Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS
Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS
Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
8.3.10 Vertragsmodell VII<br />
Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />
Vertragsmodell VII beschreibt kein eigenständiges Vertragsmodell. Vielmehr handelt es sich<br />
um eine Variante der Vertragsmodelle I bis VI in Gestalt der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung<br />
der <strong>öffentlichen</strong> Hand als Mitgesellschafter an einer mit der Planung, dem Bau bzw. der<br />
Sanierung, der Finanzierung sowie dem Betrieb beauftragten Projektgesellschaft. Aus<br />
steuerrechtlicher Sicht sind wir in unserer Untersuchung auf die Auswirkungen einer Beteiligung<br />
der <strong>öffentlichen</strong> Hand an einer privaten Projektgesellschaft bereits unter Kap. 8.2.1.3<br />
eingegangen. Eine gesonderte steuerliche Betrachtung haben wir deshalb für Vertragsmodell<br />
VII nicht mehr durchgeführt.<br />
8.4 Identifizierung möglicher steuerlicher Wettbewerbsverzerrungen innerhalb des<br />
bestehenden rechtlichen Rahmens und mögliche Lösungsansätze<br />
8.4.1 Ertragsteuerliche Wettbewerbsverzerrungen und mögliche Lösungsansätze<br />
durch Gesetzesänderungen<br />
Wird eine best<strong>im</strong>mte Leistung von einem Privaten statt von der <strong>öffentlichen</strong> Hand bereit<br />
gestellt, entsteht zusätzliche Einkommen- oder Körperschaftsteuer sowie Gewerbeertragsteuer<br />
für den Faktoranteil des Kapitals. Im Rahmen dieser Untersuchung haben wir die<br />
bilanzsteuerrechtliche Behandlung der Durchführung einer Hochbaumaßnahme bei dem<br />
privaten Partner der <strong>öffentlichen</strong> Hand für die definierten <strong>PPP</strong>-Vertragstypen dargestellt. Eine<br />
ertragsteuerliche Mehrbelastung des Privaten wirkt sich zwar auch auf den Preis der<br />
angebotenen Leistung aus, doch lässt sich in der Regel eine solche Wettbewerbsverzerrung<br />
nicht beseitigen, da die Ertragsbesteuerung ein wesentliches Element unseres Wirtschaftssystems<br />
darstellt. Aus diesem Grunde existieren auch in Großbritannien keine speziellen<br />
PFI-Regelungen zur Einkommen und Körperschaftsteuer 1356 .<br />
<strong>PPP</strong>-Vertragsmodelle können theoretisch steuerlich über entsprechende Vergünstigungen<br />
(z.B. Sonderabschreibungen) erheblich gefördert werden, wobei in diesem Fall jedoch eine<br />
konventionelle Beschaffung benachteiligt wäre. <strong>PPP</strong>-Gestaltungen für Hochbaumaßnahmen<br />
sollten sich jedoch nicht wegen den mit ihnen verbundenen steuerlichen Vorteilen durchsetzen,<br />
sondern wegen ihrer höheren betriebswirtschaftlichen Effizienz. Aus dieser Sicht kann<br />
eine Einführung solcher Vergünstigungen <strong>im</strong> Zusammenhang mit dieser Untersuchung nicht<br />
empfohlen werden.<br />
1356<br />
Jacob/Kochendörfer: Private Finanzierung öffentlicher Bauinvestitionen - ein EU-Vergleich,<br />
Berlin 2000, S. 68.<br />
<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 466