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Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

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Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />

8.2 Darstellung der grundsätzlichen steuerlichen Rahmenbedingungen und<br />

Probleme bei <strong>PPP</strong>-Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau<br />

8.2.1 Grundsätzliche ertragsteuerliche Rahmenbedingungen eines <strong>PPP</strong>-Projektes<br />

8.2.1.1 Vorbemerkungen<br />

Die Untersuchung der ertragsteuerlichen Rahmenbedingungen für ein <strong>PPP</strong>-Projekt erfolgt<br />

vornehmlich aus der Sicht des Privaten, da sich die von ihm zu zahlenden Ertragsteuern auf<br />

die Kosten einer Hochbaumaßnahme direkt auswirken.<br />

Die öffentliche Hand als Besteller einer Hochbauleistung ist in aller Regel nicht körperschaftsteuerpflichtig,<br />

da sie mit einer solchen Tätigkeit grundsätzlich keinen Betrieb gewerblicher<br />

Art gemäß § 4 KStG begründet. Sie agiert als Besteller von Hochbauleistungen<br />

(z.B. Schulen oder JVA) gewöhnlich aus dem hoheitlichen Bereich und erzielt dabei keine<br />

Einnahmen. Die öffentliche Hand kann sich jedoch an einer privaten Projektgesellschaft<br />

beteiligen, wobei ggf. zu erzielende Gewinne bei der Gesellschaft der Ertragsteuer unterliegen<br />

würden. Die öffentliche Hand als Gesellschafterin wiederum wird auf Erträge aus einer<br />

Projektgesellschaft in der Form einer Kapitalgesellschaft mit 10% Kapitalertragsteuer zuzüglich<br />

5,5% Solidaritätszuschlag darauf belastet.<br />

Ein privater Leistungserbringer setzt sich häufig aus mehreren unterschiedlichen Unternehmen<br />

zusammen, die sich gesellschaftsrechtlich so organisieren, wie dies betriebswirtschaftlich<br />

und steuerlich am zweckmäßigsten erscheint. Grundsätzlich liegt es nahe, dass sich die<br />

beteiligten Partner für die Durchführung einer integrierten <strong>PPP</strong>-Hochbaumaßnahme <strong>im</strong><br />

Rahmen einer Projektgesellschaft in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer<br />

Personengesellschaft zusammenschließen. Eine häufig auftretende Gesellschaftsstruktur ist<br />

auch, dass zwei Projektgesellschaften - eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft - gegründet<br />

werden (wird <strong>im</strong> Rahmen dieser Untersuchung nicht weiter thematisiert).<br />

Bei der Erstellung einer best<strong>im</strong>mten Leistung durch eine private Projektgesellschaft für die<br />

öffentliche Hand entsteht grundsätzlich eine zusätzliche Einkommen- oder Körperschaftsteuer-<br />

sowie Gewerbeertragsteuerbelastung auf den Faktor Kapital. Eine ertragsteuerliche<br />

Mehrbelastung wirkt sich dann auf den Preis der angebotenen Leistung aus.<br />

Allerdings ist es auch denkbar, dass - insbesondere in der Anfangsphase eines Projektes -<br />

Anlaufverluste bei der privaten Projektgesellschaft anfallen. In diesem Fall hängt deren<br />

steuerliche Nutzung von der Rechtsform der Projektgesellschaft sowie der Rechtsform der<br />

Anteilseigner ab. Umgekehrt besteht das Problem, dass bilanzsteuerrechtlich bei Projektbe-<br />

<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 392

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