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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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33.3.1.6 Prüfung N.4: Prüfverfahren <strong>für</strong> selbsterhitzungsfähige Stoffe<br />

33.3.1.6.1 Einleitung<br />

Die Fähigkeit eines Stoffes, einer oxydativen Selbsterhitzung zu unterliegen, ist durch Berührung mit<br />

Luft bei Temperaturen von 100 °C, 120 °C oder 140 °C in einem würfelförmigen Drahtnetz mit 25 mm<br />

oder 100 mm Kantenlänge zu bestimmen.<br />

33.3.1.6.2 Prüfgeräte und Materialien<br />

Folgende Prüfgeräte sind erforderlich:<br />

a) Ein Ofen mit Warmluftzirkulation mit einem inneren Volumen von mehr als<br />

9 Litern und einer Einrichtung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kontrolle der Innentemperatur bei<br />

100 °C, 120 °C oder 140 °C ± 2 °C;<br />

b) Würfelförmige Probenbehälter von 25 mm und 100 mm Kantenlänge aus nicht<br />

rostendem Stahldrahtnetz mit einer Maschenweite von 0,05 mm und einer<br />

offenen Fläche (oben); und<br />

c) Nickel-Chrom/Nickel-Aluminium-Thermoelemente von 0,3 mm Durchmesser;<br />

eines in der Mitte der Probe und ein anderes zwischen Probenbehälter und<br />

Ofenwand angeordnet.<br />

Jeder Probenbehälter ist in einen würfelförmigem Schutzbehälter aus nicht rostendem Stahldrahtnetz<br />

mit einer Maschenweite von 0,60 mm, der geringfügig größer ist als der Probenbehälter, einzusetzen.<br />

Um eine Beeinflussung durch Luftzirkulation zu vermeiden, ist der Schutzbehälter in einen zweiten<br />

Korb aus Drahtnetz mit einer Maschenweite von 0,595 mm und 150 x 150 x 250 mm Größe<br />

einzusetzen.<br />

33.3.1.6.3 Prüfverfahren<br />

Die pulverförmige oder körnige Probe ist in der handelsüblichen Form in den Probenbehälter bis zum<br />

Rand einzufüllen und der Behälter mehrere Male leicht aufzustoßen. Wenn sich <strong>die</strong> Probe absetzt,<br />

muss nachgefüllt werden. Der überstehende Stoff muss auf der Höhe des Randes abgestreift werden.<br />

Der Behälter ist in den Schutzkorb einzusetzen und in der Mitte des Ofens aufzuhängen. Die<br />

Ofentemperatur ist auf 140 °C einzustellen und <strong>für</strong> 24 Stunden aufrecht zu erhalten. Die Temperatur<br />

der Probe und des Ofens ist ohne Unterbrechung aufzuzeichnen. Die erste Prüfung */ kann mit einer<br />

würfelförmigen Probe von 100 mm Kantenlänge durchgeführt werden. Ein positives Ergebnis wird<br />

erhalten, wenn eine Selbstentzündung eintritt oder wenn <strong>die</strong> Temperatur der Probe <strong>die</strong><br />

Ofentemperatur um 60 °C übersteigt. Bei beobachtetem negativem Ergebnis ist keine weitere Prüfung<br />

notwendig. Wenn ein positives Ergebnis erhalten wird, ist eine zweite Prüfung bei 140 °C mit einem<br />

Probenwürfel von 25 mm Kantenlänge durchzuführen, um zu bestimmen, ob oder ob nicht eine<br />

Zuordnung zur Verpackungsgruppe II vorzunehmen ist. Wenn mit dem Stoff in einem Probenwürfel<br />

von 100 mm Kantenlänge bei 140 °C ein positives Ergebnis erhalten wird, aber nicht mit einem<br />

Probenwürfel der Kantenlänge 25 mm, ist eine zusätzliche Prüfung mit dem Stoff in einem<br />

Probenwürfel mit der Kantenlänge 100 mm durchzuführen:<br />

(a) Bei 120 °C, wenn der Stoff in Verpackungen mit einem Volumen von mehr als<br />

450 Liter, aber nicht mehr als 3 m³ befördert wird; oder<br />

*/<br />

Die Prüfungen können in beliebiger Reihenfolge durchgeführt werden. Zum Beispiel wenn erwartet<br />

werden kann, dass ein positives Ergebnis bei Verwendung eines Probenwürfels mit 25 mm<br />

Kantenlänge erhalten werden wird, kann aus Gründen der Sicherheit und des Umweltschutzes <strong>die</strong><br />

erste Prüfung mit einem Probenwürfel von 25 mm Kantenlänge durchgeführt werden. Wenn ein<br />

positives Ergebnis mit einem Probenwürfel von 25 mm Kantenlänge erhalten wird, ist <strong>die</strong> Prüfung mit<br />

einem Probenwürfel von 100 mm Kantenlänge nicht notwendig.<br />

376<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung

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