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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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20.4.3 Klassifizierung von organischen Peroxiden<br />

Die folgenden Grundsätze sind auf <strong>die</strong> Klassifizierung von Zubereitungen organischer<br />

Peroxide, <strong>die</strong> nicht in der Tabelle des Paragraphen 2.5.3.2.4 der Modellvorschriften aufgeführt sind,<br />

anzuwenden.<br />

222<br />

(a) Jede Zubereitung organischer Peroxide, <strong>die</strong>, wie <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> verpackt,<br />

detonieren oder schnell deflagrieren kann, ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> in <strong>die</strong>ser<br />

Verpackung unter der Unterklasse 5.2 nicht zugelassen (definiert als<br />

organisches Peroxid Typ A, Ausgang Kästchen A der Abbildung 20.1.<br />

(b) Jede Zubereitung organischer Peroxide, <strong>die</strong> explosive Eigenschaften besitzt<br />

und <strong>die</strong>, wie <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> verpackt, weder detoniert noch schnell<br />

deflagriert, aber in der Lage ist, eine thermische Explosion in <strong>die</strong>sem<br />

Versandstück zu durchlaufen, muss ein Zusatzkennzeichen „EXPLOSIV“<br />

tragen. Solch ein organisches Peroxid kann in Massen bis zu 25 kg verpackt<br />

sein, es sei denn, <strong>die</strong> höchste Masse ist auf eine niedrigere Menge begrenzt,<br />

um eine Detonation oder eine schnelle Deflagration im Versandstück<br />

auszuschließen (definiert als organisches Peroxid Typ B, Ausgang Kästchen<br />

B der Abbildung 20.1).<br />

(c) Jede Zubereitung organischer Peroxide, <strong>die</strong> explosive Eigenschaften besitzt,<br />

kann ohne ein Zusatzkennzeichen „EXPLOSIV“ befördert werden, wenn der<br />

Stoff, wie <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> verpackt (Maximum 50 kg) weder detonieren,<br />

schnell deflagrieren noch eine thermische Explosion durchlaufen kann<br />

(definiert als organisches Peroxid Typ C, Ausgang Kästchen C der Abbildung<br />

20.1).<br />

(d) Jede Zubereitung organischer Peroxide, <strong>die</strong> bei der Laborprüfung:<br />

(i) teilweise detoniert, nicht schnell deflagriert und, wenn unter Einschluss<br />

erwärmt, keine heftige Wirkung zeigt; oder<br />

(ii) in keiner Weise detoniert, langsam deflagriert und, wenn unter<br />

Einschluss erwärmt, keine heftige Wirkung zeigt; oder<br />

(iii) in keiner Weise detoniert oder deflagriert und, wenn unter Einschluss<br />

erwärmt , eine mittlere Wirkung zeigt<br />

ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> in Versandstücken von nicht mehr als 50 kg<br />

Nettomasse (definiert als organische Peroxid Typ D, Ausgang Kästchen D der<br />

Abbildung 20.1) zugelassen.<br />

(e) Jede Zubereitung eines organischen Peroxids, <strong>die</strong> bei der Laborprüfung in<br />

keiner Weise detoniert oder deflagriert und, wenn unter Einschluss erwärmt,<br />

nur eine geringe oder keine Wirkung zeigt, ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> in<br />

Versandstücken von nicht mehr als 400 kg/450 Litern (definiert als organische<br />

Peroxid Typ E, Ausgang Kästchen E der Abbildung 20.1) zugelassen.<br />

(f) Jede Zubereitung eines organischen Peroxids, <strong>die</strong> bei der Laborprüfung<br />

weder im kavitierten Zustand detoniert noch in irgendeiner Weise deflagriert<br />

und, wenn unter Einschluss erwärmt, nur eine geringe oder gar keine Wirkung<br />

zeigt noch irgendeine explosive Kraft besitzt, kann <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> in IBCs<br />

oder Tanks (definiert als organische Peroxid Typ F, Ausgang Kästchen F der<br />

Abbildung 20.1) vorgesehen werden; zusätzliche Vorschriften, siehe<br />

Modellvorschriften, Unterabschnitt 4.1.7.2 und Verpackungsanweisung<br />

IBC520, Unterabschnitt 4.2.1.13 sowie Anweisung T23 <strong>für</strong> ortsbewegliche<br />

Tanks.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung

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