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Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

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8.3.10 Vertragsmodell VII<br />

Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />

Vertragsmodell VII beschreibt kein eigenständiges Vertragsmodell. Vielmehr handelt es sich<br />

um eine Variante der Vertragsmodelle I bis VI in Gestalt der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung<br />

der <strong>öffentlichen</strong> Hand als Mitgesellschafter an einer mit der Planung, dem Bau bzw. der<br />

Sanierung, der Finanzierung sowie dem Betrieb beauftragten Projektgesellschaft. Aus<br />

steuerrechtlicher Sicht sind wir in unserer Untersuchung auf die Auswirkungen einer Beteiligung<br />

der <strong>öffentlichen</strong> Hand an einer privaten Projektgesellschaft bereits unter Kap. 8.2.1.3<br />

eingegangen. Eine gesonderte steuerliche Betrachtung haben wir deshalb für Vertragsmodell<br />

VII nicht mehr durchgeführt.<br />

8.4 Identifizierung möglicher steuerlicher Wettbewerbsverzerrungen innerhalb des<br />

bestehenden rechtlichen Rahmens und mögliche Lösungsansätze<br />

8.4.1 Ertragsteuerliche Wettbewerbsverzerrungen und mögliche Lösungsansätze<br />

durch Gesetzesänderungen<br />

Wird eine best<strong>im</strong>mte Leistung von einem Privaten statt von der <strong>öffentlichen</strong> Hand bereit<br />

gestellt, entsteht zusätzliche Einkommen- oder Körperschaftsteuer sowie Gewerbeertragsteuer<br />

für den Faktoranteil des Kapitals. Im Rahmen dieser Untersuchung haben wir die<br />

bilanzsteuerrechtliche Behandlung der Durchführung einer Hochbaumaßnahme bei dem<br />

privaten Partner der <strong>öffentlichen</strong> Hand für die definierten <strong>PPP</strong>-Vertragstypen dargestellt. Eine<br />

ertragsteuerliche Mehrbelastung des Privaten wirkt sich zwar auch auf den Preis der<br />

angebotenen Leistung aus, doch lässt sich in der Regel eine solche Wettbewerbsverzerrung<br />

nicht beseitigen, da die Ertragsbesteuerung ein wesentliches Element unseres Wirtschaftssystems<br />

darstellt. Aus diesem Grunde existieren auch in Großbritannien keine speziellen<br />

PFI-Regelungen zur Einkommen und Körperschaftsteuer 1356 .<br />

<strong>PPP</strong>-Vertragsmodelle können theoretisch steuerlich über entsprechende Vergünstigungen<br />

(z.B. Sonderabschreibungen) erheblich gefördert werden, wobei in diesem Fall jedoch eine<br />

konventionelle Beschaffung benachteiligt wäre. <strong>PPP</strong>-Gestaltungen für Hochbaumaßnahmen<br />

sollten sich jedoch nicht wegen den mit ihnen verbundenen steuerlichen Vorteilen durchsetzen,<br />

sondern wegen ihrer höheren betriebswirtschaftlichen Effizienz. Aus dieser Sicht kann<br />

eine Einführung solcher Vergünstigungen <strong>im</strong> Zusammenhang mit dieser Untersuchung nicht<br />

empfohlen werden.<br />

1356<br />

Jacob/Kochendörfer: Private Finanzierung öffentlicher Bauinvestitionen - ein EU-Vergleich,<br />

Berlin 2000, S. 68.<br />

<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 466

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