Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS
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Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />
transparenten wettbewerblichen Verfahren „sui generis“ erfordern. In Anbetracht der deutschen<br />
Rechtsprechung zur Kontaminierungstheorie sollte gegenwärtig jedoch grundsätzlich<br />
eine Ausschreibung stattfinden, sobald in einem Konzessionsmodell ein Bauanteil von nicht<br />
nur untergeordneter Bedeutung enthalten ist, um das ansonsten bestehende Anfechtungsrisiko<br />
zu vermeiden.<br />
7.3.1.3 Schwellenwerte<br />
Den gemäß § 97 Abs. 6 GWB in Verbindung mit § 100 Abs. 1 GWB in § 2 VgV festgelegten<br />
Schwellenwerten kommt eine große Bedeutung zu. Sie unterteilen das deutsche Vergaberecht<br />
in zwei Bereiche: Oberhalb der Schwellenwerte müssen öffentliche Aufträge europaweit<br />
ausgeschrieben werden. Auf Verfahren oberhalb der Schwellenwerte sind die Abschnitte<br />
2 bis 4 der VOB/A und VOL/A anwendbar. (Nur) Vergabeverfahren, in denen die<br />
Schwellenwerte erreicht werden, sind nach § 100 Abs. 1 GWB <strong>im</strong> Wege des Nachprüfungsverfahrens<br />
gemäß § 107 ff. GWB überprüfbar 796 . Die Schwellenwerte liegen bei 5 Mio. EUR<br />
für Bauaufträge (§ 2 Nr. 4 VgV) und 200.000 EUR für Dienstleistungs- und Lieferaufträge<br />
(§ 2 Nr. 3 VgV) 797 .<br />
Der jeweilige Wert eines Auftrags ist vom <strong>öffentlichen</strong> Auftraggeber nach den Vorgaben des<br />
§ 3 VgV bei Einleitung des konkreten Vergabeverfahrens umsichtig und sachkundig zu<br />
schätzen 798 . Grundsätzlich ist von der voraussichtlichen Gesamtvergütung ohne Umsatzsteuer<br />
auszugehen. Bei gemischten Verträgen mit Bau- und Dienstleistungselementen ist<br />
grundsätzlich der Wert des Leistungselements maßgeblich, das den Schwerpunkt des Vertrages<br />
bildet 799 . Für Bauaufträge muss der Auftragswert des Gesamtauftrags ermittelt werden<br />
(§ 1a Nr. 1 Abs. 1 VOB/A). Dieser umfasst neben dem Wert sämtlicher <strong>im</strong> Zusammenhang<br />
mit dem Vorhaben zu erbringender Bauleistungen auch Planungsleistungen, sofern sie<br />
zusammen mit Ausführungsleistungen in Auftrag gegeben werden 800 . Um eine angemessene<br />
Berücksichtigung des Vergaberechts auch bei kleineren <strong>PPP</strong>-Vorhaben sicherzustellen, ist<br />
zu erwägen, ob mit dem Argument der Zusammengehörigkeit bei <strong>PPP</strong>-Modellen i.S. des<br />
vorliegenden <strong>Gutachten</strong>s auch die <strong>im</strong> Anschluss an die Errichtung über Jahre hinweg zu<br />
796<br />
OLG Stuttgart, Beschluss vom 9.8.2001, 2 Verg 3/01 Einbeziehung von Optionen bei der<br />
Schwellenwertberechnung; allein eine freiwillig vorgenommene europaweite Ausschreibung<br />
führt nicht automatisch zur Zuständigkeit der Vergabekammer: VK Thüringen, IBR 2002, 499.<br />
797<br />
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten und oberen Bundesbehörden gilt ein<br />
Schwellenwert von 130.000 EUR (§ 2 Nr. 2 VgV).<br />
798<br />
Vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.5.2002, Verg 5/02.<br />
799 S. oben 7.3.1.1.<br />
800 Vgl. Kemper, in: Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB/A, § 1a Rn. 29.<br />
<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 290