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Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

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Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />

sichts der fachbereichsübergreifenden Natur von <strong>PPP</strong>-Projekten spricht vieles dafür, für<br />

komplexe, aus Bau- und Dienstleistungen zusammengesetzte (<strong>PPP</strong>-)Vorhaben das Eigenleistungserfordernis<br />

aufzugeben 982 . Denn für solche Projekte bietet das fachspezifische<br />

Eigenleistungserfordernis nicht nur keinen tauglichen Maßstab für die Eignung von Bietern,<br />

sondern führt zudem zu Hemmnissen für die Durchführung von <strong>PPP</strong>-Vorhaben und ist <strong>im</strong><br />

Hinblick auf die Zielsetzung der Mittelstandsförderung kontraproduktiv. Der Gesetzgeber und<br />

der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) sind zudem aufgerufen,<br />

das Problem des Spannungsverhältnisses zwischen § 99 Abs. 3 letzte Alternative<br />

GWB und § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A einer Lösung zuzuführen.<br />

Zumindest sollte klargestellt werden, dass sich der <strong>im</strong> eigenen Betrieb zu erbringende<br />

wesentliche Teil der „Leistung“ bei <strong>PPP</strong>-Vorhaben nicht allein auf die Bauleistung, sondern<br />

auf die Gesamtleistung bezieht.<br />

7.7 Durchführung des Vergabeverfahrens<br />

Öffentliche Auftraggeber unterliegen bei der Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens<br />

vergaberechtlichen Anforderungen aus der jeweils anwendbaren Verdingungsordnung,<br />

der Vergabeverordnung und den §§ 97 ff. GWB. Bei Verstoß gegen (bieterschützende)<br />

Vorschriften droht eine Überprüfung des Verfahrens durch die Nachprüfungsinstanzen<br />

auf Antrag eines benachteiligten Bieters.<br />

7.7.1 Vorbereitung und Voraussetzungen<br />

Vergabeverfahren für komplexe <strong>PPP</strong>-Projekte bedürfen einer gründlichen Vorbereitung<br />

bereits vor Beginn des Vergabeverfahrens. Denn gemäß § 16 VOB/A bzw. VOL/A soll ein<br />

Auftraggeber ein Projekt erst nach Erreichen der sogenannten „Vergabereife“ ausschreiben.<br />

Die Verdingungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, müssen bereits so<br />

genau und vollständig vorbereitet sein, dass sie den Bewerbern ausgehändigt werden können<br />

und diese in der Lage sind, ein dem Vorstellungen des Auftraggebers entsprechendes<br />

Angebot abzugeben. Wie konkret und detailliert die Leistungsbeschreibung zu sein hat,<br />

hängt <strong>im</strong> Einzelnen von der gewählten Verfahrensart sowie den Besonderheiten des Einzelprojektes<br />

ab. Bei <strong>PPP</strong>-Projekten, in denen regelmäßig Ideen und Innovationsvorschläge der<br />

982 In der Rechtsprechung wurden jedoch bisher lediglich in einem obiter dictum der<br />

Vergabekammer des Bundes vom 1.3.2002, VK 1-3/02 überhaupt Erwägungen in diese Richtung<br />

angestellt: Ob tatsächlich auch „Unternehmen als geeignet anzusehen sind, die keinen<br />

Leistungsbestandteil selbst erbringen, sondern deren gewerbsmäßige Eigenleistung darin besteht,<br />

die Tätigkeit von Subunternehmern zu organisieren und zu korrdinieren“, ließ die VK allerdings<br />

offen.<br />

<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 341

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