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Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

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Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />

unmittelbar auftragsbezogene Gesichtspunkte berücksichtigt werden 1056 . Außerhalb des Auftrags<br />

angesiedelte Bedingungen oder Merkmale eines Unternehmens (sog. „vergabefremde<br />

Aspekte“) sind nicht als Zuschlagskriterien einzustufen, da sie weder auftragsbezogen sind,<br />

noch ein taugliches Mittel darstellen, das „wirtschaftlich günstigste Angebot“ zu ermitteln.<br />

Vergabefremde Kriterien sind von (in die Wertung einzubeziehenden) leistungsbeschreibenden<br />

Merkmalen, wie beispielsweise dem Erfordernis umweltgerechter Produkte oder umweltfreundlicher<br />

Herstellungsweisen zum Ziel der Energieersparnis in einem konkreten Projekt,<br />

abzugrenzen 1057 .<br />

Der Auftraggeber darf die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots lediglich anhand der in<br />

den Bekanntmachung oder dem Anschreiben genannten Kriterien durchführen 1058 . Die Kriterien<br />

dürfen nicht erst in der Leistungsbeschreibung genannt werden 1059 . Es ist ausgeschlossen,<br />

dass der Auftraggeber nachträglich von den bekannt gegebenen Zuschlagskriterien<br />

abweicht 1060 . Die Berücksichtigung von anderen Kriterien als dem Preis ist möglich. Sie müssen<br />

aber in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen angegeben werden 1061<br />

und sich in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht auf das ausgeschriebene Gesamtprojekt<br />

des <strong>PPP</strong> beziehen 1062 .<br />

Für <strong>PPP</strong> ergibt sich wegen der finanziellen Rechtfertigung <strong>im</strong> Sinne des haushaltsrechtlichen<br />

Sparsamkeitsgebots mit einiger Wahrscheinlichkeit ein Vorrang des Preis-Kriteriums. Darüber<br />

hinaus sollten es abhängig von der einzelnen <strong>im</strong> Wege des <strong>PPP</strong> zu vergebenden Leistung<br />

quantifizierbare Größen sein, die zu belastbaren Aussagen bei der Rechtfertigung der<br />

Wertung führen. Wenn z.B. die technische Innovationsfähigkeit als Kriterium aufgeführt wird,<br />

ist zu bedenken, dass sich gleichzeitig gegenüber bewährten Verfahren ein höheres technisches<br />

Risiko in Fragen der Funktionsfähigkeit und Langlebigkeit ergibt. Städtebauliche oder<br />

1056<br />

EG-Kommission, Mitteilung KOM (2001) 566 endg., S. 14; Rusam, in: Heiermann/Riedel/Rusam,<br />

VOB/A und B, § 25 Rn. 64; Boesen, Vergaberecht, § 97 GWB Rn. 149.<br />

1057<br />

Im Rahmen des EU-Legislativpakets strebte das Parlament eine prinzipielle Berücksichtigung<br />

des Umweltschutzes sogar ohne Auftragsbezug (vergabefremdes Kriterium als Zuschlagskriterium)<br />

an, während die Kommission zwar ebenfalls ausdrücklich Umwelteigenschaften stärker<br />

berücksichtigt wissen will, diese aber als Kriterien bei der Ermittlung der Wirtschaftlichkeit<br />

des Einzelangebots versteht. Vgl. Änderungsvorschläge EP v. 17.1.2002, A5/2001/378; KOM<br />

(2002) 236 endg., S. 54 bei 2 zu 3b (neu). Nach der zweiten Lesung scheint auch das Europäische<br />

Parlament einen Auftragsbezug zu fordern (2000/0115 COD Recital 27).<br />

1058<br />

Vgl. EuGH, NZBau 2001, 693; BGH, NJW 2000, 137; OLG Naumburg, VergabeR 2002, 520.<br />

OLG Hamburg, NZBau 2002, 519.<br />

1059<br />

Vgl. OLG Thüringen, VergabeR 2002, 160.<br />

1060 Vgl. BayObLG, NZBau 2003, 105.<br />

1061 Vgl. OLG Schleswig, VergabeR 2001, 214.<br />

1062 Vgl. Brinker/Ohler, in: Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB/A, § 25 Rn. 15.<br />

<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 358

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