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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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Tabelle 1.2: EMPFOHLENE PRÜFUNGEN FÜR EXPLOSIVSTOFFE UND EXPLOSIVE<br />

GEGENSTÄNDE (FORTSETZUNG)<br />

Prüfserie Prüfart Prüfcode Prüfname<br />

7 (c) 7 (c) (ii) Bröckligkeitsprüfung<br />

7 (d) 7 (d) (i) EIDS Geschossaufschlagprüfung<br />

7 (e) 7 (e) EIDS Außenbrandprüfung<br />

7 (f) 7 (f) EIDS Langsame Aufheizprüfung unter Einschluss<br />

7 (g) 7 (g) 1.6 Gegenstand Außenbrandprüfung<br />

7 (h) 7 (h) 1.6 Gegenstand Langsame Aufheizprüfung<br />

7 (j) 7 (j) 1.6 Gegenstand Geschossaufschlagprüfung<br />

7 (k) 7 (k) 1.6 Gegenstand Stapelprüfung<br />

8 (a) 8 (a) Thermische Stabilitätsprüfung <strong>für</strong> ANE<br />

8 (b) 8 (b) ANE Gap-Prüfung<br />

8 (c) 8 (c) Koenen-Prüfung<br />

8 (d) 8 (d) Rohrprüfungen mit Entlastungsöffnung **/<br />

*/ Extrem unempfindlicher detonierender Stoff (*/ fehlt in der englischen Ausgabe).<br />

**/ Diese Prüfungen sind zur Bewertung der Eignung bezüglich der <strong>Beförderung</strong> in Tanks gedacht.<br />

Tabelle 1.3: EMPFOHLENE PRÜFUNGEN FÜR SELBSTZERSETZLICHE STOFFE UND<br />

ORGANISCHE PEROXIDE<br />

Prüfserien Prüfcode Prüfname<br />

A A.6 UN Detonationsprüfung<br />

B B.1 Detonationsprüfung im Versandstück<br />

C C.1 Druck/Zeit-Prüfung<br />

C C.2 Deflagrationsprüfung<br />

D D.1 Deflagrationsprüfung im Versandstück<br />

E E.1 Koenen-Prüfung<br />

E E.2 Holländische Druckgefäßprüfung<br />

F F.4 Modifizierte Trauzl Prüfung<br />

G G.1 Thermische Explosionsprüfung im Versandstück<br />

H H.1 Vereinigte Staaten SADT-Prüfung (<strong>für</strong> Versandstücke)<br />

H H.2 Adiabatische Lagerprüfung (<strong>für</strong> Versandstücke, IBCs und Tanks)<br />

H H.4 Warmlagerungsprüfung (<strong>für</strong> Versandstück, IBCs und<br />

kleine Tanks)<br />

1.7 Berichterstattung<br />

1.7.1 Klassifizierungen <strong>für</strong> Kapitel 3.2 der Modellvorschriften werden auf der Grundlage der<br />

Betrachtung von Daten, <strong>die</strong> dem Komitee von Regierungen, zwischenstaatlichen Organisationen und<br />

anderen internationalen Organisationen in der Form, wie in Abbildung 1 der <strong>Empfehlungen</strong> empfohlen,<br />

unterbreitet werden, vorgenommen. Zusätzliche Daten werden benötigt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Klassifizierung<br />

von:<br />

Stoffen und Gegenständen der Klasse 1 (siehe 10.5);<br />

Selbstzersetzlichen Stoffen der Unterklasse 4.1 (siehe 20.5); und<br />

organischen Peroxiden der Unterklasse 5.2 (siehe 20.5).<br />

1.7.2 Wo Prüfungen mit verpackten Stoffen oder Gegenständen durchgeführt werden, muss<br />

der Prüfbericht <strong>die</strong> Stoffmenge oder <strong>die</strong> Anzahl der Gegenstände pro Versandstück und den Typ und<br />

<strong>die</strong> Konstruktion der Verpackung enthalten.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 5

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