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Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

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Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />

<strong>PPP</strong>-Modelle <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau beruhen <strong>im</strong> Regelfall auf einer Entgeltstruktur, die<br />

sowohl die Werkleistung zu Beginn als auch die Betriebskosten, in einigen Fällen darüber<br />

hinaus auch noch (teilweise) den Eigentumserwerb, finanzieren soll. Der private Auftragnehmer<br />

wird deswegen bereits bei Beginn darauf achten, die Werkleistung so zu erbringen,<br />

dass die Betriebskosten gering ausfallen. Beispielsweise wird er Mehraufwand bei der<br />

Errichtung betreiben, um während des Betriebs besonders geringe Energiekosten zu haben.<br />

Auch kann durch die Bauweise der für die Instandhaltung und Instandsetzung erforderliche<br />

Aufwand maßgeblich mit beeinflusst werden (sogenannte "Lebenszyklus-Betrachtung").<br />

Gegenstand der Förderung ist aber überwiegend nicht der Betrieb, sondern die Errichtung<br />

oder Sanierung von Hochbauten. Dies kann dazu führen, dass nach einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung,<br />

die allein die Kosten hierfür betrachtet, das <strong>PPP</strong>-Vorhaben unwirtschaftlicher<br />

erscheint als die konventionell finanzierte Errichtung oder Sanierung, obwohl bei einer<br />

Betrachtung der Kosten über die gesamte Nutzungsdauer für Errichtung und Sanierung sowie<br />

den Betrieb die <strong>PPP</strong>-Variante wirtschaftlicher ist. So sieht etwa der Wirtschaftlichkeitsvergleich<br />

nach dem Hochschulbauförderungsgesetz nur die Einbeziehung von Bau- und<br />

Ersteinrichtungskosten vor, da allein diese Kosten zu den "HBFG-fähigen Kosten" zählen 1418 .<br />

Unterschiedliche Betriebskosten sind nicht Gegenstand des Wirtschaftlichkeitsvergleichs.<br />

Diese Betrachtung greift jedoch zu kurz. Da letztlich Vorteile für die <strong>öffentlichen</strong> Haushalte<br />

generiert werden können, wenn die Gesamtkosten in den Wirtschaftlichkeitsvergleich<br />

einbezogen werden, ist die hergebrachte Trennung von Bau und Ersteinrichtung <strong>im</strong> Hochschulbau<br />

oder von Bau und Sanierung bei anderen Förderbereichen nicht mehr zeitgemäß.<br />

Wir schlagen deswegen vor, die Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens auch dann nach den<br />

Gesamtkosten über die ganze Nutzungsdauer zu ermitteln, wenn nur die Errichtung oder die<br />

Sanierung Gegenstand der Förderung ist, um auf dieser Grundlage die Wirtschaftlichkeit zu<br />

vergleichen. Damit wird nicht das Ziel verfolgt, gleichsam auf Umwegen die Förderung auch<br />

auf den Betrieb zu erstrecken. Die Gesamtkostenbetrachtung soll weiterhin allein dem Ziel<br />

dienen, die wirtschaftlichste Variante auszuwählen. Das kann jedoch dazu führen, dass die<br />

Errichtung aufwändiger wird und Kosten erst später <strong>im</strong> Betrieb eingespart werden mit der<br />

Folge, dass der Zuwendungsgeber Mehraufwand zu tragen hat. Dies ist jedoch wegen der<br />

insgesamt wirtschaftlicheren Erfüllung der Verwaltungsaufgabe hinzunehmen.<br />

Diesen Ansatz verfolgt bereits derzeit der Sächsische Runderlass. Dort heißt es unter<br />

Nr. 4.5.1:<br />

1418 32. Rahmenplan für den Hochschulbau nach dem Hochschulbauförderungsgesetz 2003 –<br />

2006 vom 20. September 2002 – Allgemeiner Teil, S. 108.<br />

<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 508

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