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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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17.7 Beschreibungen der Prüfungen zur Prüfserie 7 Prüfart (d)<br />

17.7.1 Prüfung 7 (d) (i): EIDS Geschossaufschlagprüfung<br />

17.7.1.1 Einleitung<br />

Die Geschossaufschlagprüfung wird angewendet, um <strong>die</strong> Reaktion eines EIDS-<br />

Kandidaten auf einen kinetischen Energietransfer mit Schlag und Durchschlagen, d. h. ein 12,7-mm-<br />

Geschoss, das sich mit einer bestimmten Geschwindigkeit bewegt, zu bewerten.<br />

17.7.1.2 Prüfgeräte und Materialien<br />

17.7.1.2.1 Durch normale Techniken hergestellte, explosive Prüfproben werden verwendet. Die<br />

Proben sollten eine Länge von 20 cm und einen Durchmesser haben, mit dem sie eng in ein nahtloses<br />

Stahlrohr passen, das einen Innendurchmesser von 45 mm (± 10 % Abweichung), eine Wanddicke<br />

von 4 mm (± 10 % Abweichung) und eine Länge von 200 mm hat. Die Rohre werden an den<br />

Enden mit Stahlkappen oder Kappen aus Gusseisen, <strong>die</strong> mindestens so fest wie das Rohr sind, verschlossen<br />

und mit einem Drehmoment von 204 Nm angezogen.<br />

17.7.1.2.2 Das Geschoss ist ein genormtes 12,7-mm-Hartkerngeschoss mit einer Geschossmasse<br />

von 0,046 kg und wird mit einer Geschwindigkeit von ungefähr 840 ± 40 m/s aus einer 12,7mm-Waffe<br />

verschossen.<br />

17.7.1.3 Prüfverfahren<br />

17.7.1.3.1 Mindestens sechs Prüfgegenstände (explosiver Stoff in einem verschlossenen Stahlrohr)<br />

sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> Prüfungen herzustellen.<br />

17.7.1.3.2 Jeder Prüfgegenstand wird auf ein geeignetes Gestell in einer geeigneten Entfernung<br />

von der Mündung der Waffe gestellt. Jeder Prüfgegenstand muss in einer Haltevorrichtung auf seinem<br />

Gestell gesichert werden. Diese Vorrichtung muss so sein, dass sich der Gegenstand durch das<br />

Geschoss nicht verschieben oder lösen kann.<br />

17.7.1.3.3 Eine Prüfung besteht aus dem Abfeuern eines Geschosses gegen jeden Prüfgegenstand.<br />

Es sollten wenigstens drei Prüfungen mit dem Prüfgegenstand durchgeführt werden, der so<br />

ausgerichtet ist, dass seine Längsachse senkrecht zur Fluglinie (d. h. Schlag durch <strong>die</strong> Seite des<br />

Rohres) ist. Es sind auch mindestens drei Prüfungen durchzuführen, bei denen der Prüfgegenstand<br />

so auszurichten ist, dass dessen Längsachse parallel zur Fluglinie (d. h. Schlag durch <strong>die</strong> Endkappe)<br />

ist.<br />

17.7.1.3.4 Die Reste des Prüfbehälters werden gesammelt. Eine vollständige Zersplitterung des<br />

Behälters weist auf eine Explosion oder Detonation hin.<br />

17.7.1.4 Prüfkriterien und Prüfverfahren der Ergebnisbewertung<br />

Ein Stoff, der in einem der Versuche explo<strong>die</strong>rt oder detoniert, ist kein EIDS und das<br />

Ergebnis wird als „+“ vermerkt.<br />

17.7.1.5 Ergebnisbeispiele<br />

Stoff Ergebnis<br />

HMX/inertes Bindemittel (86/14), gegossen -<br />

HMX/energetisches Bindemittel (80/20), gegossen +<br />

HMX/Aluminium/energetisches Bindemittel (51/19/14), gegossen -<br />

RDX/TNT (60/40), gegossen +<br />

TATB/Kel-F (95/5), gepresst -<br />

180<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung

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