04.06.2013 Aufrufe

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />

an die Gesellschaft umsatzsteuerbare Leistungen dar, wenn die Leistungen gegen (Sonder-)Entgelt<br />

ausgeführt werden.<br />

Fehlt dieser Zusammenhang, handelt es sich um einen nicht steuerbaren Gesellschafterbeitrag.<br />

Insbesondere selbständige Arbeitsgemeinschaften <strong>im</strong> Baugewerbe organisieren sich<br />

häufig so, dass gesellschaftsrechtlich festgelegt wird, welche Leistungen (z.B. Vermietung<br />

von Geräten und Maschinen, Gestellung von Arbeitnehmern) durch welche Partner zu<br />

erbringen sind, die dann lediglich durch anteilsmäßige Beteiligung am Gewinn und Verlust<br />

abgegolten werden. Da ein Bauunternehmer als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft dieser in<br />

der Regel aus unternehmerischen Gründen unentgeltlich Baumaschinen zur Verfügung stellt<br />

(vgl. UStR Abschnitt 6, Abs. 4 Nr. 2), dürfte es sich bei der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung<br />

auch nicht um eine unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 9 a UStG handeln, d.h.<br />

die Leistung ist mangels Entgelt nicht steuerbar.<br />

Kommt es jedoch gegenüber einer Projektgesellschaft nach § 3 Abs. 1b Nr. 3 UStG zu einer<br />

unentgeltlichen Zuwendung eines Gegenstandes, der in der Vergangenheit zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigt hat, wird eine solche Zuwendung wie eine entgeltliche Leistung behandelt.<br />

Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ermittelt sich in diesem Fall nach § 10<br />

Abs. 4 Nr. 1 UStG. Die vorstehenden Ausführungen dürften grundsätzlich auch auf die hier<br />

behandelten Projektgesellschaften Anwendung finden. Allerdings bedarf es hierzu einer<br />

sorgfältigen Gestaltung, die auch mit entsprechenden Transaktionskosten verbunden sein<br />

kann.<br />

8.2.2.4 Zuwendungen an die Projektgesellschaft<br />

Ein weiteres wichtiges Thema ist, wie Zuwendungen an den <strong>PPP</strong>-Auftragnehmer umsatzsteuerlich<br />

zu behandeln sind. Zuwendungen können an den Auftragnehmer vom Auftraggeber<br />

oder einem Dritten gewährt werden. Zahlungen unter den Bezeichnungen "Zuwendung,<br />

Zuschuss, Beihilfe, Prämie, Ausgleichsbetrag u.ä." (Zuschüsse) können umsatzsteuerrechtlich<br />

1. Entgelt für eine Leistung an den Zuschussgeber (den Zahlenden),<br />

2. (zusätzliches) Entgelt eines Dritten oder<br />

3. ein echter, nicht steuerbarer Zuschuss sein.<br />

Maßgeblich ist, ob die Zuwendung - unabhängig davon, ob diese vom Auftraggeber oder von<br />

Dritter Seite erfolgt - bei wertender Betrachtung die Gegenleistung für eine vom Auftragnehmer<br />

zu erbringende Leistung darstellt. In diesem Fall wäre die Zuwendung als Entgelt zu<br />

<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 404

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!