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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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31.5.4 Prüfkriterien und Bewertung der Ergebnisse<br />

31.5.4.1 Es ist ein Prüfbericht mit folgenden Informationen anzufertigen:<br />

(a) das geprüfte Produkt und seine Hinweise;<br />

(b) der interne Druck und <strong>die</strong> Entnahmerate der Druckgaspackung;<br />

(c) <strong>die</strong> Temperatur und relative Luftfeuchtigkeit im Raum;<br />

(d) bei jedem Versuch: <strong>die</strong> notwendige Sprühdauer (in s) bis zur Entzündung (im<br />

Falle der Nicht-Zündung ist <strong>die</strong>ses zu dokumentieren);<br />

(e) Die Masse des Aerosols, <strong>die</strong> bei jedem Versuch in das Fass gesprüht wurde<br />

(in g);<br />

(f) das aktuelle Volumen des Fasses (in dm 3 ).<br />

31.5.4.2 Die Äquivalentzeit (teq), <strong>die</strong> notwendig ist bis zur Entzündung in einem 1 m 3 Behälter,<br />

kann berechnet werden nach:<br />

t eq<br />

=<br />

1000 x Sprühdauer<br />

Fassvolumen<br />

(dm<br />

31.5.4.3 Die Deflagrationsdichte (Ddef), <strong>die</strong> notwendig ist bis zur Entzündung in einem Versuch,<br />

kann ebenfalls berechnet werden nach:<br />

D def<br />

=<br />

3<br />

(s)<br />

)<br />

1000 x Masse des versprühten<br />

Produkts<br />

Fassvolumen<br />

31.5.4.4 Ein Aerosol mit einer Verbrennungsenthalpie von weniger als 20 KJ/g, bei dem keine<br />

Entzündung in der Flammstrahlprüfung auftritt (siehe Unterabschnitt 31.4 des Prüfhandbuchs), ist als<br />

entzündbar einzustufen, wenn <strong>die</strong> Äquivalentzeit kleiner oder gleich 300 s/m 3 oder <strong>die</strong> Deflagrationsdichte<br />

kleiner oder gleich 300 g/m 3 ist. Andernfalls ist das Aerosol als nichtentzündbar einzustufen.<br />

350<br />

(dm<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung<br />

3<br />

)<br />

(g)

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