Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS
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Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />
chen Vertrages über die Übertragung des Grundstücks liegt ein grunderwerbsteuerbarer<br />
Vorgang vor. Folglich ist die Lieferung gem. § 4 Nr. 9 a UStG umsatzsteuerfrei. Auf Material<br />
und bezogene Fremddienstleistungen <strong>im</strong> Rahmen der Bauwerkserstellung fällt für den<br />
Privaten Umsatzsteuer an, die er nicht als Vorsteuer geltend machen kann. Die Grunderwerbsteuer<br />
in Höhe von 3,5% ist am Ende der Vertragslaufzeit bei Übertragung des zivilrechtlichen<br />
Eigentums auf den vollen Kaufpreis (da Ratenkauf) zu entrichten. Die Kaufpreisforderung<br />
wird marktüblich wie ein Darlehen proratierlich verzinst. Diese Zinszahlungen sind<br />
gemäß § 4 Nr. 8 a UStG umsatzsteuerfrei. Die Betreiberleistungen sind pro rata temporis mit<br />
16% Umsatzsteuer zu belasten.<br />
8.5.2.1.4 Variante 3 - angelehnt an Typenkombinationsvertrag Vertragsmodell II mit<br />
wirtschaftlichem Eigentum bei der <strong>öffentlichen</strong> Hand<br />
Der Private erstellt in Variante 3 eine Immobilie auf seinem eigenen Grundstück und stellt<br />
diese während einer festen Grundmietzeit der <strong>öffentlichen</strong> Hand zur Verfügung, wobei der<br />
<strong>öffentlichen</strong> Hand eine Kaufoption zu einem festen Preis (Restwert) eingeräumt wird. Es<br />
handelt sich um Spezial-Leasing. Demzufolge ist der <strong>öffentlichen</strong> Hand das wirtschaftliche<br />
Eigentum gemäß der Leasing-Erlasse zuzurechnen. Umsatzsteuerlich liegt in diesem Fall<br />
eine Lieferung vor. Wir gehen davon aus, dass zu Vertragsbeginn kein grunderwerbsteuerbarer<br />
Vorgang vorliegt. Grunderwerbsteuer fällt jedoch an, wenn am Ende der Vertragslaufzeit<br />
die Kaufoption wahrgenommen wird. Dies führt zu einer kumulativen Doppelbelastung<br />
mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer. Die Werklohnforderung wird marktüblich wie ein<br />
Darlehen proratierlich verzinst. Die Zinszahlungen sind gem. § 4 Nr. 8 a UStG umsatzsteuerbefreit.<br />
Die Betreiberleistungen unterliegen der Umsatzsteuer pro rata temporis.<br />
8.5.2.1.5 Variante 4 - angelehnt an einheitlichen Vertrag (Vertrag sui generis) für<br />
Vertragsmodelle I & IV<br />
Aufgrund der Erbringung einer einheitlichen Leistung und der zeitraumbezogenen Bereitstellung<br />
einer Funktionalität entsteht in Variante 4 die Umsatzsteuer pro rata temporis auf<br />
das Leistungsentgelt.<br />
8.5.2.1.6 Variante 5 - angelehnt an Vertragsmodell II und III mit Ausübung einer<br />
Kaufoption zum Ende der Vertragslaufzeit zum Verkehrswert oder Restwert<br />
In Variante 5 wird die Immobilie zunächst vermietet. Zum Ende der Vertragslaufzeit wird sie<br />
dann an die öffentliche Hand übertragen. Die Vermietung und Verpachtung eines Grund-<br />
<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 482