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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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der Gesamtmasse ausmacht oder falls der Stoff zerbröckelbar ist, muss <strong>die</strong> ganze Probe vor der<br />

Prüfung zu einem Pulver gemahlen werden; damit soll gewährleistet werden, dass der zu prüfende<br />

Stoff dem Abrieb entspricht, der bei der Handhabung bzw. <strong>Beförderung</strong> entstehen kann.<br />

34.4.1.3 Prüfverfahren<br />

34.4.1.3.1 30,0 g ± 0,1 g Mischungen des Referenzstoffes und Cellulose sind in den<br />

Verhältnissen Kaliumbromat zu Cellulose von 3:7, 2:3 und 3:2, bezogen auf <strong>die</strong> Masse, herzustellen.<br />

30,0 g ± 0,1 g Mischungen des zu prüfenden Stoffes, in der Art, in der er befördert wird (siehe<br />

34.4.1.2.6), und Cellulose in den Verhältnissen Oxidationsmittel zu Cellulose von 4:1 und 1:1,<br />

bezogen auf <strong>die</strong> Masse, sind herzustellen. Jede Mischung ist ohne große Beanspruchung so<br />

sorgfältig wie möglich mechanisch zu mischen. Jedes Prüfgemisch ist eigens herzustellen,<br />

unmittelbar zu verwenden und nicht aus einer Charge zu entnehmen..<br />

34.4.1.3.2 Unter Verwendung des Glastrichters ist <strong>die</strong> Mischung zu einer kegelförmigen<br />

Schüttung mit einem Bodendurchmesser von 70 mm so zu formen und aufzubringen, dass der<br />

kreisförmig ausgelegte Zünddraht, der sich auf der Platte mit geringer Wärmeleitfähigkeit befindet,<br />

bedeckt wird. Die Platte ist in eine belüftete Umgebung zu stellen und <strong>die</strong> Prüfung bei<br />

Atmosphärendruck und einer Umgebungstemperatur von 20 °C ± 5 °C durchzuführen.<br />

34.4.1.3.3 Strom ist auf den Zünddraht zu geben und, <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer der Prüfung oder <strong>für</strong> 3<br />

Minuten, wenn sich das Gemisch nicht entzündet und brennt, aufrechtzuerhalten. Die Abbrandzeit ist<br />

von dem Zeitpunkt an aufzuzeichnen, wenn der Strom angestellt wird bis zum Ende der<br />

Hauptreaktion (z. B. Flamme, Weißglut oder glühende Verbrennung). Eine zwischenzeitliche<br />

Reaktion, wie Funkensprühen oder Spritzen nach der Hauptreaktion ist nicht zu berücksichtigen.<br />

Wenn der Hitzedraht während der Prüfung bricht, ist <strong>die</strong> Prüfung zu wiederholen, es sei denn, der<br />

zerbrochene Draht beeinflusst nicht eindeutig das Ergebnis. Die Prüfung ist fünfmal mit dem Stoff<br />

durchzuführen. Um <strong>die</strong> Verpackungsgruppenzuordnung vornehmen zu können oder zu bestimmen,<br />

ob der Stoff nicht in <strong>die</strong> Unterklasse 5.1 einzustufen ist, sind 5 Versuche mit jeder geforderten<br />

Referenzmischung durchzuführen.<br />

34.4.1.4 Prüfkriterien und Prüfverfahren der Ergebnisbewertung<br />

34.4.1.4.1 Die Ergebnisse werden bewertet nach:<br />

(a) Dem Vergleich des Mittelwertes der Abbrandzeit mit der der<br />

Referenzgemische und<br />

(b) ob <strong>die</strong> Mischung des Stoffes mit Cellulose sich entzündet und brennt.<br />

34.4.1.4.2 Die Kriterien zur Bestimmung der entzündend (oxi<strong>die</strong>rend) wirkenden Eigenschaften<br />

eines Stoffes sind:<br />

Verpackungsgruppe I: Jeder Stoff, der bei den Mischungsverhältnissen von 4:1 oder 1:1 –<br />

Prüfmuster zu Cellulose (bezogen auf ihre Masse) – geprüft wurde und<br />

kürzere mittlere Abbrandzeiten als <strong>die</strong> mittlere Abbrandzeit einer<br />

Mischung von Kaliumbromat mit Cellulose im Verhältnis 3:2, bezogen<br />

auf ihre Masse, aufweist.<br />

Verpackungsgruppe II: Jeder Stoff, der bei den Mischungsverhältnissen von 4:1 oder 1:1 –<br />

Prüfmuster zu Cellulose (bezogen auf ihre Masse) – geprüft wurde und<br />

dessen mittlere Abbrandzeiten gleich oder kürzer sind als <strong>die</strong> mittlere<br />

Abbrandzeit einer Mischung von Kaliumbromat mit Cellulose im<br />

Verhältnis 2:3, bezogen auf ihre Masse, und wenn <strong>die</strong> Kriterien der<br />

Verpackungsgruppe I nicht erfüllt sind.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 385

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