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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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12.1 Einleitung<br />

ABSCHNITT 12<br />

PRÜFSERIE 2<br />

12.1.1 Die Frage „Ist der Stoff zu unempfindlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zuordnung zur Klasse 1?" (Kästchen 6<br />

der Abbildung 10.2) wird auf der Grundlage von drei Prüfarten zur Bewertung möglicher explosiver<br />

Wirkungen beantwortet. Die Frage in Kästchen 6 wird mit „nein" beantwortet, wenn in irgendeiner der<br />

drei Prüfarten ein „+" erzielt wird.<br />

12.2 Prüfverfahren<br />

Prüfserie 2 umfasst drei Prüfarten:<br />

Prüfart 2 (a): <strong>die</strong> Bestimmung der Stoßempfindlichkeit;<br />

Prüfart 2 (b): <strong>die</strong> Bestimmung der Wirkung beim Erwärmen unter Einschluss; und<br />

Prüfart 2 (c): <strong>die</strong> Bestimmung der Wirkung bei Anzündung unter Einschluss.<br />

Die gängigen Prüfverfahren sind in Tabelle 12.1 aufgeführt.<br />

Tabelle 12.1: PRÜFVERFAHREN FÜR PRÜFSERIE 2<br />

Code Prüfverfahren Abschnitt<br />

2 (a) UN Gap-Prüfung */ 12.4.1<br />

2 (b) Koenen-Prüfung */ 12.5.1<br />

2 (c) (i) Druck/Zeit-Prüfung */ 12.6.1<br />

2 (c) (ii) Innenanzündprüfung 12.6.2<br />

*/ Empfohlene Prüfung.<br />

12.3 Prüfbedingungen<br />

12.3.1 Da <strong>die</strong> Dichte des Stoffes bei der Prüfung eine wichtige Wirkung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ergebnisse des<br />

Prüfverfahrens 2 (a) hat, ist sie immer aufzuschreiben. Die Dichte von festen Stoffen bei der Prüfung<br />

ist durch <strong>die</strong> Abmessung des Rohrvolumens und der Probenmasse zu bestimmen (Fülldichte).<br />

12.3.2 Kann eine Mischung sich während der <strong>Beförderung</strong> entmischen, ist <strong>die</strong> Prüfung so<br />

durchzuführen, dass <strong>die</strong> Zündladung mit dem potenziell explosivsten Teil in Kontakt ist.<br />

12.3.3 Die Prüfungen sind bei Umgebungstemperatur durchzuführen, es sei denn, der Stoff<br />

soll unter Bedingungen befördert werden, bei denen sich der physikalische Zustand oder <strong>die</strong> Dichte<br />

ändern können.<br />

12.3.4 Für organische Stoffe und Mischungen von organischen Stoffen, <strong>die</strong> eine Zersetzungsenergie<br />

von 800 J/g oder mehr haben, muss das Prüfverfahren 2 (a) nicht durchgeführt werden, wenn<br />

in der ballistische Mörser Mk.IIID-Prüfung (F.1) oder der ballistischen Mörserprüfung (F.2) oder der<br />

BAM Trauzel Prüfung (F.3) bei Initiierung mit einen Standardspengkapsel Nr. 8 (siehe Anhang 1) das<br />

Ergebnis „Nein“ ist. In <strong>die</strong>sem Fall gilt das Ergebnis des Prüfverfahrens 2 (a) als mit „-“ bewertet.<br />

Wenn das Ergebnis der F.1 oder F.2 oder F.3 Prüfung „nicht niedrig“ ist, gilt das Ergebnis des Prüfverfahrens<br />

2 (a) als mit „+“ bewertet. In <strong>die</strong>sem Fall kann nur über <strong>die</strong> Durchführung des Prüfverfahrens<br />

2 (a) eine „-“ Bewertung erlangt werden.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 51

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