Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS
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Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />
worden (die Zinsen auf die Umsatzsteuer werden nicht be<strong>im</strong> Netto-Entgelt, sondern bei der<br />
Ermittlung des Brutto-Angebotspreises berücksichtigt).<br />
Die Aufwendungen sind für beide Vertragstypen deckungsgleich. Es fließen Aufwendungen<br />
für Sanierungsleistungen und Betreiberleistungen (Eigen- und Fremdleistungen) sowie<br />
Zinsaufwendungen in die Gewinn- und Verlustrechnung ein.<br />
Die von der <strong>öffentlichen</strong> Hand entrichteten Leistungsentgelte und die vom Privaten getätigten<br />
Aufwendungen für Betreiberleistungen werden jährlich zur Anpassung an die Inflationsentwicklung<br />
mit einem Prozentsatz von 2% p.a. eskaliert.<br />
Die Zahlungsströme <strong>im</strong> Rahmen der Cashflow-Rechnung entsprechen bei Verträgen mit<br />
einheitlichem Vertragsgegenstand den Erträgen, die <strong>im</strong> Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
identifiziert wurden. Abweichend davon verläuft bei dem Typenkombinationsvertrag<br />
der Einzahlungsstrom aus Sanierungsleistungen, also die Tilgung der Verbindlichkeit<br />
aus Sanierungsleistungen inkl. Umsatzsteuer in Form einer annuitätischen Reihe aus Zinsund<br />
Tilgungszahlungen. Die Zahllasten aus dem Saldo von abzugsfähiger Vor- und zu<br />
entrichtender Umsatzsteuer werden gemäß der 11/12-Methode best<strong>im</strong>mt. Darüber hinaus<br />
wird eine max<strong>im</strong>ale Dividendenausschüttung angestrebt (Ausschüttung des Gewinns,<br />
solange ein festes Finanzierungsverhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital beibehalten<br />
wird, siehe unten), um die Gewinnrücklagen min<strong>im</strong>al zu halten und so eine aussagekräftige<br />
Rentabilitätsbetrachtung zu ermöglichen. In der privaten Unternehmung verbleibende<br />
flüssige Mittel werden mit 3% p.a. verzinst.<br />
Die Finanzierung erfolgt in beiden Modellvarianten einheitlich zu 20% mit Eigenkapital und<br />
zu 80% mit Fremdkapital. Die entsprechenden Zinssätze sind in der unten dargestellten<br />
Tabelle zu entnehmen. Die Höhe der erforderlichen Kapitalaufnahme orientiert sich am<br />
Kapitalbedarf in der ersten Periode einschließlich einer einheitlich festgelegten Liquiditätsreserve<br />
von Euro 10. In diesem Fall gelten nicht die ceteris paribus Prinzipien, da die Kapitalbedarfsdifferenz<br />
aus einer unterschiedlichen ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen<br />
Behandlung der Vertragstypen resultiert. Wichtige betriebswirtschaftliche Erkenntnisse<br />
finden also bereits Berücksichtung.<br />
Der Schuldendienst des Privaten, der gemäß der Fremdkapitalkosten des Privaten verzinst<br />
wird, wird ebenfalls in einer Annuität abgebildet.<br />
Die Bilanz der ersten Realisierungsvariante (Typenkombinationsvertrag) beinhaltet eine<br />
Forderung aus Werklohn zuzüglich der vorzufinanzierenden Umsatzsteuer. Die Tilgung<br />
verläuft gemäß einer bereits beschriebenen annuitätischen Reihe. Bei dem Vertrag mit<br />
<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 476