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Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

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Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />

<strong>öffentlichen</strong> Hand beeinflussen können. Eine Analyse einer durch die unterschiedliche<br />

Belastung einzelner Vertragsmodelle mit Grundsteuer verursachten erheblichen Wettbewerbsverzerrung<br />

wurde bereits in einem vorangegangenen <strong>Gutachten</strong> vorgenommen 1365 .<br />

8.5.1 Ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Auswirkungen verschiedener<br />

Vertragsgestaltungen (Modellvarianten) bei Vertragsmodell IV<br />

Wir stellen die unterschiedlichen umsatz- und ertragsteuerlichen Auswirkungen eines<br />

Typenkombinationsvertrages denen eines Vertrages mit einheitlichem Vertragsgegenstand<br />

(Vertrag sui generis) auf Grundlage des Vertragsmodells IV (als Sanierungsmodell) gegenüber.<br />

Ziel ist ein überschlägiger Barwertvergleich der Umsatzsteuerbelastung und der<br />

Ertragsteuerbelastung sowie die Berechnung und Analyse der Eigenkapitalrentabilität be<strong>im</strong><br />

Privaten in den beiden Modellvarianten. Für eine unterstellte Ziel-Eigenkapitalrendite (von<br />

hier 13%) werden weiter die jeweiligen Brutto-Angebotspreise der einzelnen Varianten<br />

gegenübergestellt. Außerdem erfolgt eine Abschätzung des jeweils benötigten Kapitalbedarfs.<br />

Dabei werden Annahmen zur Reduzierung der Komplexität des Modells getroffen. Die<br />

hiermit verbundenen Ungenauigkeiten werden von uns in Kauf genommen, da das Ziel der<br />

Belastungsvergleiche <strong>im</strong> Aufzeigen eines generellen Trends liegt und nicht in einer numerisch<br />

exakten Rechnung.<br />

Das Vertragsmodell IV (vgl. Kap. 8.3.6) ist gekennzeichnet durch Errichtung oder Sanierung<br />

einer Hochbau<strong>im</strong>mobilie auf einem Grundstück der <strong>öffentlichen</strong> Hand sowie durch die<br />

Erbringung weiterer Leistungen durch den Privaten während einer best<strong>im</strong>mten Vertragslaufzeit<br />

(Instandsetzung und Instandhaltung, weiteres Facility Management und sonstige<br />

Dienstleistungen) gegen ein periodisch zu leistendes Entgelt.<br />

Als Modellvariante von Vertragsmodell IV zeichnet sich der Typenkombinationsvertrag<br />

dadurch aus, dass er verschiedenste Leistungselemente (Vertragsgegenstände) beinhaltet,<br />

die jeweils separaten Vertragsreg<strong>im</strong>en zugeordnet werden können.<br />

Bei einem Vertrag mit einheitlichem Vertragsgegenstand (Vertrag sui generis) schuldet der<br />

Private demgegenüber das langfristige Bereitstellen einer Funktionalität als einheitliches<br />

Leistungspaket - in diesem Fall einer Immobilie mit festdefinierten Qualitätsstandards - über<br />

eine best<strong>im</strong>mte Zeit. Diese Leistung muss in jeder Periode neu erbracht werden, wobei sich<br />

die tatsächliche Höhe der Entgelte stark qualitätsorientiert best<strong>im</strong>mt.<br />

1365 Vgl. Christen/Utech, Steuerliche Effekte bei privater Hochbaufinanzierung, S. 31, nach deren<br />

Berechnungen die Grundsteuerbelastung bei Miete und Leasing in West-Deutschland über<br />

10% der Nutzungskosten <strong>im</strong> Vergleich zum Eigenbau ausmachen kann.<br />

<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 474

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