Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS
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Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />
men zugunsten der <strong>öffentlichen</strong> Hand auch <strong>im</strong> Hinblick auf etwa Leasing- oder andere<br />
Modelle derzeit geprüft werde.<br />
Die KfW fördert durch die Vergabe von zinsgünstigen Krediten. Diese vergibt die KfW an<br />
Kommunen unmittelbar, während Kredite an Private über die Hausbanken ausgereicht<br />
werden.<br />
9.3.3.4 Förderprogramm EIB<br />
Neben der KfW, die zur Umsetzung nationaler Programme auf nationaler Ebene Kredite<br />
gewährt, fördert auch die Europäische Investitionsbank - EIB - Infrastrukturprojekte von der<br />
europäischen Ebene. Gegenstand der Finanzierung sind neben Krediten für gewerbliche<br />
Investitionen die Förderung von Infrastruktur- und Umweltschutzvorhaben von Gebietskörperschaften<br />
und Zweckverbänden. Dabei spielt die EIB auch bei der innovativen Finanzierung<br />
von Infrastrukturvorhaben <strong>im</strong> Rahmen von <strong>PPP</strong>-Modellen eine wichtige Rolle. Für die<br />
Gewährung von Krediten ist es unerheblich, ob ein Vorhaben konventionell oder <strong>im</strong> Wege<br />
eines <strong>PPP</strong>-Modells verwirklicht wird. Vielmehr kommt es darauf an, dass das jeweilige<br />
Vorhaben zu einer nachhaltigen städtischen oder regionalen Entwicklung beiträgt und somit<br />
die Regionalentwicklung unterstützt. Kreditnehmer können sowohl die <strong>öffentlichen</strong> Auftraggeber<br />
als auch die privaten Auftragnehmer sein 1417 .<br />
Die EIB fördert durch die Vergabe von zinsgünstigen und langfristigen Krediten (bei <strong>öffentlichen</strong><br />
Infrastrukturvorhaben bis zu 25 Jahren). Größere Vorhaben von mehr als 25 Mio. EUR<br />
Investitionsvolumen fördert die Bank unmittelbar, für kleinere Vorhaben reicht sie Mittel <strong>im</strong><br />
Wege von Globaldarlehen über Geschäftsbanken an die Kreditnehmer weiter. Globaldarlehen<br />
sind Kreditlinien, die die EIB anderen Finanzierungsinstituten oder Geschäftsbanken<br />
einräumt. Diese Partnerinstitute können <strong>im</strong> Rahmen dieser Kreditlinien sowie des Förderzwecks<br />
Vorhaben von lokalen oder regionalen Gebietskörperschaften finanzieren. Die EIB<br />
finanziert bis zu 50% des Gesamtvolumens von Vorhaben.<br />
9.4 Gebot der Wirtschaftlichkeit<br />
Ausgaben <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Haushaltswesen müssen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit<br />
entsprechen. Dieser Grundsatz gilt auch <strong>im</strong> Bereich der <strong>öffentlichen</strong> Förderung. Darüber<br />
hinaus hängt die öffentliche Förderung oft davon ab, dass die <strong>PPP</strong>-Variante günstiger ist als<br />
die konventionell errichtete Variante.<br />
1417<br />
Die Förderung durch die EIB wird in <strong>Band</strong> III, Arbeitspapier Nr. 6, unter Kap. 6.3.3 näher<br />
beschrieben.<br />
<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 507