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Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

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Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />

Grundsteuer befreit. Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 GrStG muss der Grundbesitz aber ausdrücklich<br />

demjenigen, der ihn für die begünstigten Zwecke benutzt, zuzurechnen sein.<br />

Das Problem einer grundsteuerlichen Diskr<strong>im</strong>inierung könnte gelöst werden, wenn § 3<br />

Abs. 1 Satz 2 GrStG zumindest auf § 3 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 GrStG keine Anwendung<br />

mehr findet. Somit wäre für eine Grundsteuerbefreiung nur maßgeblich, dass der Grundbesitz<br />

für eine Hochbaumaßnahme von einer inländischen juristischen Person des <strong>öffentlichen</strong><br />

Rechts für den <strong>öffentlichen</strong> Dienst oder Gebrauch benutzt wird. Dies wäre bei<br />

allen von uns <strong>im</strong> Rahmen dieser Abhandlung behandelten <strong>PPP</strong>-Vertragstypen der Fall.<br />

• Alternativ hierzu wäre auch denkbar, die öffentliche Hand per se als grundsteuerpflichtig<br />

zu behandeln.<br />

8.4.3.2 Identifizierung von grunderwerbsteuerlichen Wettbewerbsverzerrungen und<br />

mögliche Lösungsansätze<br />

Eine grunderwerbsteuerliche Belastung tritt bei denjenigen <strong>PPP</strong>-Vertragstypen auf, bei<br />

denen es zu Beginn, während oder am Ende der Vertragslaufzeit zu einem grunderwerbsteuerbaren<br />

Erwerbsvorgang zwischen dem privaten Partner und der <strong>öffentlichen</strong> Hand<br />

kommt. Die Ursache einer solchen Belastung liegt dabei jedoch nicht, wie z.B. bei der<br />

Umsatzsteuer oder der Grundsteuer, in einer unterschiedlichen steuerlichen Behandlung der<br />

<strong>öffentlichen</strong> Hand und privater Marktteilnehmer. Es kann aus unserer Sicht also nicht von<br />

einer wettbewerbsverzerrenden Diskr<strong>im</strong>inierung gesprochen werden. Eine jeweilige grunderwerbsteuerliche<br />

Behandlung hängt auch innerhalb der Privatwirtschaft <strong>im</strong>mer von der<br />

individuellen falltypischen Gestaltung eines Projektes ab. Daher empfehlen wir keine gesetzlichen<br />

Änderungen, sondern lediglich eine betriebswirtschaftliche und steuerliche Opt<strong>im</strong>ierung<br />

<strong>im</strong> Rahmen einer durchzuführenden Hochbaumaßnahme.<br />

8.5 Überschlägige steuerliche Belastungsvergleiche (Modellrechnungen)<br />

verschiedener Modellvarianten bzw. Vertragsmodelle anhand ausgewählter<br />

vereinfachter Grundvarianten<br />

Zum Abschluss unserer steuerrechtlichen Untersuchung führen wir <strong>im</strong> Folgenden überschlägige<br />

Vergleichsrechnungen durch, um die betriebswirtschaftlichen Folgen einzelner behandelter<br />

Problembereiche anhand von vereinfachten Grundvarianten aufzuzeigen. In diesem<br />

Zusammenhang erfolgt zunächst eine Betrachtung der wesentlichen steuerlichen Auswirkungen<br />

verschiedener Gewinnrealisierungszeitpunkte bei einem privaten Vertragspartner am<br />

Beispiel des Vertragsmodells IV. Anschließend gehen wir darauf ein, inwieweit umsatzsteuerliche<br />

Wettbewerbsverzerrungen den Angebotspreis eines privaten Bieters gegenüber der<br />

<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 473

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