04.06.2013 Aufrufe

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />

denen auch ein Leistungsprogramm oder die Mindestanforderung des Auftraggebers nicht<br />

mit der erforderlichen Eindeutigkeit beschrieben werden können, oder eine solche Beschreibung<br />

übermäßigen Aufwand verursachen oder zu einer unzumutbaren Verengung der Angebotspalette<br />

führen würde.<br />

Wegen des Umfangs und der Komplexität des angestrebten <strong>PPP</strong>, bei dem die inhaltlichen<br />

und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des zu übernehmenden Hochbaus erst auf Basis<br />

der konkreten Projektdetails festgelegt werden können, wird es eingehender Verhandlungen<br />

bis zur Abschlussreife bedürfen. Das gilt erst recht, wenn der Betrieb durch einen außenstehenden<br />

Dritten erfolgen soll, mit dem besondere Verhandlungen erforderlich sind. Auch die<br />

erwünschte weitgehende Offenheit der <strong>PPP</strong>-Modelle hinsichtlich der Finanzierung spricht für<br />

das Erfordernis besonderer Verhandlungen. Strebt der öffentliche Auftraggeber ein innovatives<br />

Finanzierungskonzept an, das ihm einen opt<strong>im</strong>alen Einsatz der verfügbaren Haushaltsmittel<br />

(und evt. Fördermittel) ermöglicht, das jedoch noch nicht <strong>im</strong> Einzelnen feststeht, und<br />

erfordern die in Frage kommenden Finanzierungsmöglichkeiten eine jeweils unterschiedliche<br />

Ausgestaltung des Auftragsverhältnisses – etwa durch Mietkauf-, Leasing- oder Contracting-Strukturen<br />

mit oder ohne Forfaitierung oder sonstige Investorenkonzepte – ist eine<br />

eindeutige Festlegung des Auftragsinhalts und der Vertragsbedingungen vor Beginn der<br />

Ausschreibung nicht möglich.<br />

Entscheidend ist allerdings, dass <strong>im</strong> Vorfeld tatsächlich noch keine Festlegung auf ein best<strong>im</strong>mtes<br />

<strong>PPP</strong>-Modell erfolgt und somit die konkrete Ausgestaltung des Auftragsverhältnisses<br />

wirklich offen ist. Zwar erscheint die Anwendung des Verhandlungsverfahrens bei den<br />

von uns entwickelten <strong>PPP</strong>-Modellen unter dem Gesichtspunkt der Konzeptoffenheit nicht<br />

zwingend erforderlich, da die wesentlichen Eckpunkte jeder Variante weitgehend feststehen.<br />

Anders liegt es allerdings, wenn der öffentliche Auftraggeber hinsichtlich der Frage, welches<br />

<strong>PPP</strong>-Modell zur Anwendung kommen soll, gerade noch nicht festgelegt ist, sondern die<br />

Auswahl und Ausgestaltung des für ihn günstigsten und besten Modells erst <strong>im</strong> Rahmen des<br />

Wettbewerbs erfolgen soll. Das gilt umso mehr, wenn die konkreten Zahlungsverpflichtungen<br />

des <strong>öffentlichen</strong> Auftraggebers zur wirtschaftlichen Opt<strong>im</strong>ierung des Modells zunächst<br />

auf die spezielle haushaltsrechtliche Situation der <strong>öffentlichen</strong> Hand abgest<strong>im</strong>mt werden<br />

soll. Weitere Anpassungen könnten sich durch Änderungen der Vertragslaufzeit, des möglichen<br />

Eigentumsübergangs oder der Vereinbarung von Einstands- oder Abschlusszahlungen<br />

ergeben.<br />

<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 312

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!