04.06.2013 Aufrufe

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />

rung des bebauten Grundstücks gemäß § 4 Nr. 9 a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die<br />

Grunderwerbsteuer entsteht allerdings erst dann, wenn alle Bedingungen für die anschließende<br />

Wirksamkeit eines Erwerbsvorgangs erfüllt sind (§ 14 Abs. 1 GrEStG), d.h. <strong>im</strong> Regelfall<br />

bei Ablauf des Vertrages. Insoweit werden dadurch Liquiditätsvorteile erzielt.<br />

Bei dem von uns eingangs erläuterten <strong>PPP</strong>-Vertragsansatz ist der private Partner gewöhnlich<br />

<strong>im</strong> Rahmen des Facility Managements auch für die Instandsetzung und Instandhaltung<br />

eines Gebäudes verantwortlich. Die an ihn zu leistenden regelmäßigen Zahlungen beinhalten<br />

auch diesen Leistungsbestandteil, der während der Betriebsphase erbracht wird. Ggf.<br />

kann die Zusicherung eines jederzeit instandgehaltenen Gebäudes zu einem Teil als eine<br />

Garantieleistung <strong>im</strong> Sinne von § 4 Nr. 8 g UStG betrachtet werden. Nach § 4 Nr. 8 g UStG ist<br />

die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die<br />

Vermittlung dieser Umsätze umsatzsteuerfrei. Zur Übernahme anderer Sicherheiten gehört<br />

dabei insbesondere die Übernahme von Garantien.<br />

Der BFH hat in einem Fall entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung eine von einem<br />

Autoverkäufer <strong>im</strong> Rahmen einer Garantievereinbarung gewährte Eigengarantie als eine<br />

eigenständige - nach § 4 Nr. 8 g UStG steuerfreie Hauptleistung - bewertet 1277 . Die Garantieleistung<br />

des Verkäufers habe neben der Fahrzeuglieferung einen eigenen Zweck. Für einen<br />

Käufer mache es einen Unterschied, "ob er lediglich einen Neuwagen mit einjähriger Werksgarantie<br />

kauft, oder ob er gegen Zahlung eines Aufpreises noch nach Ablauf der Werksgarantie<br />

zwei Jahre lang Reparaturansprüche gegenüber dem Verkäufer ... erhält."<br />

Unseres Erachtens können die <strong>im</strong> vorgenannten Urteil aufgestellten Grundsätze auch auf<br />

den von uns betrachteten Sachverhalt "Garantie eines instandgehaltenen Gebäudes" übertragen<br />

werden, so dass sich Instandhaltungsgarantieleistungen als selbständige Leistung <strong>im</strong><br />

Sinne des UStG ebenfalls unter § 4 Nr. 8 g UStG subsumieren lassen. Dies setzt voraus,<br />

dass die Garantie über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgeht und hierfür<br />

ein angemessenes, gesondertes Entgelt vereinbart worden ist. Die abschließende Beurteilung<br />

entsprechender Sachverhalte ist jedoch von der Ausgestaltung der Verträge <strong>im</strong> Einzelfall<br />

abhängig und sollte mit der Finanzverwaltung vorab abgest<strong>im</strong>mt werden.<br />

Die übrigen Betreiberleistungen (insbesondere das weitere Facility Management und sonstige<br />

Dienstleistungen) sind umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer entsteht in dem<br />

Voranmeldungszeitraum, in dem diese Leistungen ausgeführt werden (siehe Darstellung<br />

Kap. 8.3.2.2.1).<br />

1277 BFH, Urteil vom 16. Januar 2003, BFH/NV 2003, 734.<br />

<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 424

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!