02.11.2012 Aufrufe

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

33.4 Unterklasse 4.3<br />

33.4.1 Stoffe, <strong>die</strong> in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln<br />

33.4.1.1 Ziel<br />

33.4.1.1.1 Dieser Abschnitt des Prüfhandbuches stellt das UN-Klassifizierungsschema <strong>für</strong> Stoffe,<br />

<strong>die</strong> in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln der Unterklasse 4.3 vor (siehe Unterabschnitt<br />

2.4.4 der Modellvorschriften). Der Text ist in Verbindung mit den Klassifizierungsprinzipien der<br />

Unterabschnitte 2.4.4.2 und 2.4.4.3 der Modellvorschriften und der Prüfbeschreibung, wie unter<br />

33.4.1.4 angegeben, anzuwenden.<br />

33.4.1.1.2 Das Prüfverfahren ist vorgesehen um zu bestimmen, ob eine Reaktion mit Wasser zur<br />

Entwicklung einer gefährlichen Gasmenge, <strong>die</strong> entzündbar sein kann, führt.<br />

33.4.1.1.3 Die Prüfverfahren, wie sie hier beschrieben sind, berücksichtigen in angemessener<br />

Weise <strong>die</strong> entsprechende Gefahr der Stoffe, <strong>die</strong> in Berührung mit Wasser entzündbare Gase<br />

entwickeln (in einigen Fällen wird auf wasserreagierende Stoffe in den Modellvorschriften<br />

hingewiesen), so dass eine geeignete Klassifizierung <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> vorgenommen werden<br />

kann.<br />

33.4.1.2 Anwendungsbereich<br />

33.4.1.2.1 Neue Produkte, wie sie <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> aufgegeben werden, sind den<br />

Klassifizierungsverfahren, wie in den Unterabschnitten 2.4.4.2 und 2.4.4.3 der Modellvorschriften<br />

beschrieben, zu unterwerfen. Das Klassifizierungsverfahren ist durchzuführen, bevor ein neues<br />

Produkt zur <strong>Beförderung</strong> aufgegeben wird.<br />

33.4.1.3 Klassifizierungsverfahren <strong>für</strong> Stoffe, <strong>die</strong> in Berührung mit Wasser entzündbare Gase<br />

entwickeln<br />

33.4.1.3.1 Die Prüfungen sind nur bei festen und flüssigen Stoffen anzuwenden. Sie ist nicht auf<br />

pyrophore Stoffe anzuwenden. Der Stoff ist in seiner handelsüblichen Form bei Raumtemperatur<br />

(20 °C) zu prüfen, in dem man ihn in Berührung mit Wasser bringt. Sollte bei irgendeiner Stufe der<br />

Prüfung eine Selbstentzündung des Gases eintreten, sind keine weiteren Prüfungen notwendig und<br />

der Stoff ist der Unterklasse 4.3 zuzuordnen. Findet keine Selbstentzündung des freigesetzten Gases<br />

statt, ist <strong>die</strong> gesamte Prüfung durchzuführen, um <strong>die</strong> Entwicklungsrate des entzündbaren Gases zu<br />

bestimmen. Das empfohlene Prüfverfahren mit möglichen Ergebnissen ist hier unter 33.4.1.4<br />

aufgeführt. Auf Grundlage der Prüfergebnisse ist zu entscheiden, ob ein Stoff ein<br />

wasserreaktionsfähiger Stoff der Unterklasse 4.3 ist und wenn er ein solcher Stoff ist, ob er der<br />

Verpackungsgruppe I, II oder III zuzuordnen ist.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 379

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!