenschaften selbstzersetzlicher Stoffe des Typs G<br />

nach den Grundsätzen des Unterabschnitts 20.4.2 (g) <strong>die</strong>ses Handbuches<br />

aufweisen, gelten <strong>für</strong> Zwecke der Klassifizierung als Stoffe der Unterklasse<br />

5.1 (siehe Abschnitt 34 <strong>die</strong>se Handbuches).<br />

(c) sie organische Peroxide gemäß den Kriterien der Unterklasse 5.2 sind;<br />

(d) ihre Zersetzungswärme geringer als 300 J/g ist (siehe 20.3.3.3); oder<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 215

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!