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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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14.5 Beschreibungen der Prüfungen zur Prüfserie 4 Prüfart (b)<br />

14.5.1 Prüfung 4 (b) (i): Stahlrohr-Fallprüfung <strong>für</strong> flüssige Stoffe<br />

14.5.1.1 Einleitung<br />

Mit <strong>die</strong>ser Prüfung wird das explosive Verhalten eines homogenen, energiereichen,<br />

flüssigen Stoffes, der sich in einem geschlossenen Stahlrohr befindet, ermittelt, wenn das Rohr aus<br />

unterschiedlichen Höhen auf einen Stahlamboss fällt.<br />

14.5.1.2 Prüfgeräte und Materialien<br />

Das Stahlrohr (Typ A 37) hat einen Innendurchmesser von 33 mm, einen Außendurchmesser<br />

von 42 mm und eine Länge von 500 mm (siehe Abbildung 14.5.1.1). Es wird mit dem zu<br />

prüfenden flüssigen Stoff gefüllt und am oberen Ende mit einer mit einem Polytetrafluorethylen-<br />

Dichtband versehenen Schraubkappe aus Gusseisen verschlossen. Die Kappe besitzt in der Mitte zur<br />

Befüllung eine 8-mm-Bohrung, <strong>die</strong> mit einem Kunststoffstopfen verschlossen wird.<br />

14.5.1.3 Prüfverfahren<br />

Die Temperatur und <strong>die</strong> Dichte des flüssigen Stoffes werden notiert. Der flüssige Stoff<br />

wird eine Stunde oder weniger vor Ausführung des Versuches 10 Sekunden lang geschüttelt. Die<br />

Fallhöhe wird in Stufen von 0,25 m bis zu einer maximalen Fallhöhe von 5 m variiert. Ziel des Prüfverfahrens<br />

ist es, <strong>die</strong> Maximalhöhe herauszufinden, aus der das Rohr herabfallen kann, ohne dass der<br />

flüssige Stoff detoniert. Das Rohr fällt in vertikaler Richtung. Es wird aufgezeichnet, ob und bei welcher<br />

Höhe einer der folgenden Reaktionen auftritt:<br />

132<br />

(a) Detonation mit Splitterbildung;<br />

(b) eine Reaktion, <strong>die</strong> ein Bersten des Rohres bewirkt; oder<br />

(c) keine Reaktion mit geringer Beschädigung des Rohres.<br />

14.5.1.4 Prüfkriterien und Prüfverfahren der Ergebnisbewertung<br />

Wenn bei 5 m oder weniger eine Detonation auftritt, wird das Prüfergebnis „+" bewertet<br />

und der flüssige Stoff als zu gefährlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> angesehen.<br />

Wird bei 5 m eine lokale Reaktion, aber keine Detonation beobachtet, ist das Ergebnis „-", aber metallene<br />

Verpackungen sind nicht zu verwenden, es sei denn, dass gegenüber der zuständigen Behörde<br />

ein zufriedenstellender Nachweis über ihre Eignung <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> erbracht werden kann.<br />

Wenn bei einer Fallhöhe von 5 m keine Reaktion auftritt, ist das Prüfergebnis „-" und der flüssige Stoff<br />

kann in jeder <strong>für</strong> flüssige Stoffe geeigneten Verpackung befördert werden.<br />

14.5.1.5 Ergebnisbeispiele<br />

flüssiger Stoff Temperatur Fallhöhe <strong>für</strong> Ergebnis<br />

(°C) Detonation (m)<br />

Nitroglycerin 15 < 0,25 +<br />

Nitroglycerin/Triacetin/2-NDPA (78/21/1) 14 1,00 +<br />

Nitromethan 15 > 5,00 -<br />

Triethylenglykoldinitrat (TEGDN) 13 > 5,00 -<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung

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