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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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13.4.1.3 Prüfverfahren<br />

13.4.1.3.1 Feste Stoffe<br />

10 mg der Probe werden auf das untere Zwischenstück (C) gelegt. Der Amboss (E)<br />

und das untere Zwischenstück werden in dem Probenhalter platziert und das Gehäuse über ihnen<br />

eingeschraubt. Auf <strong>die</strong> Probe werden das obere Zwischenstück (B) und der Stößel (A) gesetzt. Das<br />

Gewichtsstück wird auf <strong>die</strong> Höhe von 10,0 cm gebracht und ausgelöst. Beobachtungen werden gemacht,<br />

ob eine „Explosion" erfolgt, nachgewiesen durch Flammen oder einen hörbaren Knall. Mit jeder<br />

Probe werden 10 Messungen durchgeführt.<br />

13.4.1.3.2 Flüssige Stoffe<br />

Die Rückprallmanschette (A), der Zwischenstift (B) und der Stößel (D) werden im Stößelgehäuse<br />

(C) zusammengesetzt. Eine Kupferkapsel (E) wird in <strong>die</strong> Kapselhalterung (in Abbildung<br />

13.4.1.3 nicht dargestellt) eingesetzt und ein Tropfen des zu untersuchenden flüssigen Stoffes wird in<br />

<strong>die</strong> Kapsel (E) eingefüllt. Das Stößelgehäuse (C) wird mit seinen Bestandteilen (A, B und D) über <strong>die</strong><br />

Kapselhalterung gebracht. Das Ende des Stößels (D) gleitet teilweise in <strong>die</strong> Kapsel (E) hinein, wobei<br />

es jedoch durch <strong>die</strong> Kapselhalterung daran gehindert wird, den flüssigen Stoff in der Kapsel tatsächlich<br />

zu berühren. Wird das Stößelgehäuse von der Kapselhalterung abgehoben, so bleibt <strong>die</strong> Kapsel am<br />

Stößelende durch Reibung haften. Das Stößelgehäuse wird in das Ambossgehäuse eingeschraubt<br />

und <strong>die</strong> Abmessungen der Werkzeuge sind so, dass der Boden der Kupferkapsel den Amboss gerade<br />

berührt, wenn das Stößelgehäuse fest von Hand in das Ambossgehäuse eingeschraubt ist. Die gesamte<br />

Einrichtung wird dann in den Schlagapparat, der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Prüfung von festen Stoffen Verwendung<br />

findet, eingesetzt. Das Gewichtsstück wird auf <strong>die</strong> Höhe von 25,0 cm gebracht und ausgelöst.<br />

Beobachtungen werden gemacht, ob eine „Explosion" erfolgt, nachgewiesen durch Rauch,<br />

Flammen oder hörbaren Knall. Mit jeder Probe werden 10 Messungen durchgeführt.<br />

13.4.1.4 Prüfkriterien und Prüfverfahren der Ergebnisbewertung<br />

13.4.1.4.1 Feste Stoffe<br />

Das Prüfergebnis wird „+" bewertet, wenn eine Flamme oder ein hörbarer Knall in mindestens<br />

fünf von zehn Versuchen bei einer Fallhöhe von 10 cm beobachtet wird und der Stoff wird in<br />

der Form, in der er geprüft wurde, als zu gefährlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> angesehen. Andernfalls wird<br />

das Ergebnis „-" bewertet. Grenzfälle können mit dem Bruceton-Verfahren durchgeführt werden (siehe<br />

Anhang 2).<br />

13.4.1.4.2 Flüssige Stoffe<br />

Das Prüfergebnis wird „+" bewertet, wenn Rauch, Flammen oder ein hörbarer Knall in<br />

wenigstens einem von 10 Versuchen bei einer Fallhöhe von 25 cm beobachtet wird und der Stoff wird<br />

in der Form, in der er geprüft wurde, als zu gefährlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> angesehen. Andernfalls<br />

wird das Ergebnis „-" bewertet.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 73

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