04.06.2013 Aufrufe

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />

jedoch allein von einer "Vorfinanzierung" spricht 1433 , die jedoch Contracting-Modelle einschließt.<br />

Baden-Württemberg reicht zudem eine Amortisationszeit durch Energieeinsparung<br />

von 10 Jahren aus.<br />

9.6 Förderung des privaten Auftragnehmers<br />

Nach den gesetzlichen Regelungen der Hochschulbauförderung sind die Länder Zuwendungsempfänger.<br />

Ähnlich sehen die gesetzlichen Regelungen der Schulförderung die<br />

Gemeinden oder Gemeindeverbände als Zuwendungsempfänger vor. Soweit jedoch kommunale<br />

Hochbauvorhaben auf der Grundlage von Förderrichtlinien unterstützt werden,<br />

besteht die Möglichkeit der Zuwendung an den privaten Auftragnehmer. Gemäß Nr. 12 VV<br />

zu § 44 der Haushaltsordnungen kann die Bewilligungsbehörde <strong>im</strong> Zuwendungsbescheid<br />

vorsehen, dass der Zuwendungsempfänger als Erstempfänger die Zuwendung ganz oder<br />

teilweise weiterleiten kann 1434 . Durch die zweckbest<strong>im</strong>mte Weiterleitung erfüllt der<br />

Erstempfänger den Zuwendungszweck. Die Weiterleitung kann auch in öffentlich-rechtlicher<br />

Form, vor allem als Zuwendung, erfolgen, Nr. 12.4 VV § 44 der Haushaltsordnungen. Dabei<br />

hat der Erstempfänger sicher zu stellen, dass die Auflagen aus dem Zuwendungsbescheid<br />

auch für den Letztempfänger gelten. Ausdrücklich spricht beispielsweise der Bayerische<br />

Leasing-Erlass diese Möglichkeit für Betreiber-Modelle an 1435 .<br />

Umsatzsteuerrechtlich wird eine solche Zuwendung an den privaten Auftragnehmer als<br />

Entgelt beurteilt und ist deswegen umsatzsteuerbar 1436 . Wegen der übrigen steuerrechtlichen<br />

Fragen, insbesondere die Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlage für AfA, verweisen<br />

wir auf die Ausführungen unter Kap. 9.3.3.2.<br />

In den Fällen, in denen der Erwerb nach Ablauf der Vertragsdauer nicht sicher gestellt ist,<br />

kann der Bescheid an den Letztempfänger eine Regelung vorsehen, ob und gegebenenfalls<br />

in welcher Höhe die Zuwendung zurück zu gewähren ist, wenn der das geförderte Vorhaben<br />

dauerhaft behält.<br />

1433 § 4 Abs. 14 Haushaltsgesetz 2002/03 Baden-Württemberg.<br />

1434<br />

Das schlägt auch der Bundesrechnungshof in seiner Beratenden Äußerung zum<br />

Hochschulbauförderungsgesetz vom 24. Januar 1997 unter Nr. 4.2 (S. 10) vor. Danach könnte<br />

das Land die HBFG-Mittel be<strong>im</strong> Investorenbau per Zuwendung an den Investor weiterreichen,<br />

wobei der Investor die Leasingraten dann auf der Grundlage der um die Zuwendung reduzierten<br />

Investitionsbedarfs errechnet.<br />

1435<br />

Siehe Nr. 5.6 des Erlasses, weiter dazu Kap. 9.3.3.1.<br />

1436<br />

Nr. 150 Abs. 6 UStRL, so auch der bayerische Leasing-Erlass unter Nr. 5.8.1.2, siehe hierzu<br />

auch oben Kap. 9.3.3.1.<br />

<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 518

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!