02.11.2012 Aufrufe

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

17.11. Beschreibung der Prüfung zur Prüfserie 7 Prüfart (h)<br />

17.11.1 Prüfung 7 (h): 1.6 Gegenstand langsame Aufheizprüfung<br />

17.11.1.1 Einleitung<br />

Diese Prüfung wird angewendet, um <strong>die</strong> Reaktion eines Gegenstandes, der ein Kandidat<br />

<strong>für</strong> einen Gegenstand der Unterklasse 1.6 ist, gegenüber schrittweisem Ansteigen der Umgebungswärme<br />

zu bestimmen und <strong>die</strong> Temperatur herauszufinden, bei der <strong>die</strong> Reaktion eintritt.<br />

17.11.1.2 Prüfgeräte und Materialien<br />

17.11.1.2.1 Der Versuchsaufbau besteht aus einem Ofen, der über einen Temperaturbereich von<br />

40 °C bis 365 °C <strong>für</strong> eine kontrollierte Umgebungstemperatur sorgt, <strong>die</strong> Temperatur der <strong>die</strong> Probe<br />

umgebenden Atmosphäre um 3,3 °C pro Stunde im gesamten Temperaturbereich erhöhen kann,<br />

Temperaturspitzen minimieren und sicherstellen kann, dass der Prüfgegenstand durch Zirkulation<br />

oder andere Mittel eine einheitliche Umgebungstemperatur hat. Sekundärreaktionen (wie solche, <strong>die</strong><br />

durch ausgeseigertes Material und explosive Gase, <strong>die</strong> in Kontakt mit den Heizvorrichtungen kommen,<br />

verursacht werden) machen <strong>die</strong> Prüfung ungültig, aber <strong>die</strong>se können durch einen verschlossenen<br />

Innencontainer, der <strong>die</strong> unverpackten Gegenstände umschließt, verhindert werden. Eine<br />

Druckentlastungsvorrichtung ist vorzusehen, da aufgrund der Erwärmung während der Prüfung ein<br />

erhöhter Luftdruck erzeugt wird.<br />

17.11.1.2.2 Vorrichtungen zum Aufzeichnen der Temperatur (solche mit permanenter Aufzeichnung)<br />

werden verwendet, um <strong>die</strong> Temperatur fortlaufend zu überwachen, mindestens aber alle<br />

10 Minuten. Eine Messgeräteausrüstung mit einer Genauigkeit von ± 2 % über den Prüftemperaturbereich<br />

wird verwendet zur Temperaturmessung<br />

17.11.1.3 Prüfverfahren<br />

186<br />

(a) des Luftzwischenraums, der sich an <strong>die</strong> zu prüfende Probe anschließt; und<br />

(b) der Außenfläche der Einheit.<br />

17.11.1.3.1 Der Prüfgegenstand ist einem schrittweisen Anstieg der Lufttemperatur mit einer Rate<br />

von 3,3 °C pro Stunde unterworfen, bis eine Reaktion der Einheit eintritt. Die Prüfung kann mit dem<br />

auf 55 °C unter der vorausgesagten Reaktionstemperatur vorgeheizten Prüfgegenstand beginnen.<br />

Temperaturen und <strong>die</strong> verstrichene Prüfzeit werden gemessen und registriert.<br />

17.11.1.3.2 Es werden Farbfotografien aufgenommen, um den Zustand der Einheit und der Prüfausrüstung<br />

vor und nach der Prüfung zu dokumentieren. Kraterbildung und Splitterabmessungen<br />

werden als ein Anzeichen des Grades der Reaktion dokumentiert. Das energetische Material kann<br />

sich entzünden und brennen und <strong>die</strong> Hülle kann schmelzen oder so weit erweichen, dass ein Abzug<br />

der Verbrennungsgase leicht möglich ist. Der Abbrand sollte so sein, dass Hüllenbruchstücke und<br />

Verpackungsteile im Prüfbereich verbleiben, ausgenommen Hüllenverschlüsse, <strong>die</strong> durch Innendruck<br />

gelöst und bis zu ungefähr 15 m weit geworfen werden können.<br />

17.11.1.3.3 Die Prüfung wird zweimal durchgeführt, es sein denn, ein positives Ergebnis wird früher<br />

erzielt.<br />

17.11.1.4 Prüfkriterien und Prüfverfahren der Ergebnisbewertung<br />

Tritt eine Reaktion ein, <strong>die</strong> heftiger ist als Abbrand, wird das Ergebnis als „+“ vermerkt<br />

und <strong>die</strong> Gegenstände werden nicht als Gegenstände der Unterklasse 1.6 klassifiziert.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!