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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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14<br />

(d) eine neue Ausführung eines Versandstücks <strong>für</strong> einen explosiven Stoff oder<br />

Gegenstand, der einen neuen Typ von Innenverpackung oder eine neue Anordnung<br />

von Gegenständen enthält (eine relativ kleine Änderung einer Innen-<br />

oder Außenverpackung kann kritisch sein und kann ein geringeres Risiko in<br />

ein Massenexplosionsrisiko umwandeln).<br />

Das Klassifizierungsverfahren ist vorzunehmen, bevor ein neues Produkt zur <strong>Beförderung</strong> aufgegeben<br />

wird.<br />

10.2.2 Der Hersteller oder ein anderer Antragsteller <strong>für</strong> <strong>die</strong> Klassifizierung eines neuen Produktes<br />

hat angemessene Informationen zur Verfügung zu stellen in Hinblick auf <strong>die</strong> Namen und Charakteristika<br />

aller explosiven Stoffe in dem Produkt und <strong>die</strong> Ergebnisse aller sach<strong>die</strong>nlichen Prüfungen,<br />

<strong>die</strong> gemacht worden sind, zu liefern.<br />

10.3 Annahmeverfahren<br />

10.3.1 Allgemeine Beschreibung<br />

10.3.1.1 Das Annahmeverfahren wird angewendet, um festzustellen, ob ein Produkt so wie es<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> aufgegeben wird, <strong>für</strong> <strong>die</strong> Klasse 1 in Betracht kommt. Dies wird durch <strong>die</strong> Feststellung<br />

entschieden, ob ein Stoff, der provisorisch in <strong>die</strong> Klasse 1 aufgenommen wurde, entweder zu<br />

unempfindlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufnahme in Klasse 1 oder zu gefährlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> ist oder ob ein Gegenstand/Gegenstände<br />

oder ein verpackter Gegenstand/Gegenstände zu gefährlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong><br />

ist/sind.<br />

10.3.2 Prüfarten<br />

10.3.2.1 Die Prüfverfahren, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Entscheidung über eine provisorische Aufnahme in <strong>die</strong><br />

Klasse 1 verwendet werden, werden in vier Prüfserien eingeteilt, nummeriert von 1 bis 4, und sollen<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> notwendige Information zur Beantwortung der Fragen in Abbildung 10.2 sorgen.<br />

10.3.2.2 Die Frage „Handelt es sich um einen explosiven Stoff" (Kästchen 4, Abbildung 10.2)<br />

wird auf der Grundlage nationaler und internationaler Definitionen des Begriffs „explosiver Stoff" und<br />

der Ergebnisse von drei Prüfarten von Prüfungen der Prüfserie 1 zur Beurteilung möglicher explosiver<br />

Wirkungen beantwortet. Die drei verwendeten Prüfarten sind:<br />

Prüfart 1 (a): eine Stoßprüfung unter Verwendung einer definierten Verstärkungsladung und eines<br />

definierten Einschlusses, um <strong>die</strong> Fähigkeit eines Stoffes zur Weiterleitung einer Detonation<br />

zu bestimmen<br />

Prüfart 1 (b): eine Prüfung, um <strong>die</strong> Wirkung beim Erwärmen unter Einschluss zu bestimmen; und<br />

Prüfart 1 (c): eine Prüfung, um <strong>die</strong> Wirkung bei Anzündung unter Einschluss zu bestimmen.<br />

10.3.2.3 Die Prüfverfahren der Prüfserie 2 werden angewendet, um <strong>die</strong> Frage: „Ist der Stoff zu<br />

unempfindlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zuordnung zur Klasse 1?" (Kästchen 6, Abbildung 10.2) zu beantworten. Im<br />

Allgemeinen werden <strong>die</strong> gleichen Prüfgeräte wie in der Prüfserie 1 verwendet, doch sind <strong>die</strong> Kriterien<br />

weniger restriktiv. So ist z. B. im Falle der Gap-Prüfung <strong>die</strong> verwendete Sperrschicht („Gap") größer<br />

als Null. Die folgenden 3 Prüfarten werden verwendet:<br />

Prüfart 2 (a): eine Stoßprüfung mit definierter Verstärkungsladung und einem definierten Einschluss,<br />

um <strong>die</strong> Stoßempfindlichkeit zu bestimmen;<br />

Prüfart 2 (b): eine Prüfung, um <strong>die</strong> Wirkung beim Erwärmen unter Einschluss zu bestimmen; und<br />

Prüfart 2 (c) eine Prüfung, um <strong>die</strong> Wirkung bei Anzündung unter Einschluss zu prüfen<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung

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