Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS
Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS
Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />
Wenn dies für alle zivilrechtlichen Begriffe gelte, schließen Grünwald und Pogodda 1309 aus<br />
diesem Urteil, bedürften auch alle Begriffe ertragsteuerlichen Ursprungs, die <strong>im</strong> Umsatzsteuerrecht<br />
verwendet werden, einer Überprüfung vor dem Hintergrund des Gemeinschaftsrechts.<br />
Ob eine Lieferung oder eine Dienstleistung vorliegt, entscheide sich für Leasingfälle<br />
dort abschließend nach Art. 5 Abs. 4 Buchstabe b der Sechsten EG-Richtlinie.<br />
Wir halten es vor dem Hintergrund der mit der Umsetzung der Verwaltungsmeinung verbundenen<br />
Probleme und der europarechtlichen Gegebenheiten für systematisch konsistenter,<br />
wenn Immobilien-Leasing umsatzsteuerlich als eine Mischung aus Vermietungs- und<br />
Finanzierungsleistungen angesehen wird.<br />
8.3.3.3 Belastung durch Grundsteuer und Grunderwerbsteuer<br />
8.3.3.3.1 Belastung durch Grundsteuer<br />
8.3.3.3.1.1 Zurechnung des Grundbesitzes be<strong>im</strong> Leasing-Geber<br />
Wenn be<strong>im</strong> <strong>PPP</strong>-Leasingmodell das wirtschaftliche Eigentum am Grundbesitz für eine<br />
Hochbaumaßnahme be<strong>im</strong> privaten Partner der <strong>öffentlichen</strong> Hand liegt, wird das Grundstück<br />
ihm zugerechnet und es fällt auf den Grundbesitz für die Hochbaumaßnahme Grundsteuer<br />
an.<br />
8.3.3.3.1.2 Zurechnung des Grundbesitzes be<strong>im</strong> Leasing-Nehmer<br />
Verbleibt be<strong>im</strong> <strong>PPP</strong>-FMLeasingmodell das wirtschaftliche Eigentum am Grundbesitz für eine<br />
Hochbaumaßnahme bei der <strong>öffentlichen</strong> Hand und wird ihr das Grundstück zugerechnet, ist<br />
der Grundbesitz für die Hochbaumaßnahme nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 GrStG von der<br />
Grundsteuer befreit.<br />
8.3.3.3.2 Belastung durch Grunderwerbsteuer<br />
8.3.3.3.2.1 Wirtschaftliches Eigentum be<strong>im</strong> Leasing-Geber<br />
Eine Belastung mit Grunderwerbsteuer tritt nur dann ein, wenn die öffentliche Hand als<br />
Leasing-Nehmer nach Beendigung der Grundmietzeit eine Kaufoption besitzt und diese<br />
tatsächlich auch ausübt. In diesem Fall käme es zu einem grunderwerbsteuerbaren Erwerbsvorgang<br />
nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 GrEStG.<br />
1309 Grünwald/Pogodda, UR 2003, 189.<br />
<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 441