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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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Jeder Teil der Oberfläche der Platte und des Stiftes wird nur einmal verwendet. Die beiden Enden<br />

jedes Stiftes <strong>die</strong>nen zur Ausführung von zwei Einzelversuchen; <strong>die</strong> beiden Reibflächen jeder Platte<br />

<strong>die</strong>nen zur Ausführung von jeweils drei Einzelversuchen.<br />

13.5.1.3.2 Eine Porzellanplatte wird so auf dem Schlitten des Reibapparates eingespannt, dass<br />

<strong>die</strong> Schwammstriche quer zur Bewegungsrichtung liegen. Die Probenmenge von ca. 10 mm 3 wird bei<br />

pulverförmigen Stoffen mit Hilfe eines zylindrischen Hohlmaßes (2,3 mm Durchmesser x 2,4 mm Tiefe)<br />

abgemessen; bei pasten- oder gelförmigen Stoffen geschieht <strong>die</strong>s mit einem rechteckigen 0,5 mm<br />

dicken Maß mit einem 2 x 10 mm großen Fenster; <strong>die</strong> Höhlung des Maßes wird mit dem auf der Platte<br />

zu prüfenden Stoff gefüllt und das Maß wird sorgfältig entfernt. Auf <strong>die</strong> Probe wird der fest eingespannte<br />

Porzellanstift in der aus der Abbildung 13.5.1.2 ersichtlichen Weise aufgesetzt; der Belastungsarm<br />

wird mit dem vorgesehenen Gewichtsstück belastet und der Schalter betätigt. Es ist darauf<br />

zu achten, dass der Stift auf der Probe steht, und dass noch genügend Probenmaterial vor dem<br />

Stift liegt und mit der Plattenbewegung unter den Stift gelangt.<br />

13.5.1.3.3 Die Versuchsreihe wird bei einer Belastung von 360 N mit einem Einzelversuch begonnen.<br />

Die Ergebnisse eines jeden Einzelversuchs werden mit den Begriffen „keine Reaktion", „Zersetzung"<br />

(Verfärbung oder Geruch) oder „Explosion" (Knall, Knistern, Funkenbildung oder Entflammung)<br />

beschrieben. Wird im ersten Versuch das Ergebnis „Explosion" festgestellt, wird <strong>die</strong> Versuchsreihe<br />

mit stufenweise niedrigerer Belastung solange fortgesetzt, bis man das Ergebnis „Zersetzung"<br />

oder „keine Reaktion" feststellt. Mit <strong>die</strong>ser Reibstiftbelastung wird der Einzelversuch solange<br />

wiederholt, bis bei einer Gesamtzahl von sechs Einzelversuchen keine „Explosion" auftritt; andernfalls<br />

wird <strong>die</strong> Reibstiftbelastung weiter stufenweise verringert, bis <strong>die</strong> niedrigste Belastung bestimmt ist, bei<br />

der in sechs Einzelversuchen keine „Explosion" auftritt. Wenn beim ersten Einzelversuch mit 360 N<br />

das Ergebnis „Zersetzung" oder „keine Reaktion" auftritt, werden bis zu fünf weitere Einzelversuche<br />

durchgeführt. Ist bei allen sechs Versuchen bei der höchsten Belastung das Ergebnis „Zersetzung"<br />

oder „keine Reaktion", wird der Stoff als unempfindlich gegenüber Reibbeanspruchung angesehen.<br />

Erhält man eine „Explosion", wird <strong>die</strong> Belastung nach der vorbeschriebenen Verfahrensweise verringert.<br />

Die Grenzbelastung wird als <strong>die</strong> niedrigste Belastung definiert, bei der man bei mindestens<br />

einem von mindesten sechs Einzelversuchen das Ergebnis „Explosion" erzielt.<br />

13.5.1.4 Prüfkriterien und Prüfverfahren der Ergebnisbewertung */<br />

110<br />

Die Prüfergebnisse werden auf folgender Grundlage bewertet:<br />

(a) ob eine „Explosion“ in einem von bis zu sechs Einzelversuchen bei einer bestimmten<br />

Reibbelastung auftritt;<br />

(b) der niedrigsten Reibbelastung, bei der mindestens eine „Explosion“ in sechs<br />

Einzelversuchen auftritt.<br />

Das Prüfergebnis wird „+" bewertet, wenn <strong>die</strong> niedrigste Reibbelastung, bei der eine „Explosion" in<br />

sechs Einzelversuchen auftritt, niedriger als 80 N ist und der Stoff wird in der Form, in der er geprüft<br />

wurde, als zu gefährlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> angesehen. Andernfalls wird das Ergebnis „-" bewertet.<br />

*/ Im englischen Original mit 13.5.1.3.4 falsch nummeriert.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung

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