Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS
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Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />
Eine zur Präklusion führende Rügeobliegenheit (§ 107 Abs. 3 GWB) besteht <strong>im</strong> Falle von defacto-Vergaben<br />
grundsätzlich nicht 1218 . Erst die Einleitung eines förmlichen Vergabeverfahrens<br />
begründet das die Präklusionswirkung rechtfertigende intensivierte Pflichtenverhältnis<br />
zwischen öffentlichem Auftraggeber und potenziellem Auftragnehmer 1219 . Nach dem Prinzip<br />
von Treu und Glauben zur Abwehr unnötiger Nachprüfungsverfahren ist vom Interessenten<br />
eine unverzügliche Rüge jedoch zumindest dann zu verlangen, wenn er sichere positive<br />
Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des unterbliebenen Verfahrens hat. Verzögert er dennoch<br />
die Rüge, ist sein Verhalten treuwidrig und ein späterer Nachprüfungsantrag unzulässig 1220 .<br />
Bei der Vergabe einer Dienstleistungskonzession ist zwar das gemeinschaftliche Pr<strong>im</strong>ärrecht,<br />
insbesondere das Transparenzgebot, zu beachten 1221 . Eine etwaige Informationspflicht<br />
zugunsten nicht berücksichtigter Interessenten ist aber nicht derjenigen aus § 13 VgV gleichzusetzen.<br />
Dienstleistungskonzessionen sind vom Anwendungsbereich der EG-Vergaberichtlinien<br />
ausgenommen 1222 . Deshalb kann bei Dienstleistungskonzessionen der durch das<br />
Europarecht geschaffene Rechtsschutzstandard, den § 13 VgV unterstützen soll, nicht gelten<br />
1223 . Weder aus § 13 VgV noch nach den §§ 134, 138 BGB kann sich aufgrund dessen die<br />
Nichtigkeit der Vergabe einer Dienstleistungskonzession ohne vorherige Vorabinformation<br />
ergeben 1224 .<br />
1218<br />
BayObLG, Beschluss v. 27.02.2003 – Verg 1/03.<br />
1219<br />
BayObLG, VergabeR 2002, 244 (247).<br />
1220<br />
VK Magdeburg, Beschluss v. 03.02.2003 – 33-32571/07 VK 18/02 MD; vgl. BayObLG,<br />
VergabeR 2002, 244 (248).<br />
1221<br />
Vgl. EuGH, Slg. 2000 I-10745 (10794) Rn. 60-62.<br />
1222 Siehe dazu Kap. 7.3.1.2.<br />
1223 Vgl. Gröning, NZBau 2001, 123 (125).<br />
1224 Vgl. BayObLG, VergabeR 2002, 55 (59).<br />
<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 388