04.06.2013 Aufrufe

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />

Betrag, und Fehlbetragsfinanzierung, also Förderung in dem Umfang, in dem der Zuwendungsempfänger<br />

die Kosten nicht durch andere Mittel decken kann 1369 .<br />

Die Förderung beruht zum Teil auf (bundes- oder landes-) gesetzlichen Grundlagen, die<br />

beispielsweise bei der Förderung des Hochschulbaus wiederum verfassungsrechtliche<br />

Vorgaben umsetzt. Überwiegend sind – vor allem <strong>im</strong> Bereich des Schul- und Krankenhausbaus<br />

– die landesgesetzliche Vorschriften nicht verfassungsrechtlich determiniert. Mehrheitlich<br />

beruhen Fördermöglichkeiten jedoch auf Richtlinien, also Verwaltungsvorschriften, deren<br />

Ermächtigungsgrundlagen allein §§ 23, 44 der jeweiligen Haushaltsordnungen sowie der<br />

Haushaltsplan sind. Ein allgemeines Recht der <strong>öffentlichen</strong> Förderung, gar ein "Subventionsgesetzbuch",<br />

gibt es nicht.<br />

Die nachfolgenden Ausführungen sollen grundsätzliche Hinweise darauf geben, wie die<br />

öffentliche Förderung bei <strong>PPP</strong>-Vorhaben behandelt wird und wie Fördergrundlagen gegebenenfalls<br />

zu ändern sind, um die spezifischen Belange von <strong>PPP</strong>-Vorhaben <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong><br />

Hochbau zu berücksichtigen.<br />

Vorhaben <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau werden häufig nicht allein aus dem allgemeinen Haushalt<br />

des Vorhabenträgers finanziert, sondern zusätzlich auch durch zweckgebundene Mittel<br />

anderer Hoheitsträger gefördert. Die dabei in Betracht kommenden Arten der Förderung, die<br />

an der Förderung aktiv oder passiv Beteiligten, die Rechtsgrundlagen, die von einer <strong>öffentlichen</strong><br />

Förderung erfassten Vorhaben, der Gegenstand der Förderung, die förderungsfähigen<br />

Ausgaben sowie die Finanzierungsarten sind vielfältig. Grundsätzlich kommen folgende Varianten<br />

in Betracht:<br />

Hochbauvorhaben der <strong>öffentlichen</strong> Hand können <strong>im</strong> Wege von Zuwendungen, also unmittelbaren<br />

Zahlungen, auf die der Empfänger vor der Bewilligung keinen Anspruch hat, gefördert<br />

werden. Eine Förderung kann ferner durch besonders günstige Kredite staatlicher oder<br />

halbstaatlicher Banken erfolgen. Denkbar ist zudem, dass durch die Stellung von Bürgschaften<br />

die Finanzierung des Vorhabens auf dem privaten Kreditmarkt günstiger wird.<br />

Fördergeber können alle Ebenen der staatlichen Gliederung sein, also vor allem Bund und<br />

Länder, gemeinsam und separat, die teilweise ihrerseits wieder auf EU-Mittel zurückgreifen<br />

können. Darüber hinaus ist es auch denkbar, dass die jeweilige kommunale Körperschaft<br />

(Gemeinden und Kreise) Vorhaben fördern. Empfänger der Förderung können sowohl die<br />

Verwaltungsträger sein, die eine Hochbaumaßnahme später nutzen wollen oder für ihre<br />

1369 Siehe Nr. 2.2 VV zu § 44 der Haushaltsordnungen.<br />

<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 490

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!