Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS
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Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />
8.2 Darstellung der grundsätzlichen steuerlichen Rahmenbedingungen und<br />
Probleme bei <strong>PPP</strong>-Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau<br />
8.2.1 Grundsätzliche ertragsteuerliche Rahmenbedingungen eines <strong>PPP</strong>-Projektes<br />
8.2.1.1 Vorbemerkungen<br />
Die Untersuchung der ertragsteuerlichen Rahmenbedingungen für ein <strong>PPP</strong>-Projekt erfolgt<br />
vornehmlich aus der Sicht des Privaten, da sich die von ihm zu zahlenden Ertragsteuern auf<br />
die Kosten einer Hochbaumaßnahme direkt auswirken.<br />
Die öffentliche Hand als Besteller einer Hochbauleistung ist in aller Regel nicht körperschaftsteuerpflichtig,<br />
da sie mit einer solchen Tätigkeit grundsätzlich keinen Betrieb gewerblicher<br />
Art gemäß § 4 KStG begründet. Sie agiert als Besteller von Hochbauleistungen<br />
(z.B. Schulen oder JVA) gewöhnlich aus dem hoheitlichen Bereich und erzielt dabei keine<br />
Einnahmen. Die öffentliche Hand kann sich jedoch an einer privaten Projektgesellschaft<br />
beteiligen, wobei ggf. zu erzielende Gewinne bei der Gesellschaft der Ertragsteuer unterliegen<br />
würden. Die öffentliche Hand als Gesellschafterin wiederum wird auf Erträge aus einer<br />
Projektgesellschaft in der Form einer Kapitalgesellschaft mit 10% Kapitalertragsteuer zuzüglich<br />
5,5% Solidaritätszuschlag darauf belastet.<br />
Ein privater Leistungserbringer setzt sich häufig aus mehreren unterschiedlichen Unternehmen<br />
zusammen, die sich gesellschaftsrechtlich so organisieren, wie dies betriebswirtschaftlich<br />
und steuerlich am zweckmäßigsten erscheint. Grundsätzlich liegt es nahe, dass sich die<br />
beteiligten Partner für die Durchführung einer integrierten <strong>PPP</strong>-Hochbaumaßnahme <strong>im</strong><br />
Rahmen einer Projektgesellschaft in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer<br />
Personengesellschaft zusammenschließen. Eine häufig auftretende Gesellschaftsstruktur ist<br />
auch, dass zwei Projektgesellschaften - eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft - gegründet<br />
werden (wird <strong>im</strong> Rahmen dieser Untersuchung nicht weiter thematisiert).<br />
Bei der Erstellung einer best<strong>im</strong>mten Leistung durch eine private Projektgesellschaft für die<br />
öffentliche Hand entsteht grundsätzlich eine zusätzliche Einkommen- oder Körperschaftsteuer-<br />
sowie Gewerbeertragsteuerbelastung auf den Faktor Kapital. Eine ertragsteuerliche<br />
Mehrbelastung wirkt sich dann auf den Preis der angebotenen Leistung aus.<br />
Allerdings ist es auch denkbar, dass - insbesondere in der Anfangsphase eines Projektes -<br />
Anlaufverluste bei der privaten Projektgesellschaft anfallen. In diesem Fall hängt deren<br />
steuerliche Nutzung von der Rechtsform der Projektgesellschaft sowie der Rechtsform der<br />
Anteilseigner ab. Umgekehrt besteht das Problem, dass bilanzsteuerrechtlich bei Projektbe-<br />
<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 392