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Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

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8. Steuerrecht<br />

Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />

8.1 Ausgangsituation und methodisches Vorgehen<br />

8.1.1 Funktionaler <strong>PPP</strong>-Ansatz als Ausgangspunkt<br />

Unter <strong>PPP</strong> verstehen wir die langfristige, vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen<br />

öffentlicher Hand und Privatwirtschaft, bei der die erforderlichen Ressourcen (z.B. Knowhow,<br />

Betriebsmittel, Kapital, Personal, etc.) von den Privaten zum gegenseitigen Nutzen in<br />

einen gemeinsamen Organisationszusammenhang eingestellt und vorhandene Projektrisiken<br />

sachgerecht entsprechend der Risikomanagementkompetenz der Projektpartner opt<strong>im</strong>al<br />

verteilt werden. Das Merkmal des dieser steuerlichen Untersuchung zugrundeliegenden<br />

funktionalen <strong>PPP</strong>-Beschaffungsansatzes für öffentliche Hochbaumaßnahmen ist die<br />

integrierte Erbringung der einzelnen Leistungsbestandteile Planung, Finanzieren, Bauen und<br />

Betreiben von einem privaten Partner für die öffentliche Hand und seine Verantwortlichkeit<br />

für die Bereitstellung einer entsprechend vereinbarten Funktionalität (Output-Spezifikation)<br />

über die gesamte Vertragsdauer (Lebenszyklus-Ansatz). Die weitere Verwertung einer<br />

Immobilie kann nach Ablauf der Vertragsdauer entweder durch den Privaten oder durch die<br />

öffentliche Hand erfolgen - insoweit hängt dies vom gewählten Vertragstyp ab. In der Regel<br />

wird der Eigentümer die Immobilie weiter verwerten, so dass bei der vertraglichen Regelung<br />

der Frage, wem das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum an der Immobilie zuzuordnen<br />

ist, maßgebliche Bedeutung zukommt.<br />

Mit der Anwendung von <strong>PPP</strong>’s werden insbesondere Effizienzvorteile bei der Umsetzung von<br />

Hochbaumaßnahmen angestrebt. Darüber hinaus ist mit <strong>PPP</strong>’s auch die Zielsetzung verbunden,<br />

die Investitionsplanung stärker an der Bedarfs- statt an der jeweils zu einem best<strong>im</strong>mten<br />

Zeitpunkt gegebenen Haushaltssituation zu orientieren. Somit kommt einer Verstetigung<br />

der Ausgaben der <strong>öffentlichen</strong> Hand auch aus diesem Grunde eine wichtige Bedeutung zu.<br />

Dies lässt sich in der Praxis dadurch erreichen, dass die öffentliche Hand über die Laufzeit<br />

eines <strong>PPP</strong>-Vertrages für die Bereitstellung von Hochbauten in einem festgelegten Zustand<br />

und weiteren mit deren Errichtung zusammenhängenden Dienstleistungen regelmäßige<br />

Zahlungen an den Privaten tätigt 1225 . Daher ist die öffentliche Hand bei allen innerhalb der<br />

steuerrechtlichen Untersuchung behandelten <strong>PPP</strong>-Vertragstypen zur ratenweisen Zahlung<br />

eines Entgelts verpflichtet, welches bei Vertragsabschluss festgesetzt wird und die Kompo-<br />

1225<br />

Analog zu der in Großbritannien von der <strong>öffentlichen</strong> Hand bei PFI-Projekten zu tragenden<br />

"Annual Unitary Charge".<br />

<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 389

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