04.06.2013 Aufrufe

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />

lagen, Baunebenleistungen, besondere Betriebseinrichtungen und Zubehör,<br />

wenn die Investitionskosten für das jeweilige Vorhaben 1,5 Millionen<br />

EUR übersteigen;<br />

4. Beschaffung der gesondert <strong>im</strong> Rahmenplan ausgewiesenen Großgeräte<br />

für Ausbildung und Forschung, wenn die Kosten für das einzelne<br />

Gerät einschließlich Zubehör an Universitäten 125.000 EUR, an anderen<br />

Hochschulen 75.000 EUR übersteigen;<br />

5. Beschaffungen <strong>im</strong> Rahmen von Vorhabenprogrammen nach § 6<br />

Nr. 2;<br />

6. Erwerb von Grundstücken innerhalb des in dem Rahmenplan<br />

ausgewiesenen Hochschulgeländes, deren Verwendungszeitpunkt be<strong>im</strong><br />

Erwerb noch nicht endgültig feststeht (vorsorglicher Grunderwerb);<br />

7. Vorhaben <strong>im</strong> Sinne der Nr. 3 einschließlich der für sie erforderlichen<br />

Grundstücke, bei denen dem Land über das Nutzungsrecht hinaus eine<br />

Option auf den Erwerb des Eigentums eingeräumt ist.<br />

Das Hochschulförderungsgesetz stellt an verschiedenen Stellen auf den Ausbau und Neubau<br />

von Hochschulen unter Beteiligung von Privaten ab. Neben der Beschreibung förderfähiger<br />

Maßnahmen vor allem in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HBFG ist hier § 3 Abs. 2 HBFG zu<br />

nennen. Dieser lautet in der derzeit geltenden Fassung 1404 :<br />

"Bei Vorhaben <strong>im</strong> Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 und 7, die unter Einschaltung<br />

Dritter finanziert werden und <strong>im</strong> Einzelfall wirtschaftlicher (§ 7 Bundeshaushaltsordnung)<br />

als eigenfinanzierte Vorhaben sind, gehören zu den mitfinanzierungsfähigen<br />

Ausgaben auch die Finanzierungskosten." (Klammerzusatz <strong>im</strong> Original)<br />

Zudem stellt die Best<strong>im</strong>mung in § 12 Abs. 4 HBFG auf alternative Realisierungsformen ab,<br />

bei denen der Eigentumserwerb nur eine Option darstellt. Diese Best<strong>im</strong>mung lautet:<br />

(4)<br />

Übt das Land bei den in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 genannten Vorhaben die Option<br />

nicht innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist, spätestens jedoch innerhalb<br />

von 25 Jahren oder einer von dem Planungsausschuss best<strong>im</strong>mten längeren<br />

Frist aus, sind die nach Absatz 1 und 2 für dieses Vorhaben geleisteten Zahlungen<br />

des Bundes vom Land zu erstatten.<br />

Die Einschaltung von Dritten in die Finanzierung erfolgt unter anderem durch Leasing, ohne<br />

jedoch auf diese Finanzierungsvariante beschränkt zu sein 1405 . Somit sind nach dem Hochschulbauförderungsgesetz<br />

Leasing-Modelle grundsätzlich förderfähig.<br />

1404<br />

BGBl. I 1996, S. 1327.<br />

1405<br />

Thieme, WissR 1998, 33 ff.<br />

<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 500

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!