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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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11.1 Einleitung<br />

ABSCHNITT 11<br />

PRÜFSERIE 1<br />

11.1.1 Die Frage „Handelt es sich um einen explosiven Stoff?" (Kästchen 4 der Abbildung<br />

10.2) wird auf der Grundlage nationaler und internationaler Definitionen eines explosiven Stoffes und<br />

der Ergebnisse von drei Arten von Prüfungen zur Beurteilung möglicher explosiver Wirkungen beantwortet.<br />

Die Frage in Kästchen 4 wird mit „ja" beantwortet, wenn in irgendeiner der drei Prüfarten<br />

ein „+" erzielt wird.<br />

11.2 Prüfverfahren<br />

Die Prüfserie 1 umfasst drei Prüfarten:<br />

Prüfart 1 (a): zur Bestimmung der Weiterleitung einer Detonation;<br />

Prüfart 1 (b): zur Bestimmung der Wirkung beim Erwärmen unter Einschluss; und<br />

Prüfart 1 (c): zur Bestimmung der Wirkung bei Anzündung unter Einschluss.<br />

Die gegenwärtig zu benutzenden Prüfverfahren sind in Tabelle 11.1 aufgeführt.<br />

Tabelle 11.1: PRÜFVERFAHREN FÜR PRÜFSERIE 1<br />

Code Prüfverfahren Abschnitt<br />

1 (a) UN Gap-Prüfung */ 11.4.1<br />

1 (b) Koenen-Prüfung */ 11.5.1<br />

1 (c) (i) Druck/Zeit-Prüfung */ 11.6.1<br />

1 (c) (ii) Innenanzündprüfung 11.6.2<br />

*/ Empfohlene Prüfung.<br />

11.3 Prüfbedingungen<br />

11.3.1 Da <strong>die</strong> Dichte eines Stoffes bei der Prüfung eine wichtige Auswirkung auf <strong>die</strong> Ergebnisse<br />

der Prüfung 1 (a) hat, muss sie stets aufgeschrieben werden. Die Dichte von festen Stoffen bei<br />

der Prüfung ist durch Abmessung des Rohrvolumens und der Probenmasse zu bestimmen (Fülldichte).<br />

11.3.2 Kann eine Mischung sich während der <strong>Beförderung</strong> entmischen, ist <strong>die</strong> Prüfung so<br />

durchzuführen, dass <strong>die</strong> Zündladung mit dem potenziell explosivsten Teil in Kontakt ist.<br />

11.3.3 Die Prüfungen sind bei Umgebungstemperatur durchzuführen, es sei denn, der Stoff<br />

soll unter Bedingungen befördert werden, bei denen sich der physikalische Zustand oder <strong>die</strong> Dichte<br />

ändern können.<br />

11.3.4 Ist ein flüssiger Stoff <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> in Tankcontainern oder in Großpackmitteln<br />

(IBC) mit einer Kapazität vorgesehen, <strong>die</strong> 450 l überschreitet, ist eine kavitierte Version der Prüfart<br />

1(a) durchzuführen (siehe Sondervorschrift 26 des Kapitels 3.3 der Modellvorschriften).<br />

11.3.5 Für organische Stoffe und Mischungen von organischen Stoffen, <strong>die</strong> eine Zersetzungsenergie<br />

von 800 J/g oder mehr haben, muss das Prüfverfahren 1 (a) nicht durchgeführt werden, wenn<br />

in der ballistische Mörser Mk.IIId-Prüfung (F.1) oder der ballistischen Mörserprüfung (F.2) oder der<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 31

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