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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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28.2.3 Wenn nötig (SADT ≤ 50 °C <strong>für</strong> organische Peroxide, SADT ≤ 55 °C <strong>für</strong><br />

selbstzersetzliche Stoffe), können <strong>die</strong> Kontroll- und Nottemperaturen unter Verwendung der Tabelle<br />

28.2 von der SADT abgeleitet werden.<br />

Tabelle 28.2: ABLEITUNG VON KONTROLL- UND NOTTEMPERATUREN<br />

Art des Behälters SADT a Kontroll- Notfall-<br />

temperatur temperatur<br />

Einzelverpackungen ≤ 20 °C oder weniger 20 °C unter SADT 10 °C unter SADT<br />

und IBCs<br />

über 20 °C bis 35 °C 15 °C unter SADT 10 °C unter SADT<br />

308<br />

über 35 °C 10 °C unter SADT 5 °C unter SADT<br />

Ortsbewegliche Tanks < 50 °C 10 °C unter SADT 5 °C unter SADT<br />

a D. h., <strong>die</strong> SADT des Stoffes, wie <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> verpackt.<br />

28.2.4 Wenn ein Stoff geprüft wird, um festzustellen, ob es sich um einen selbstzersetzlichen<br />

Stoff der Unterklasse 4.1 handelt, ist eine Prüfung der Prüfserie H oder eine geeignete<br />

Alternativprüfung durchzuführen, um zu bestimmen, ob seine SADT kleiner oder gleich 75 °C ist,<br />

wenn er in einem 50 kg-Versandstück befördert wird.<br />

28.2.5 Die <strong>für</strong> das größte handelsübliche Versandstück erzielten Ergebnisse sind auf kleinere<br />

Versandstücke von ähnlichem Aufbau und Material anwendbar, vorausgesetzt, dass <strong>die</strong><br />

Wärmeübertragung pro Einheit Masse nicht kleiner ist als bei dem größeren Versandstück.<br />

28.3 Prüfbedingungen<br />

28.3.1 Das Vorverfahren (siehe Abschnitt 20.3) ist durchzuführen und <strong>die</strong> Wirkung der<br />

Erwärmung unter Einschluss (Prüfserie E) vor der Durchführung der SADT - Prüfungen zu<br />

bestimmen. Sicherheitsvorkehrungen sind vorzunehmen, welche <strong>die</strong> Möglichkeit eines<br />

verhängnisvollen Versagens des Prüfgefäßes berücksichtigen und <strong>die</strong> Gefahren, <strong>die</strong> von der<br />

Zündung sich bildender bzw. sekundärer Brennstoff-Luft-Gemische und der Freisetzung<br />

giftiger Zersetzungsprodukte ausgehen. Stoffe, <strong>die</strong> detonationsfähig sind bzw. zur Detonation<br />

neigen, sind nur mit besonderen Vorsichtsmaßnahmen zu prüfen.<br />

28.3.2 Die ausgewählte Prüfung ist in einer Art durchzuführen, <strong>die</strong> repräsentativ ist, sowohl<br />

hinsichtlich Größe als auch Material, <strong>für</strong> das zu befördernde Versandstück. Für <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> in<br />

Metallverpackungen, IBCs oder Tanks, kann es nötig sein, eine repräsentative Menge des Metalls in<br />

<strong>die</strong> zu prüfende Probe einzubeziehen, d. h., repräsentativ sowohl hinsichtlich des Metalls (der<br />

Metalle), als auch der Berührungsfläche.<br />

28.3.3 Besondere Sorgfalt ist bei dem Umgang mit geprüften Proben anzuwenden, da<br />

Veränderungen eingetreten sein können, <strong>die</strong> den Stoff instabiler und empfindlicher gemacht<br />

haben. Geprüfte Proben sind nach der Prüfung so schnell wie möglich zu vernichten.<br />

28.3.4 Proben, <strong>die</strong> bei einer speziellen Temperatur geprüft wurden und offensichtlich nicht<br />

reagiert haben, können unter der Voraussetzung besonderer Sorgfalt, allerdings nur <strong>für</strong> orientierende<br />

Voruntersuchungen, wiederverwendet werden. Für eine neue Bestimmung der SADT sind neue<br />

Proben zu verwenden.<br />

28.3.5 Wenn nicht das vollständige Versandstück geprüft wird, sollten <strong>die</strong> Daten des<br />

Wärmeverlustes, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestimmung der SADT verwendet werden, repräsentativ <strong>für</strong> das <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

<strong>Beförderung</strong> vorgesehene Versandstück, den IBC oder den Tank sein. Der Wärmeverlust pro<br />

Masseneinheit des Versandstücks, IBCs oder Tanks kann durch Kalkulation (unter Berücksichtigung<br />

der Stoffmenge, der Dimensionen des Versandstückes, der Wärmeübertragung in dem Stoff und der<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung

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