04.06.2013 Aufrufe

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />

Wenn dies für alle zivilrechtlichen Begriffe gelte, schließen Grünwald und Pogodda 1309 aus<br />

diesem Urteil, bedürften auch alle Begriffe ertragsteuerlichen Ursprungs, die <strong>im</strong> Umsatzsteuerrecht<br />

verwendet werden, einer Überprüfung vor dem Hintergrund des Gemeinschaftsrechts.<br />

Ob eine Lieferung oder eine Dienstleistung vorliegt, entscheide sich für Leasingfälle<br />

dort abschließend nach Art. 5 Abs. 4 Buchstabe b der Sechsten EG-Richtlinie.<br />

Wir halten es vor dem Hintergrund der mit der Umsetzung der Verwaltungsmeinung verbundenen<br />

Probleme und der europarechtlichen Gegebenheiten für systematisch konsistenter,<br />

wenn Immobilien-Leasing umsatzsteuerlich als eine Mischung aus Vermietungs- und<br />

Finanzierungsleistungen angesehen wird.<br />

8.3.3.3 Belastung durch Grundsteuer und Grunderwerbsteuer<br />

8.3.3.3.1 Belastung durch Grundsteuer<br />

8.3.3.3.1.1 Zurechnung des Grundbesitzes be<strong>im</strong> Leasing-Geber<br />

Wenn be<strong>im</strong> <strong>PPP</strong>-Leasingmodell das wirtschaftliche Eigentum am Grundbesitz für eine<br />

Hochbaumaßnahme be<strong>im</strong> privaten Partner der <strong>öffentlichen</strong> Hand liegt, wird das Grundstück<br />

ihm zugerechnet und es fällt auf den Grundbesitz für die Hochbaumaßnahme Grundsteuer<br />

an.<br />

8.3.3.3.1.2 Zurechnung des Grundbesitzes be<strong>im</strong> Leasing-Nehmer<br />

Verbleibt be<strong>im</strong> <strong>PPP</strong>-FMLeasingmodell das wirtschaftliche Eigentum am Grundbesitz für eine<br />

Hochbaumaßnahme bei der <strong>öffentlichen</strong> Hand und wird ihr das Grundstück zugerechnet, ist<br />

der Grundbesitz für die Hochbaumaßnahme nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 GrStG von der<br />

Grundsteuer befreit.<br />

8.3.3.3.2 Belastung durch Grunderwerbsteuer<br />

8.3.3.3.2.1 Wirtschaftliches Eigentum be<strong>im</strong> Leasing-Geber<br />

Eine Belastung mit Grunderwerbsteuer tritt nur dann ein, wenn die öffentliche Hand als<br />

Leasing-Nehmer nach Beendigung der Grundmietzeit eine Kaufoption besitzt und diese<br />

tatsächlich auch ausübt. In diesem Fall käme es zu einem grunderwerbsteuerbaren Erwerbsvorgang<br />

nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 GrEStG.<br />

1309 Grünwald/Pogodda, UR 2003, 189.<br />

<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 441

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!