Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS
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Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />
plies. In most cases the largest cost component would be in-house salary costs<br />
which are outside the scope of VAT. This distorts the comparison of costs between<br />
in-house and PFI alternatives, as VAT may be charged on the full amount<br />
of services under PFI, but only on some of the costs on the in-house option." 1357<br />
Um diesem Problem zu begegnen, wurde in Großbritannien <strong>im</strong> Rahmen des VAT Act von<br />
1994 ein Mehrwertsteuererstattungsverfahren für öffentliche Einrichtungen eingeführt, die<br />
nicht der Steuerpflicht <strong>im</strong> Sinne von Art. 4 Abs. 5 der Sechsten EG-Richtlinie unterliegen.<br />
Nach Auffassung des EuGH ist nach Art. 4 Abs. 5 der Sechsten EG-Richtlinie die öffentliche<br />
Hand grundsätzlich nicht Unternehmer für "Tätigkeiten <strong>im</strong> Rahmen der <strong>öffentlichen</strong> Gewalt" -<br />
jedenfalls solange es hierdurch nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen 1358 kommt 1359 .<br />
Die für nichtwirtschaftlichen Aktivitäten bezogenen Leistungen vom privaten Sektor unterliegen<br />
aufgrund Art. 2 der Sechsten EG-Richtlinie aber grundsätzlich der Mehrwertsteuer. Die<br />
einschlägigen Vorschriften für das Mehrwertsteuererstattungsverfahren des VAT Act 1994<br />
finden sich für "government departments" unter Abschnitt 41 sowie für "local authorities"<br />
(definiert unter Abschnitt 96 Abs. 4) unter Abschnitt 33 des VAT Act 1994.<br />
Diese Regelungen geben den betreffenden <strong>öffentlichen</strong> Einrichtungen eine rechtliche<br />
Grundlage, Mehrwertsteuer, die bei Ausübung von best<strong>im</strong>mten definierten nichtwirtschaftlichen<br />
Aktivitäten angefallen ist, zurückerstattet zu bekommen. Für "government departments"<br />
werden diejenigen Dienstleistungen, auf die das Mehrwertsteuererstattungsverfahren<br />
Anwendung findet, in den HM Treasury Directions festgelegt. Sie werden also durch Verordnung<br />
vom Finanzministerium best<strong>im</strong>mt. Von der Erstattung ausgenommen ist für "government<br />
departments" der Bau von Gebäuden.<br />
Für "local authorities" werden unter Abschnitt 33 Abs. 1 des VAT Act 1994 alle Lieferungen<br />
und Leistungen in das Mehrwertsteuererstattungsverfahren einbezogen 1360 . Einer gesonderten<br />
Verordnung von Seiten des Finanzministeriums bedarf es insoweit nicht mehr.<br />
Vom Verfahren her reichen die <strong>öffentlichen</strong> Einrichtungen einen Antrag auf Erstattung von<br />
Mehrwertsteuer, die ihnen <strong>im</strong> Rahmen von bezogenen PFI-Leistungen belastet wurde, bei<br />
1357<br />
Private Finance Panel, VAT on PFI service payments, 1996.<br />
1358<br />
Vgl. EuGH, Urteil vom 17. Oktober 1989. Eine Ausnahme sind die in Art. 4 Abs. 5 Unterabsatz<br />
3 der Sechsten Richtlinie aufgeführten Tätigkeiten (Verweis dort auf Anhang D).<br />
1359<br />
Obwohl sich das deutsche Recht in seiner Bezugnahme auf das Körperschaftsteuerrecht für<br />
den Betrieb gewerblicher Art nicht vollständig als EU-rechtskonform erweist (vgl. Grünwald,<br />
Ulrich/Pogodda, Annette, UR 2003, 189), bleibt das Ergebnis für die öffentliche Hand als Besteller<br />
von Hochbaumaßnahmen dasselbe.<br />
1360<br />
"Where VAT is chargeable on the supply of goods or services to a body to which this section<br />
applies … and the supply … is not for the purpose of any business carried on by the body, the<br />
Commissioners shall … refund to it the amount of the VAT so chargeable".<br />
<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 469