04.06.2013 Aufrufe

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />

schen den Beteiligten. Bei der Forschungsförderung können die Beteiligten auch die Förderung<br />

von Gesamtvorhaben einschließlich des Betriebs vereinbaren 1396 .<br />

Im Rahmen von Art. 91a Abs. 1 GG ist – neben der Förderfähigkeit des Betriebs von Hochschuleinrichtungen<br />

– auch die Frage diskutiert worden, ob Leasing-Modelle <strong>im</strong> Hochschulbau<br />

förderfähig sind. Die einschlägige Literatur hatte überwiegend angenommen, dass Leasing-<br />

Modelle <strong>im</strong> Hochschulbau nicht förderfähig seien 1397 .<br />

Demgegenüber hatte bereits Heun darauf hingewiesen, dass die mehrheitliche Auffassung in<br />

der Literatur nicht überzeuge 1398 . Ausgehend von der Trennung zwischen den Kosten für<br />

Ausbau und Neubau, die Gegenstand der Gemeinschaftsaufgabe und damit auch der<br />

Kofinanzierung durch Bund und Länder sind, und den Folgelasten für den Betrieb, die nach<br />

der Verfassung allein die Länder finanzieren sollen, hält er es durchaus für möglich, auch<br />

Projekte <strong>im</strong> Wege des Leasings unter die Gemeinschaftsaufgabe zu fassen. Hierzu führt er<br />

aus:<br />

"Kosten für den Aus- und Neubau umfassen nämlich neben den unmittelbaren<br />

Investitions- und Anschaffungskosten auch die Finanzierungskosten, so dass <strong>im</strong><br />

Falle eines zwingend vorgeschriebenen späteren Erwerbs der vorfinanzierten<br />

Bauten sich der Bund sowohl durch eine Vorauszahlung von 50% des Investitionsteils<br />

als auch durch Erstattung von 50% des Investitionsteils der Raten bei<br />

Mietkauf, Ratenkauf oder des Leasings mit Erwerbsabsicht an den Ausgaben<br />

des Landes beteiligen kann." 1399<br />

Nicht die rechtliche Struktur einer Baumaßnahme, sondern allein der Zweck des Mittelflusses<br />

sei entscheidend für die Frage, ob die Zahlung <strong>im</strong> Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe<br />

Förderung des Neu- und Ausbaus von Hochschulen erfolge. Ob eine Investition konventionell<br />

als Planungs-, Grunderwerbs- und Baukosten anfalle oder <strong>im</strong> Rahmen einer Verwirklichung<br />

des Projekts als <strong>PPP</strong>-Modell über die Zeit mit best<strong>im</strong>mten Raten abgegolten werde,<br />

mache verfassungsrechtlich keinen Unterschied. Ebenso sei es nach verfassungsrechtlichen<br />

1396<br />

Maunz, in: ders./Dürig, GG, Art. 91b Rn. 30, 42; Schlegel, in: Umbach/Clemens, GG, Art. 91b<br />

Rn. 21.<br />

1397<br />

Maunz, in: ders./Dürig, GG, Art. 91a Rn. 33; Krüger, in: Sachs, GG, Art. 91a Rn. 9; Schlegel,<br />

in: Umbach/Clemens, GG, Art. 91a Rn. 50. Insgesamt drängt sich bei der Behandlung dieses<br />

Themas in der älteren verfassungsrechtlichen Literatur der Eindruck auf, dass die Bedeutung<br />

dieser Frage nicht gesehen wird und daher eine intensive Auseinandersetzung mit diesem<br />

Thema nicht stattfindet.<br />

1398<br />

Heun, in: Dreier, GG, Art. 91a Rn. 15.<br />

1399 Heun, in: Dreier, GG, Art. 91a Rn. 15. a.E.<br />

<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 498

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!