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Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

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Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />

Insgesamt hat sich das seit 1. Januar 1999 bestehende Rechtsschutzsystem für Vergabeverfahren<br />

oberhalb der Schwellenwerte bewährt. Von der Möglichkeit der Einlegung von<br />

Nachprüfungsanträgen wird rege Gebrauch gemacht. Von insgesamt etwa 102 Anträgen <strong>im</strong><br />

Jahre 1999 stieg die Anzahl von Verfahren auf ca. 1300 <strong>im</strong> Jahre 2002 an 1202 . Im Rahmen<br />

von komplexen <strong>PPP</strong>-Projekten erscheint deswegen eine begleitende vergaberechtliche Beratung<br />

erforderlich, um bereits vor und während des Vergabeverfahrens mögliche Fehler zu<br />

vermeiden.<br />

7.15 Vertragsnichtigkeit bei sog. de-facto-Vergaben<br />

Wie bereits erörtert wurde, ist es aus Gründen eines effektiven Pr<strong>im</strong>ärrechtsschutzes nicht<br />

hinzunehmen, dass die Vergabestelle einen <strong>öffentlichen</strong> Auftrag ohne jedes förmliche Verfahren<br />

vergibt (sog. de-facto-Vergabe). Problematisch ist gerade der <strong>im</strong> kommunalen Bereich<br />

nicht seltene Fall, dass ein Konkurrent erst nach Vertragsschluss von der Vergabe eines<br />

Auftrags erfährt, ohne dass zuvor ein den EG-Vergaberichtlinien angepasstes Vergabeverfahren<br />

durchgeführt wurde.<br />

Gemäß § 114 Abs. 2 GWB kann die Vergabekammer einen bereits erteilten Zuschlag nicht<br />

aufheben 1203 . Im deutschen und österreichischen Vergaberecht fallen - anders als etwa in<br />

Frankreich - der Zuschlag und der Vertragsschluss zusammen (sog. Germanisches Modell)<br />

1204 . Nach der Konzeption des GWB sind vergaberechtswidrige Verträge also grundsätzlich<br />

wirksam 1205 . Der Gesetzgeber hat damit das Vertrauen der Vertragsparteien in den Bestand<br />

abgeschlossener Verträge grundsätzlich höher bewertet als das Interesse unterlegener<br />

Bieter an der Rückabwicklung des unter Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zustande<br />

gekommenen Rechtsgeschäfts 1206 . Ausnahmen von diesem Grundsatz hat der<br />

Gesetzgeber ausdrücklich zu gestatten 1207 .<br />

1202<br />

Vgl. die bei der Tagung des forum vergabe e.V. „Entscheidungen der Vergabekammern und<br />

Oberlandesgerichte in vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren 2002“ vom 10. April 2003 in<br />

Berlin vorgestellte Statistik.<br />

1203<br />

Entsprechend ist auch <strong>im</strong> Verfahren der sofortigen Beschwerde die Aufhebung eines erteilten<br />

Zuschlags durch das OLG gem. § 123 S. 4 i. V. m. § 114 Abs. 2 GWB ausgeschlossen.<br />

1204<br />

Vgl. Wegmann, NZBau 2001, 475; Kleinhenz, ZfBR 2001, 75; Berrisch/Nehl, DB 2001, 184<br />

(185).<br />

1205<br />

Vgl. BGH, NZBau 2001, 151 (152).<br />

1206 Vgl. Antweiler, DB 2001, 1975.<br />

1207 Vgl. Müller-Wrede/Kaelble, VergabeR 2002, 1 (5 f.).<br />

<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 386

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