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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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13.5.3 Prüfung 3 (b) (iv): Reibempfindlichkeitsprüfung<br />

13.5.3.1 Einleitung<br />

Diese Prüfung wird angewendet, um <strong>die</strong> Empfindlichkeit eines Stoffes gegenüber mechanischer<br />

Reibbeanspruchung zu messen und zu bestimmen, ob der Stoff in der Form, in der er<br />

geprüft wurde, zu gefährlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> ist.<br />

13.5.3.2 Prüfgeräte und Materialien<br />

13.5.3.2.1 Die Konstruktion des Reibprüfgerätes ist in Abbildung 13.5.3.1 wiedergegeben. Die<br />

Hauptbestandteile des Prüfgerätes sind folgende: Pendel, Pendelhalter, Grundkörper und hydraulische<br />

Presse. Das Prüfgerät ist auf einem Betonfundament aufgebaut. Die Stempelvorrichtung 1 mit<br />

dem zu prüfenden Explosivstoff wird in den Grundkörper eingesetzt. Die Kompression der explosiven<br />

Probe, <strong>die</strong> zwischen zwei Stempeln platziert ist, wird mittels einer hydraulischen Presse bis zum vorgeschriebenen<br />

Druck durchgeführt. Die Bewegung des oberen Stempels bis zu 1,5 mm entlang der<br />

Probe wird unter Nutzung des Schlages des Pendelgewichts ausgeführt.<br />

13.5.3.2.2 Die Stempelvorrichtung 1 besteht aus einem Führungsring und zwei Stempeln. Abmessungen<br />

und Vorgaben <strong>die</strong>ser Stempelvorrichtung sind in Abbildung 13.5.3.2 dargestellt.<br />

13.5.3.3 Prüfverfahren<br />

13.5.3.3.1 Normalerweise sind <strong>die</strong> Stoffe im Anlieferungszustand zu prüfen. Benetzte Stoffe sind<br />

mit der Mindestmenge an Netzmittel, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> erforderlich ist, zu prüfen. Die Proben<br />

sind den folgenden Prüfverfahren zu unterwerfen:<br />

(a) granulierte, flockige, gepresste, gegossene und anderweitig gepackte Stoffe<br />

werden gemahlen und gesiebt; <strong>die</strong> zu prüfenden Stoffteilchen müssen durch<br />

Siebe mit Maschengrößen von 0,50 ± 0,05 mm gehen;<br />

(b) Elastische Stoffe werden auf einer Holzoberfläche mit einem geschärften<br />

Messer in nicht mehr als 1 mm große Stücke geschnitten. Elastische Stoffe<br />

werden nicht gesiebt;<br />

(c) Pulverförmige, plastische und pastenförmige Stoffe werden nicht gemahlen<br />

und gesiebt.<br />

Vor der Benutzung werden <strong>die</strong> Stempelvorrichtungen entfettet. Die Vorrichtungen können wieder<br />

verwendet werden, wenn sie innerhalb der Spezifikation verbleiben.<br />

13.5.3.3.2 Um <strong>die</strong> untere Reibempfindlichkeitsgrenze eines zu prüfenden Explosivstoffes zu bestimmen,<br />

wird <strong>die</strong> 20-mg-Probe in <strong>die</strong> offene Stempelvorrichtung gesetzt. Durch sanftes Drücken und<br />

Drehen des oberen Stempels wird <strong>die</strong> explosive Probe gleichmäßig zwischen den Stempeln geglättet.<br />

Die Stempelvorrichtung mit der explosiven Probe wird in <strong>die</strong> Kammer des Grundkörpers eingesetzt,<br />

wo sie bis zu dem ausgewählten Druck gepresst wird. Bei gleichbleibendem Druck wird der<br />

Führungsring herabgelassen, so dass <strong>die</strong> explosive Probe zwischen den Stempelflächen gepresst<br />

wird und gehoben wird, bis sie sich oberhalb des Führungsringes befindet. Dann wird ein Schlagstift<br />

so bewegt, dass sein Schlagende den Stempel berührt. Der Schlagstift wird vom Pendelgewicht geschlagen<br />

und bewirkt damit eine Reibung zwischen dem oberen Stempel und der Probe. Die Stempelbewegung<br />

beträgt 1,5 mm. Der Auslenkungswinkel <strong>für</strong> das Pendel wurde gemäß nachfolgender<br />

Tabelle ausgewählt; er ist abhängig vom Rückwirkungsdruck der Probe. Die Prüfungen werden<br />

durchgeführt, bis der maximale Rückwirkungsdruck gefunden ist, bei dem in 25 Versuchen keine Explosion<br />

auftritt. Ein Ergebnis wird als Explosion bewertet, wenn ein Geräusch oder Blitz auftritt oder<br />

Brandspuren auf den Stempeln erkennbar sind. Die untere Reibempfindlichkeitsgrenze wird als der<br />

maximale Rückwirkungsdruck gewertet, bei dem in 25 Versuchen keine Explosion erfolgt und der sich<br />

von dem Druck unterscheidet, der noch Explosionen hervorbringt, aber nicht stärker abweicht als:<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 117

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