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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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23.4.2 Prüfung C.2: Deflagrationsprüfung<br />

23.4.2.1 Einleitung<br />

Diese Prüfung wird angewendet, um <strong>die</strong> Fähigkeit eines Stoffes zu messen, eine Deflagration<br />

weiterzuleiten. Sie kann angewendet werden, um <strong>die</strong> Frage in Kästchen 3, 4 und 5 der Abbildung<br />

20.1. zu beantworten.<br />

23.4.2.2 Prüfgeräte und Materialien<br />

23.4.2.2.1 Diese Prüfung wird mit einem Dewar-Gefäß durchgeführt (siehe Abbildung 23.4.2.1),<br />

welches mit vertikalen Beobachtungsfenstern auf den gegenüber liegenden Seiten ausgestattet ist.<br />

Ein Zeitmesser mit der Genauigkeit von 1 s wird verwendet, um <strong>die</strong> Deflagrationsrate zu messen.<br />

23.4.2.2.2 Das Dewar-Gefäß hat ein Volumen von ungefähr 300 cm 3 , einen Innendurchmesser<br />

von 48 ± 1 mm, einen Außendurchmesser von 60 mm und eine Länge zwischen 180 und 200 mm.<br />

Die Halbwertzeit des Abkühlens mit 265 cm 3 Wasser im Dewar-Gefäß, das durch einen Korken<br />

verschlossen ist, sollte länger als 5 Stunden sein. Anzubringende horizontale<br />

Abstufungsmarkierungen sind 50 und 100 mm vom Kopfende des Gefäßes entfernt anzubringen. Die<br />

Zeit, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Zersetzungsfront benötigt, um sich von der 50-mm-Markierung bis zur 100-mm-<br />

Markierung auszubreiten, ergibt <strong>die</strong> Deflagrationsrate. Ein Glasthermometer mit einer Genauigkeit<br />

von 0,1 °C wird verwendet, um <strong>die</strong> Temperatur des Prüfstoffes vor der Anzündung zu messen.<br />

Alternativ können durch <strong>die</strong> Benutzung von zwei Thermoelementen in Entfernungen von 50 mm und<br />

100 mm vom Kopfende des Dewar-Gefäßes <strong>die</strong> Deflagrationsrate und <strong>die</strong> Probentemperatur<br />

bestimmt werden.<br />

23.4.2.2.3 Jede Gasflamme mit einer Flammenlänge von wenigstens 20 mm kann <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Anzündung des Stoffes verwendet werden.<br />

23.4.2.2.4 Für den Schutz des Personals ist <strong>die</strong> Prüfung in einer explosionssicheren<br />

Rauchabzugskammer oder in einer gut belüfteten Prüfzelle durchzuführen. Die Kapazität des<br />

Absaugers muss groß genug sein, um <strong>die</strong> Zersetzungsprodukte bis zu dem Ausmaß zu verdünnen,<br />

dass keine explosionsfähigen Atmosphären mit Luft entstehen. Ein Schutzschild wird zwischen<br />

Versuchspersonal und dem Dewar-Gefäß gestellt<br />

23.4.2.3 Prüfverfahren<br />

23.4.2.3.1 Wenn vorbereitende Prüfungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Handhabungssicherheit (z. B. Erwärmen<br />

in einer Flamme) oder eine kleine Abbrandprüfung (z. B. eine Prüfung der Prüfart 3(d)<br />

anzeigen, dass eine schnelle Reaktion zu erwarten ist, sind Probenprüfungen in<br />

Borkieselglasrohren mit geeigneten Sicherheitsvorkehrungen vor der Dewar-Gefäß-Prüfung<br />

durchzuführen. In <strong>die</strong>sem Falle wird empfohlen, dass <strong>die</strong> Prüfung zuerst in einem Rohr mit 14 mm<br />

Durchmesser und anschließend in einem Rohr mit einem Durchmesser von 28 mm durchgeführt wird.<br />

Wenn <strong>die</strong> Deflagrationsrate in einer <strong>die</strong>ser Probeprüfungen 5 mm/s überschreitet, kann der Stoff<br />

unverzüglich als schnell deflagrierender Stoff klassifiziert werden und <strong>die</strong> Hauptprüfung mit einem<br />

Dewar-Gefäß kann entfallen.<br />

23.4.2.3.2 Das Dewar-Gefäß und der Stoff werden auf <strong>die</strong> Notfalltemperatur gebracht, wie in den<br />

Modellvorschriften festgelegt. Wenn der Stoff stabil genug ist, um keine Notfalltemperatur zu<br />

erfordern, wird eine Prüftemperatur von 50 °C verwendet. Das Dewar-Gefäß wird mit 265 m 3 des<br />

Stoffes gefüllt. Körnige Stoffe werden so in das Gefäß gefüllt, dass <strong>die</strong> Schüttdichte des Stoffes<br />

vergleichbar mit der Dichte während der <strong>Beförderung</strong> ist und keine Klumpen auftreten.<br />

23.4.2.3.3 Pastenförmige Materialien werden so in das Gefäß eingeführt, dass keine Lufttaschen<br />

in der zu prüfenden Probe vorhanden sind. Die Füllhöhe sollte ungefähr 20 mm unterhalb des Randes<br />

des Dewar-Gefäßes sein. Die Masse und <strong>die</strong> Temperatur des Stoffes werden aufgezeichnet. Das<br />

Dewar-Gefäß wird in der Prüfzelle oder in der Rauchkammer hinter einem Schirm platziert, hinter<br />

dem der Stoff am Kopfende mittels eines Gasbrenners erwärmt wird. In dem Moment, da <strong>die</strong><br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 257

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