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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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das Dewargefäß gesetzt und <strong>die</strong> Auswirkung der Wärmekapazität des Metallgefäßes durch<br />

Berechnung berücksichtigt.<br />

28.4.4.2.7 Die Wärmeverlustmerkmale des angewendeten Systems, d. h., Dewar-Gefäß und<br />

Verschluss, müssen vor der Durchführung der Prüfung bekannt sein (siehe 28.3.6). Da das<br />

Verschlusssystem eine bedeutende Auswirkung auf <strong>die</strong> Wärmeverlustmerkmale hat, können <strong>die</strong>se bis<br />

zu einem gewissen Ausmaß durch Änderung des Verschlusssystems angeglichen werden. Um das<br />

erforderliche Maß der Empfindlichkeit zu erzielen, sind Dewar-Gefäße mit Probenkapazitäten unter<br />

0,5 Litern nicht zu verwenden.<br />

28.4.4.2.8 Dewar-Gefäße, gefüllt mit 400 ml des Stoffes, mit einem Wärmeverlust von 80 bis 100<br />

mW/kg . K sind normalerweise geeignet, ein 50 kg - Versandstück zu repräsentieren. Für größere<br />

Versandstücke, IBCs oder kleine Tanks sind größere Dewar-Gefäße mit geringeren Wärmeverlusten<br />

pro Masseneinheit zu verwenden. Beispielsweise können kugelförmige 1 Liter-Dewar-Gefäße, <strong>die</strong><br />

Wärmeverlustmerkmale im Bereich 16 bis 34 mW/kg . K aufweisen, <strong>für</strong> IBCs und kleine Tanks geeignet<br />

sein.<br />

28.4.4.3 Prüfverfahren<br />

28.4.4.3.1 Bring <strong>die</strong> Prüfkammer auf <strong>die</strong> ausgewählte Lagertemperatur. Fülle das Dewar-Gefäß<br />

zu 80 % seiner Kapazität mit dem zu prüfenden Stoff und vermerke <strong>die</strong> Probenmasse. Feste Stoffe<br />

sind geringfügig zusammenzudrücken. Setze <strong>die</strong> Temperatursonde in <strong>die</strong> untere Mitte der Probe. Den<br />

Dewar mit dem Deckel dicht verschließen und setze das Dewar-Gefäß in <strong>die</strong> Prüfkammer, schließe<br />

das Temperaturaufzeichnungssystem an und schließe <strong>die</strong> Prüfkammer.<br />

28.4.4.3.2 Die Probe wird erwärmt und <strong>die</strong> Temperatur der Probe und der Prüfkammer<br />

(Doppelmantelgefäß bzw. Trockenschrank) werden fortlaufend überwacht. Die Zeit wird vermerkt, zu<br />

der <strong>die</strong> Probentemperatur eine Temperatur von 2 °C unter der Temperatur der Prüfkammer erreicht.<br />

Die Prüfung wird dann <strong>für</strong> weitere sieben Tage fortgesetzt oder, wenn <strong>die</strong>s früher eintritt, bis <strong>die</strong><br />

Probentemperatur auf 6 °C oder mehr oberhalb der Temperatur der Prüfkammer ansteigt. Vermerke<br />

<strong>die</strong> Zeit, welche <strong>die</strong> Probe benötigt, um von 2 °C unterhalb der Temperatur der Prüfkammer auf ihre<br />

maximale Temperatur anzusteigen.<br />

28.4.4.3.3 Wenn Probe übrig bleibt, kühle sie und entferne sie aus der Prüfkammer und entsorge<br />

sie vorsichtig und so schnell wie möglich. Der Massenverlustprozentsatz und <strong>die</strong> Änderung in der<br />

Zusammensetzung können bestimmt werden.<br />

28.4.4.3.4 Wiederhole <strong>die</strong> Prüfung mit neuen Proben unter Veränderung der Lagertemperatur in<br />

Stufen von 5 °C. Wenn der Stoff geprüft wird, um festzustellen, ob Temperaturkontrolle nötig ist, führe<br />

ausreichende Prüfungen durch, um <strong>die</strong> SADT auf 5 °C genau zu bestimmen oder stelle fest, ob <strong>die</strong><br />

SADT größer als oder gleich 60 °C ist. Wenn der Stoff geprüft wird, um festzustellen, ob er das<br />

SADT-Kriterium <strong>für</strong> einen selbstzersetzlichen Stoff erfüllt, führe ausreichende Prüfungen durch, um<br />

festzustellen, ob <strong>die</strong> SADT <strong>für</strong> ein SADT-Versandstück 75 °C oder niedriger ist.<br />

28.4.4.4 Prüfkriterien und Prüfverfahren der Ergebnisbewertung<br />

28.4.4.4.1 Als SADT wird <strong>die</strong> niedrigste Temperatur bewertet, bei der <strong>die</strong> Probe <strong>die</strong> Temperatur<br />

der Prüfkammer um 6 °C oder mehr überschreitet. Wenn <strong>die</strong> Probentemperatur <strong>die</strong> Temperatur der<br />

Prüfkammer in keiner Prüfung um 6 °C oder mehr überschreitet, wird <strong>die</strong> SADT als größer als <strong>die</strong><br />

höchste angewendete Lagerungstemperatur festgehalten.<br />

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BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung

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