Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS
Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS
Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />
dienen. Da die jeweils beschriebene vertragliche Grundstruktur jedoch weder starr noch<br />
hinsichtlich der Leistungselemente als abschließend zu bewerten ist, werden teilweise auch<br />
einzelne Strukturelemente variiert, um auf die individuellen Gesichtspunkte des Steuerrechts<br />
einzugehen.<br />
Die vertragliche Ausgestaltung eines <strong>PPP</strong>-Projektes ist also Ausgangspunkt für die steuerliche<br />
Beurteilung, da mit unterschiedlichen Modellvarianten auch unterschiedliche steuerliche<br />
Konsequenzen verbunden sind.<br />
Von der gesamten Projektstruktur (zivilrechtliche, finanzielle und betriebswirtschaftliche<br />
Ausgestaltung) hängt insbesondere ab, wem das wirtschaftliche Eigentum an den unbeweglichen<br />
Wirtschaftsgütern in Zusammenhang mit Hochbaumaßnahmen zuzuordnen ist. Die<br />
Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums beeinflusst entscheidend die ertrags-, umsatzund<br />
grundsteuerliche sowie in den Fällen des § 1 Abs. 2 GrEStG ggf. auch die grunderwerbsteuerliche<br />
Belastung der Projektbeteiligten eines jeweiligen Vorhabens und damit die Wirtschaftlichkeit<br />
des Projektes.<br />
In § 39 Abs. 2 Satz 1 AO wird ausgeführt: "Übt ein anderer als der Eigentümer die tatsächliche<br />
Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise aus, dass er den Eigentümer <strong>im</strong><br />
Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut<br />
wirtschaftlich ausschließen kann, so ist ihm das Wirtschaftsgut zuzurechnen." Die Zuordnung<br />
des wirtschaftlichen Eigentums erfolgt also in Abhängigkeit des jeweiligen <strong>PPP</strong>-Vertragstyps.<br />
Maßgeblich ist in der Praxis die Beurteilung des konkreten Einzelfalls auf Grundlage einer<br />
jeweiligen normspezifischen Einzelfallprüfung. Dabei können bei der Zuordnung vorgegebene<br />
Leitlinien, insbesondere die Leasingerlasse, angewandt werden.<br />
Die <strong>im</strong> Folgenden durchgeführte Untersuchung der mit einzelnen exemplarischen Beschaffungsvarianten<br />
verbundenen steuerlichen Auswirkungen bezieht sich zunächst auf die<br />
konventionelle Beschaffungsmethode und anschließend auf die vordefinierten <strong>PPP</strong>-Vertragstypen.<br />
8.3.1 Konventionelle Realisierung von Hochbauprojekten<br />
Im Rahmen des konventionellen Beschaffungsansatzes werden die einzelnen Leistungsbereiche<br />
Planen, Finanzieren, Bauen, Betreiben und Verwerten getrennt voneinander durchgeführt.<br />
Die Privaten werden dabei regelmäßig mit dem Bau der Immobilie beauftragt. Die<br />
Planung hierfür wird häufig zu einem großen Teil von der <strong>öffentlichen</strong> Hand übernommen.<br />
Die öffentliche Hand finanziert Hochbaumaßnahmen zumeist über die Aufnahme eines<br />
<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 413