Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS
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Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />
Laut einem BFH-Urteil aus dem Jahre 1975 ist dabei für die Annahme eines Vorgangs <strong>im</strong><br />
Sinne des § 1 Abs. 2 GrEStG ausreichend, wenn der Berechtigte etwaige Wertsteigerungen<br />
des Grundstücks gesichert realisieren kann. Nicht erforderlich ist, dass ihn Wertverluste<br />
belasten. Es müssen auch nicht alle einem Eigentümer zustehenden Rechte eingeräumt<br />
werden 1280 . Die Einwirkungsmöglichkeiten, aus denen die Verwertungsbefugnis auf eigene<br />
Rechnung hervorgeht, müssen hingegen gleichzeitig und in einer jeden Zweifel ausschließenden<br />
Weise bestehen 1281 . Der Berechtigte muss nicht nur besitz- und nutzungsberechtigt<br />
sein, sondern auch an der ganzen Substanz des Grundstücks dem Wert nach derartig<br />
beteiligt sein, dass er <strong>im</strong> Innenverhältnis bereits wie der Eigentümer behandelt wird 1282 .<br />
In einem Urteil vom 17.1.1996 1283 hat der BFH einen Übergang der Verwertungsbefugnis<br />
nach § 1 Abs. 2 GrEStG bejaht. Das Urteil betraf einen Mietkaufvertrag, bei dem der Leasing-Nehmer<br />
nach Zahlung aller Raten zum symbolischen Preis von 1 DM den Leasing-<br />
Gegenstand erwerben konnte. Durch das ihr vertraglich eingeräumte und dinglich abgesicherte<br />
Recht, jederzeit auch eine Übereignung des Grundstücks verlangen zu können, ist die<br />
Klägerin nach Auffassung des BFH in der Lage gewesen, letztlich über das Grundstück<br />
uneingeschränkt zu verfügen. Vor diesem Hintergrund wäre es ggf. ratsam, <strong>im</strong> Zweifelsfall<br />
eine bestehende Kaufoption durch eine entsprechende Auflassungsvormerkung auch<br />
dinglich abzusichern.<br />
Allerdings lässt sich das Urteil von 1996 in seiner Aussage nicht vollständig auf den hier<br />
behandelten Sachverhalt übertragen, da dort die Klägerin (Käuferin) auch die Kosten der<br />
Instandhaltung zu tragen hatte, was bei einem Vertragsmodell I nicht der Fall ist. Insofern<br />
lässt sich u.E., soweit ersichtlich, aus der bisherigen Rechtsprechung nicht abschließend der<br />
Schluss ziehen, dass der von uns betrachtete Sachverhalt tatsächlich unter den Tatbestand<br />
des § 1 Abs. 2 GrEStG subsumiert werden kann. Aus unserer Sicht spricht jedoch einiges für<br />
diese Annahme, v.a. wenn es für den Inhaber einer Kaufoption bei einer entsprechenden<br />
Gestaltung des Vertrages wirtschaftlich geradezu nahe liegt, die Kaufoption zu einem<br />
geeigneten Zeitpunkt auch auszuüben.<br />
Lägen die Voraussetzungen für einen grunderwerbsteuerbaren Vorgang zu Beginn eines<br />
<strong>PPP</strong>-Vertrages jedoch noch nicht vor, wäre nach Verwaltungsmeinung stattdessen die<br />
Lieferung des bebauten Grundstücks umsatzsteuerpflichtig. Dies bedeutet, dass die gesamte<br />
1280 Vgl. BFH, Urteil vom 19. Juni 1975, BStBl 1976, Teil II, S. 27.<br />
1281 Vgl. BFH, Urteil vom 27. Januar 1965, BStBl 1965, Teil III, S. 265.<br />
1282 Vgl. BFH, Urteil vom 27. Januar 1972, BStBl 1972, Teil II, S. 496.<br />
1283 Vgl. BFH, Urteil vom 17. Januar 1996, BFH/NV 1996, 579 ff.<br />
<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 426