Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS
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Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />
ternehmen mit erheblicher Fertigungstiefe oder Konsortien, die diese Fertigungstiefe mit<br />
einer Vielzahl von Spezialunternehmen zusammenführen, beteiligen können. Schließlich<br />
bleibt – nach der herrschenden Meinung – der Dienstleistungsanteil <strong>im</strong> Rahmen des nach<br />
der VOB/A ausgeschriebenen <strong>PPP</strong>-Projekts für die Berechnung des Eigenanteils unberücksichtigt,<br />
d.h. auch reine Bauunternehmen bzw. Bau-Konsortien, die sämtliche Dienstleistungen<br />
an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigen, müssten grundsätzlich zugelassen<br />
werden. Dagegen gilt für Vergaben nach der VOL/A, dass es für die Berechnung des Eigenleistungsanteils<br />
lediglich auf die zu berücksichtigenden Dienstleistungen ankommt. Die<br />
Bauleistungen bleiben ohne Bedeutung.<br />
Im Rahmen von <strong>PPP</strong>-Vergaben erscheint eine Anwendung dieser Prinzipien sachlich sehr<br />
zweifelhaft. Bei VOB/A-Ausschreibungen führt ein hoher geforderter Eigenleistungsanteil in<br />
diesem Sinne zu Effekten, die mit dem beabsichtigten Mittelstands- und Fachunternehmerschutz<br />
nicht ohne weiteres zu vereinbaren sind. Im Hinblick auf Einzelbewerbungen sind<br />
Unternehmen mit max<strong>im</strong>aler Fertigungstiefe bevorzugt. Da <strong>PPP</strong>-Projekte ggf. mit hohen<br />
Eigenkapitalrisiken für den Hauptauftragnehmer verbunden sind, kann dies insbesondere bei<br />
Einzelbewerbungen zu abschreckenden Effekten für den Mittelstand führen und dessen<br />
Bereitschaft und Interesse an einer Beteiligung an derartigen Vergabeverfahren u.U.<br />
mindern. Kleinere und mittelständische Fachunternehmen werden sich notwendigerweise in<br />
der Position des Hauptauftragnehmers als Mitglied eines Konsortiums an <strong>PPP</strong>-Projekten<br />
beteiligen, um einen hohen Eigenleistungsanteil zu gewährleisten. Ggf. kann es wegen des<br />
Eigenkapitalrisikos aber auch eine sinnvolle Alternative für Mittelständler sein, sich als<br />
Nachunternehmer an einem <strong>PPP</strong>-Projekt zu beteiligen.<br />
Darüber hinaus erscheint es wenig sachgerecht, dass erhebliche Eigenleistungen von<br />
Mitgliedern eines Konsortium <strong>im</strong> Dienstleistungsbereich (bzw. bei VOL-Vergaben <strong>im</strong> Baubereich)<br />
für die Einhaltung von Eigenleistungserfordernissen unberücksichtigt bleiben, obwohl<br />
es zu den Eigenheiten eines <strong>PPP</strong>-Modells gehört, dass die Gesamtleistung sich aus unterschiedlichen<br />
Leistungsbestandteilen zusammensetzt. Angesichts der notwendigen engen<br />
Verflechtung der Bau- und Dienstleistungen zu einem Gesamtpaket bei <strong>PPP</strong>-Lebenszyklusmodellen<br />
kann das auf einen Leistungsbereich (Bau- oder Dienstleistung) beschränkte<br />
Eigenleistungserfordernis wohl nicht zu einer realistischen Beurteilung der Eignung eines<br />
Bieters für das Gesamtprojekt führen.<br />
Schließlich wird durch das Eigenleistungserfordernis die Möglichkeit von Eigenkapitalinvestoren,<br />
die sich selbst - mit Ausnahme der Finanzierung und Risikotragung - nicht an den einzelnen<br />
Leistungsbestandteilen eines <strong>PPP</strong>-Modells beteiligen, als unmittelbare Vertragspart-<br />
<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 336