Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS
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Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />
<strong>öffentlichen</strong> Hand beeinflussen können. Eine Analyse einer durch die unterschiedliche<br />
Belastung einzelner Vertragsmodelle mit Grundsteuer verursachten erheblichen Wettbewerbsverzerrung<br />
wurde bereits in einem vorangegangenen <strong>Gutachten</strong> vorgenommen 1365 .<br />
8.5.1 Ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Auswirkungen verschiedener<br />
Vertragsgestaltungen (Modellvarianten) bei Vertragsmodell IV<br />
Wir stellen die unterschiedlichen umsatz- und ertragsteuerlichen Auswirkungen eines<br />
Typenkombinationsvertrages denen eines Vertrages mit einheitlichem Vertragsgegenstand<br />
(Vertrag sui generis) auf Grundlage des Vertragsmodells IV (als Sanierungsmodell) gegenüber.<br />
Ziel ist ein überschlägiger Barwertvergleich der Umsatzsteuerbelastung und der<br />
Ertragsteuerbelastung sowie die Berechnung und Analyse der Eigenkapitalrentabilität be<strong>im</strong><br />
Privaten in den beiden Modellvarianten. Für eine unterstellte Ziel-Eigenkapitalrendite (von<br />
hier 13%) werden weiter die jeweiligen Brutto-Angebotspreise der einzelnen Varianten<br />
gegenübergestellt. Außerdem erfolgt eine Abschätzung des jeweils benötigten Kapitalbedarfs.<br />
Dabei werden Annahmen zur Reduzierung der Komplexität des Modells getroffen. Die<br />
hiermit verbundenen Ungenauigkeiten werden von uns in Kauf genommen, da das Ziel der<br />
Belastungsvergleiche <strong>im</strong> Aufzeigen eines generellen Trends liegt und nicht in einer numerisch<br />
exakten Rechnung.<br />
Das Vertragsmodell IV (vgl. Kap. 8.3.6) ist gekennzeichnet durch Errichtung oder Sanierung<br />
einer Hochbau<strong>im</strong>mobilie auf einem Grundstück der <strong>öffentlichen</strong> Hand sowie durch die<br />
Erbringung weiterer Leistungen durch den Privaten während einer best<strong>im</strong>mten Vertragslaufzeit<br />
(Instandsetzung und Instandhaltung, weiteres Facility Management und sonstige<br />
Dienstleistungen) gegen ein periodisch zu leistendes Entgelt.<br />
Als Modellvariante von Vertragsmodell IV zeichnet sich der Typenkombinationsvertrag<br />
dadurch aus, dass er verschiedenste Leistungselemente (Vertragsgegenstände) beinhaltet,<br />
die jeweils separaten Vertragsreg<strong>im</strong>en zugeordnet werden können.<br />
Bei einem Vertrag mit einheitlichem Vertragsgegenstand (Vertrag sui generis) schuldet der<br />
Private demgegenüber das langfristige Bereitstellen einer Funktionalität als einheitliches<br />
Leistungspaket - in diesem Fall einer Immobilie mit festdefinierten Qualitätsstandards - über<br />
eine best<strong>im</strong>mte Zeit. Diese Leistung muss in jeder Periode neu erbracht werden, wobei sich<br />
die tatsächliche Höhe der Entgelte stark qualitätsorientiert best<strong>im</strong>mt.<br />
1365 Vgl. Christen/Utech, Steuerliche Effekte bei privater Hochbaufinanzierung, S. 31, nach deren<br />
Berechnungen die Grundsteuerbelastung bei Miete und Leasing in West-Deutschland über<br />
10% der Nutzungskosten <strong>im</strong> Vergleich zum Eigenbau ausmachen kann.<br />
<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 474