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Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

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Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />

bestand ausgeschüttet werden könnte. Wir haben jedoch ein Finanzierungsverhältnis<br />

Eigenkapital zu Fremdkapital von 20 zu 80 über die gesamte Vertragslaufzeit unterstellt.<br />

8.5.2 Umsatzsteuerliche Auswirkungen verschiedener Vertragsmodelle<br />

Im Rahmen der nachfolgenden Rechnungen werden in einem weiteren Modellfall die konventionelle<br />

Beschaffungsvariante und 5 <strong>PPP</strong>-Vertragstypen modelliert und deren modelltypischen<br />

vor- und umsatzsteuerlichen Auswirkungen auf den Brutto-Angebotspreis eines<br />

Privaten für einen <strong>PPP</strong>-Vertrag gegenüber gestellt. Ziel ist die Best<strong>im</strong>mung der umsatzsteuerlichen<br />

Einflüsse auf den Brutto-Angebotspreis ausgehend von identischen Netto-Preisen.<br />

8.5.2.1 Modellierte Vertragsmodelle<br />

Dargestellt werden insgesamt sechs vereinfachte Grundvarianten, die auf den <strong>im</strong> Weiteren<br />

beschriebenen Grundannahmen basieren.<br />

8.5.2.1.1 Konventionelle Beschaffung<br />

Die konventionelle Beschaffungsvariante stellt den Referenzfall dar. Es wird lediglich der Bau<br />

von einem Privaten erstellt, alle sonstigen Betreiberleistungen werden intern von der <strong>öffentlichen</strong><br />

Hand erbracht. Nach Abnahme der Werkleistung kommt es zu einer definitiven Belastung<br />

von 16% auf die erbrachte Werkleistung. Der Betrieb führt aufgrund der Annahme, dass<br />

keine Fremdleistungen eingekauft werden, mit Ausnahme des Materialbezugs der <strong>öffentlichen</strong><br />

Hand für ihre eigene interne Leistungserstellung zu keiner Mehrbelastung aus Umsatzsteuer.<br />

8.5.2.1.2 Variante 1 - angelehnt an Typenkombinationsvertrag Vertragsmodell IV<br />

Der Private erbringt in Variante 1 auf einem Grundstück der <strong>öffentlichen</strong> Hand eine Sanierungsleistung.<br />

Diese Werklieferung wird bei Abnahme mit 16% Umsatzsteuer belastet. Die<br />

Werklohnforderung wird marktüblich wie ein Darlehen proratierlich verzinst. Die Zinszahlungen<br />

sind nach § 4 Nr. 8 a UStG umsatzsteuerfrei. Weiterhin betreibt der Private die Immobilie.<br />

Diese Betreiberleistung ist ebenfalls mit 16% Umsatzsteuer pro rata temporis zu besteuern.<br />

8.5.2.1.3 Variante 2 - angelehnt an Typenkombinationsvertrag Vertragsmodell I<br />

Der Private erstellt in Variante 2 auf seinem eigenen Grundstück eine Immobilie und liefert<br />

diese nebst Grund und Boden nach Abnahme an die öffentliche Hand. Zu diesem Zeitpunkt<br />

geht das wirtschaftliche Eigentum auf die öffentliche Hand über. Aufgrund des schuldrechtli-<br />

<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 481

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