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Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

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Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />

transparenten wettbewerblichen Verfahren „sui generis“ erfordern. In Anbetracht der deutschen<br />

Rechtsprechung zur Kontaminierungstheorie sollte gegenwärtig jedoch grundsätzlich<br />

eine Ausschreibung stattfinden, sobald in einem Konzessionsmodell ein Bauanteil von nicht<br />

nur untergeordneter Bedeutung enthalten ist, um das ansonsten bestehende Anfechtungsrisiko<br />

zu vermeiden.<br />

7.3.1.3 Schwellenwerte<br />

Den gemäß § 97 Abs. 6 GWB in Verbindung mit § 100 Abs. 1 GWB in § 2 VgV festgelegten<br />

Schwellenwerten kommt eine große Bedeutung zu. Sie unterteilen das deutsche Vergaberecht<br />

in zwei Bereiche: Oberhalb der Schwellenwerte müssen öffentliche Aufträge europaweit<br />

ausgeschrieben werden. Auf Verfahren oberhalb der Schwellenwerte sind die Abschnitte<br />

2 bis 4 der VOB/A und VOL/A anwendbar. (Nur) Vergabeverfahren, in denen die<br />

Schwellenwerte erreicht werden, sind nach § 100 Abs. 1 GWB <strong>im</strong> Wege des Nachprüfungsverfahrens<br />

gemäß § 107 ff. GWB überprüfbar 796 . Die Schwellenwerte liegen bei 5 Mio. EUR<br />

für Bauaufträge (§ 2 Nr. 4 VgV) und 200.000 EUR für Dienstleistungs- und Lieferaufträge<br />

(§ 2 Nr. 3 VgV) 797 .<br />

Der jeweilige Wert eines Auftrags ist vom <strong>öffentlichen</strong> Auftraggeber nach den Vorgaben des<br />

§ 3 VgV bei Einleitung des konkreten Vergabeverfahrens umsichtig und sachkundig zu<br />

schätzen 798 . Grundsätzlich ist von der voraussichtlichen Gesamtvergütung ohne Umsatzsteuer<br />

auszugehen. Bei gemischten Verträgen mit Bau- und Dienstleistungselementen ist<br />

grundsätzlich der Wert des Leistungselements maßgeblich, das den Schwerpunkt des Vertrages<br />

bildet 799 . Für Bauaufträge muss der Auftragswert des Gesamtauftrags ermittelt werden<br />

(§ 1a Nr. 1 Abs. 1 VOB/A). Dieser umfasst neben dem Wert sämtlicher <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit dem Vorhaben zu erbringender Bauleistungen auch Planungsleistungen, sofern sie<br />

zusammen mit Ausführungsleistungen in Auftrag gegeben werden 800 . Um eine angemessene<br />

Berücksichtigung des Vergaberechts auch bei kleineren <strong>PPP</strong>-Vorhaben sicherzustellen, ist<br />

zu erwägen, ob mit dem Argument der Zusammengehörigkeit bei <strong>PPP</strong>-Modellen i.S. des<br />

vorliegenden <strong>Gutachten</strong>s auch die <strong>im</strong> Anschluss an die Errichtung über Jahre hinweg zu<br />

796<br />

OLG Stuttgart, Beschluss vom 9.8.2001, 2 Verg 3/01 Einbeziehung von Optionen bei der<br />

Schwellenwertberechnung; allein eine freiwillig vorgenommene europaweite Ausschreibung<br />

führt nicht automatisch zur Zuständigkeit der Vergabekammer: VK Thüringen, IBR 2002, 499.<br />

797<br />

Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten und oberen Bundesbehörden gilt ein<br />

Schwellenwert von 130.000 EUR (§ 2 Nr. 2 VgV).<br />

798<br />

Vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.5.2002, Verg 5/02.<br />

799 S. oben 7.3.1.1.<br />

800 Vgl. Kemper, in: Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB/A, § 1a Rn. 29.<br />

<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 290

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