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Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

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Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />

grundsätzlich insbesondere auch, zu welchem Preis geliefert wird. Ein Vertrag wird<br />

am Ende des Verhandlungsprozesses mit dem Unternehmen geschlossen, das zum<br />

Schluss übrig geblieben ist“.<br />

Der Ablauf des Verhandlungsverfahrens ist weder durch das europäische noch durch das<br />

deutsche Vergaberecht zwingend vorgegeben. Es bleibt demnach offen, wie <strong>im</strong> Rahmen des<br />

abstrakten Prozesses des Verhandelns ein fairer, nicht diskr<strong>im</strong>inierender und transparenter<br />

Wettbewerb zwischen den beteiligten Bietern gewährleistet wird und sogleich ein praktikables<br />

Vorgehen zustande kommt 877 . In der Praxis haben sich sowohl in Deutschland als auch<br />

z.B. in Großbritannien, wo Konzessions- und <strong>PPP</strong>-Modelle <strong>im</strong> Rahmen der sog. PFI-Initiative<br />

(„Private Finance Initiative”) erhebliche Bedeutung erlangt haben, sog. gestufte Verhand-<br />

lungsverfahren entwickelt 878 : In gestuften Verhandlungsverfahren werden die <strong>im</strong> Teilnahmewettbewerb<br />

aufgrund der vorgelegten Eignungsnachweise ausgewählten Bieter zunächst auf<br />

der Grundlage einer möglichst detaillierten und umfassenden Beschreibung des Vorhabens<br />

zur Abgabe von gelegentlich indikativ oder auch unverbindlich genannten Angeboten aufgefordert.<br />

Die fristgemäß eingegangenen Angebote werden zunächst nach formellen und inhaltlichen<br />

Kriterien geprüft, wobei unter den verbliebenden Angeboten regelmäßig eine an<br />

den in der Angebotsaufforderung bekannt gemachten Vergabekriterien orientierte Rangfolge<br />

gebildet wird. Der Auftraggeber kann dann aufgrund des Ergebnisses der ersten Stufe die<br />

Anzahl der Verhandlungspartner reduzieren. Es bietet sich an, in komplexen und umfangreichen<br />

Vorhaben wie dem <strong>PPP</strong>, eine weitere Stufe mit einem höheren Detaillierungsgrad<br />

anzuschließen.<br />

Diese oder auch weitere Verfahrens- bzw. Angebotsrunden können dann entweder zur Auswahl<br />

eines sog. Preferred Bidder (lineare Strategie) oder zu einer entgültigen Vergabeentscheidung<br />

<strong>im</strong> Wettbewerb mehrerer Bieter (parallele Strategie) führen.<br />

Nach der linearen Strategie wird der Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot eingereicht<br />

hat, bevorzugter Bieter („Preferred Bidder“). Einzig mit dem bevorzugten Bieter werden Vertragsverhandlungen<br />

mit dem Ziel des Abschlusses eines Vertrages geführt. Sofern diese<br />

Verhandlungen nicht zum Ziel führen, werden die Verhandlungen mit dem nächstbesten<br />

Bieter der festgestellten Reihung aufgenommen. Durch diese Möglichkeit bleibt zumindest<br />

ein potentieller Wettbewerbsdruck auf dem Preferred Bidder erhalten.<br />

877 Vgl. BayObLG, ZfBR 2003, 205.<br />

878 Vgl. OLG Frankfurt, VergabeR 2001, 299.<br />

<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 314

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