04.06.2013 Aufrufe

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />

Laut einem BFH-Urteil aus dem Jahre 1975 ist dabei für die Annahme eines Vorgangs <strong>im</strong><br />

Sinne des § 1 Abs. 2 GrEStG ausreichend, wenn der Berechtigte etwaige Wertsteigerungen<br />

des Grundstücks gesichert realisieren kann. Nicht erforderlich ist, dass ihn Wertverluste<br />

belasten. Es müssen auch nicht alle einem Eigentümer zustehenden Rechte eingeräumt<br />

werden 1280 . Die Einwirkungsmöglichkeiten, aus denen die Verwertungsbefugnis auf eigene<br />

Rechnung hervorgeht, müssen hingegen gleichzeitig und in einer jeden Zweifel ausschließenden<br />

Weise bestehen 1281 . Der Berechtigte muss nicht nur besitz- und nutzungsberechtigt<br />

sein, sondern auch an der ganzen Substanz des Grundstücks dem Wert nach derartig<br />

beteiligt sein, dass er <strong>im</strong> Innenverhältnis bereits wie der Eigentümer behandelt wird 1282 .<br />

In einem Urteil vom 17.1.1996 1283 hat der BFH einen Übergang der Verwertungsbefugnis<br />

nach § 1 Abs. 2 GrEStG bejaht. Das Urteil betraf einen Mietkaufvertrag, bei dem der Leasing-Nehmer<br />

nach Zahlung aller Raten zum symbolischen Preis von 1 DM den Leasing-<br />

Gegenstand erwerben konnte. Durch das ihr vertraglich eingeräumte und dinglich abgesicherte<br />

Recht, jederzeit auch eine Übereignung des Grundstücks verlangen zu können, ist die<br />

Klägerin nach Auffassung des BFH in der Lage gewesen, letztlich über das Grundstück<br />

uneingeschränkt zu verfügen. Vor diesem Hintergrund wäre es ggf. ratsam, <strong>im</strong> Zweifelsfall<br />

eine bestehende Kaufoption durch eine entsprechende Auflassungsvormerkung auch<br />

dinglich abzusichern.<br />

Allerdings lässt sich das Urteil von 1996 in seiner Aussage nicht vollständig auf den hier<br />

behandelten Sachverhalt übertragen, da dort die Klägerin (Käuferin) auch die Kosten der<br />

Instandhaltung zu tragen hatte, was bei einem Vertragsmodell I nicht der Fall ist. Insofern<br />

lässt sich u.E., soweit ersichtlich, aus der bisherigen Rechtsprechung nicht abschließend der<br />

Schluss ziehen, dass der von uns betrachtete Sachverhalt tatsächlich unter den Tatbestand<br />

des § 1 Abs. 2 GrEStG subsumiert werden kann. Aus unserer Sicht spricht jedoch einiges für<br />

diese Annahme, v.a. wenn es für den Inhaber einer Kaufoption bei einer entsprechenden<br />

Gestaltung des Vertrages wirtschaftlich geradezu nahe liegt, die Kaufoption zu einem<br />

geeigneten Zeitpunkt auch auszuüben.<br />

Lägen die Voraussetzungen für einen grunderwerbsteuerbaren Vorgang zu Beginn eines<br />

<strong>PPP</strong>-Vertrages jedoch noch nicht vor, wäre nach Verwaltungsmeinung stattdessen die<br />

Lieferung des bebauten Grundstücks umsatzsteuerpflichtig. Dies bedeutet, dass die gesamte<br />

1280 Vgl. BFH, Urteil vom 19. Juni 1975, BStBl 1976, Teil II, S. 27.<br />

1281 Vgl. BFH, Urteil vom 27. Januar 1965, BStBl 1965, Teil III, S. 265.<br />

1282 Vgl. BFH, Urteil vom 27. Januar 1972, BStBl 1972, Teil II, S. 496.<br />

1283 Vgl. BFH, Urteil vom 17. Januar 1996, BFH/NV 1996, 579 ff.<br />

<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 426

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!