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Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

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Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />

dienen. Da die jeweils beschriebene vertragliche Grundstruktur jedoch weder starr noch<br />

hinsichtlich der Leistungselemente als abschließend zu bewerten ist, werden teilweise auch<br />

einzelne Strukturelemente variiert, um auf die individuellen Gesichtspunkte des Steuerrechts<br />

einzugehen.<br />

Die vertragliche Ausgestaltung eines <strong>PPP</strong>-Projektes ist also Ausgangspunkt für die steuerliche<br />

Beurteilung, da mit unterschiedlichen Modellvarianten auch unterschiedliche steuerliche<br />

Konsequenzen verbunden sind.<br />

Von der gesamten Projektstruktur (zivilrechtliche, finanzielle und betriebswirtschaftliche<br />

Ausgestaltung) hängt insbesondere ab, wem das wirtschaftliche Eigentum an den unbeweglichen<br />

Wirtschaftsgütern in Zusammenhang mit Hochbaumaßnahmen zuzuordnen ist. Die<br />

Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums beeinflusst entscheidend die ertrags-, umsatzund<br />

grundsteuerliche sowie in den Fällen des § 1 Abs. 2 GrEStG ggf. auch die grunderwerbsteuerliche<br />

Belastung der Projektbeteiligten eines jeweiligen Vorhabens und damit die Wirtschaftlichkeit<br />

des Projektes.<br />

In § 39 Abs. 2 Satz 1 AO wird ausgeführt: "Übt ein anderer als der Eigentümer die tatsächliche<br />

Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise aus, dass er den Eigentümer <strong>im</strong><br />

Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut<br />

wirtschaftlich ausschließen kann, so ist ihm das Wirtschaftsgut zuzurechnen." Die Zuordnung<br />

des wirtschaftlichen Eigentums erfolgt also in Abhängigkeit des jeweiligen <strong>PPP</strong>-Vertragstyps.<br />

Maßgeblich ist in der Praxis die Beurteilung des konkreten Einzelfalls auf Grundlage einer<br />

jeweiligen normspezifischen Einzelfallprüfung. Dabei können bei der Zuordnung vorgegebene<br />

Leitlinien, insbesondere die Leasingerlasse, angewandt werden.<br />

Die <strong>im</strong> Folgenden durchgeführte Untersuchung der mit einzelnen exemplarischen Beschaffungsvarianten<br />

verbundenen steuerlichen Auswirkungen bezieht sich zunächst auf die<br />

konventionelle Beschaffungsmethode und anschließend auf die vordefinierten <strong>PPP</strong>-Vertragstypen.<br />

8.3.1 Konventionelle Realisierung von Hochbauprojekten<br />

Im Rahmen des konventionellen Beschaffungsansatzes werden die einzelnen Leistungsbereiche<br />

Planen, Finanzieren, Bauen, Betreiben und Verwerten getrennt voneinander durchgeführt.<br />

Die Privaten werden dabei regelmäßig mit dem Bau der Immobilie beauftragt. Die<br />

Planung hierfür wird häufig zu einem großen Teil von der <strong>öffentlichen</strong> Hand übernommen.<br />

Die öffentliche Hand finanziert Hochbaumaßnahmen zumeist über die Aufnahme eines<br />

<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 413

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